
1920 – 2020
Eine stetige Entwicklung, die noch längst nicht beendet ist
Die Schwerbehindertenvertretung feiert in diesem Jahr Geburtstag und auch in Zeiten von Corona lohnt es sich, einen Rückblick zu wagen, wie sich das heutige Schwerbehindertenrecht entwickelt hat.
Die Bedeutung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung nimmt immer weiter zu, der Aufgabenkreis wird immer größer. Damit einhergehend erweitert auch der Gesetzgeber stetig die Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung. Ziel ist und bleibt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention. Bis dahin liegt aber noch ein weiter Weg vor uns, bei dem wir von der aas Sie gerne unterstützen werden.
Zum hundertsten Geburtstag der SBV möchten wir einen kurzen Überblick über die Geschichte der Schwerbehindertenvertretung geben.
1920
Seit dem 06. April 1920 gibt es das Schwerbehindertenrecht. Damals wurde das „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ eingeführt. Ziel des Gesetzes war es, die vielen Kriegsversehrten des ersten Weltkriegs wieder in einen „normalen“ Arbeitsalltag zu integrieren. Gelingen sollte dies über eine Beschäftigungspflicht für größere Betriebe. Aber auch die Opfer von Arbeitsunfällen wurden von den Regelungen erfasst.
1923
Im Jahre 1923 wurde das Gesetz bereits ergänzt und überarbeitet. Die Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung, der „Vertrauensmänner der Schwerbeschädigten“, wurden klarer umrissen. Der Vertrauensmann überwachte die Durchführung des Gesetzes und nahm an entsprechenden Gesprächen mit dem Arbeitgeber teil. Das Amt war bereits als Ehrenamt ausgestaltet und der Arbeitgeber trug die anfallenden Kosten.
1953
1953 wurde das Schwerbeschädigtengesetz neu gefasst und der Vertrauensmann wurde für die Dauer von zwei Jahren gewählt (vorher nur einjährige Amtszeit). Seine Rechte wurden weiter gestärkt, der Schwerpunkt lag auf der beratenden Tätigkeit.
1974
Das Schwerbeschädigtengesetz heißt nun Schwerbehindertengesetz („Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft“). Das Gesetz gilt von nun an für alle Schwerbehinderten, nicht mehr nur primär für Kriegsversehrte und Opfer von Arbeitsunfällen. Die Rechte der Vertrauensmänner wurden weiter ausgedehnt.
1986
Das Schwerbehindertengesetz wird nochmals neu gefasst. Seit 1986 heißt das Amt tatsächlich Schwerbehindertenvertretung.
2001
Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird eingeführt. Die Rechte der Schwerbehindertenvertretung werden weiter ausgebaut. Nunmehr sind auch allgemeine Regelungen zur Rehabilitation enthalten.
2017
Reform des Sozialgesetzbuch SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz wird verabschiedet: Die Vorschriften werden neu sortiert und die Stellung der SBV weiter gestärkt, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung bei Kündigungen. Die Schwellenwerte für die Freistellungen werden abgesenkt.
ab 2018
Das Bundesteilhabegesetz stärkt die Rechte der Schwerbehindertenvertretung weiter. Eine weitreichende Reform wird in mehreren Stufen umgesetzt. Zudem wird ein neuer Behinderungsbegriff nach § 2 SGB IX eingeführt. Eine Behinderung wird nicht mehr als Eigenschaft und Defizit einer Person verstanden, sondern als eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen.