Beschlussfassung des Betriebsrats in Zeiten von Corona

NL 1 Gesetz & Recht 400×225

Die aktuellen Herausforderungen im Betrieb stellen auch den Betriebsrat vor neue Fragen. Wie kann derzeit ein wichtiger Beschluss wirksam gefasst werden?

Normalerweise ist eine wirksame Beschlussfassung des Betriebsrats nur möglich, wenn alle Betriebsratsmitglieder persönlich (körperlich) anwesend sind. In der aktuellen Ausnahmesituation ist dies jedoch meist nicht möglich.

Die aktuelle Situation erfordert daher eine praktische Lösung, die allen gerecht wird. Arbeitgeber und Betriebsrat sind angehalten eine gemeinsame Lösung zu finden.

Vor allem die Beschlussfassung per Videokonferenz ist jetzt eine Möglichkeit, die Gesundheit der Arbeitnehmer und der Betriebsratsmitglieder zu schützen. Aufgrund der derzeit geltenden behördlichen Anordnungen ist eine Zusammenkunft des Betriebsrats gar nicht anders möglich, als virtuell. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch für eine virtuelle Betriebsratssitzung.

Das Bundesarbeitsministerium hat dazu entsprechendes verlauten lassen:

„Wir sind daher der Meinung, dass in der aktuellen Lage, wenn beispielsweise die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype, zulässig ist.“

Über diesen Weg gefasste Beschlüsse sind also nach der Auffassung des Bundesarbeitsministeriums wirksam. Die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen ist aber auch hier zu beachten. Ebenso der Aspekt des Austauschs darf nicht vernachlässigt werden, daher ist eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, bspw. per E-Mail auch in diesen Zeiten abzulehnen.

Zudem ist es dem Betriebsrat möglich, mit dem Arbeitgeber in einer Regelungsabrede zu vereinbaren, dass seine in der Corona-Zeit gefassten Beschlüsse von diesem nicht gerichtlich angefochten werden, auch, wenn diese Beschlüsse per Videokonferenz gefasst werden.

Lesen Sie hier, was der Bundesarbeitsminister zur Unterstützung der Betriebsräte in dieser Zeit sagt:

Link BMAS

30. März 2020

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