Ihr Weg zum Seminar
in vier einfachen Schritten
Wie Sie sich erfolgreich zur Betriebsratsschulung anmelden und die Erforderlichkeit Ihres Spezialseminars begründen
Sobald Sie eine Entscheidung über die Seminarteilnahme getroffen haben, senden Sie uns bitte die Seminaranmeldung unterschrieben zurück. Bitte nehmen Sie vorab unbedingt eine Klärung über die Seminarteilnahme mit dem Arbeitgeber vor.
Schritt 1
Nehmen Sie zunächst eine unverbindliche Reservierung für eine Betriebsratsschulung Ihrer Wahl vor.
Sie gehen durch eine Reservierung keinerlei Verpflichtung ein und sichern sich rechtzeitig einen Platz, um Zeit für die nächsten Schritte zu haben.
Formular: Unverbindliche Reservierung
Schritt 2
Als Betriebsrat müssen Sie nun einen wirksamen Beschluss über die Schulungsteilnahme fassen.
Damit der Beschluss wirksam ist, muss der Betriebsratsvorsitzende alle Betriebsratsmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig (in der Regel mind. 3 Tage vorher) laden, ggf. bei Verhinderung das Ersatzmitglied. Der Betriebsrat muss beschlussfähig sein, also mindestens die Hälfte der Mitglieder muss an der Beschlussfassung teilnehmen. Wenn die Mehrheit der anwesenden Betriebsratsmitglieder dafür stimmt, ist der Beschluss angenommen.
Checkliste zur wirksamen Beschlussfassung Schulungsteilnahme
Muster: Einladung zur Betriebsratssitzung
Muster: Beschluss Schulungsteilnahme
Schritt 3
Anschließend müssen Sie den Arbeitgeber über die geplante Schulungsteilnahme informieren.
Grundlagenseminare
Für die Teilnahme an einem Seminar aus der Rubrik Grundlagenseminare für jedes Betriebsratsmitglied ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Begründung der Erforderlichkeit notwendig.
Muster: Mitteilung an die Geschäftsleitung
Verlangt Ihr Arbeitgeber dennoch eine Begründung, kontaktieren Sie uns bitte - wir helfen Ihnen gerne weiter!
Spezialseminare
Für die Teilnahme an einem sogenannten Spezialseminar (alle anderen Seminare) kann der Arbeitgeber eine Begründung der Erforderlichkeit Ihrer Schulungsteilnahme verlangen.
Verlangt der Arbeitgeber keine Begründung:
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Schulungsteilnahme. Sie können dafür unser Musterschreiben nutzen.
Muster: Mitteilung an die Geschäftsleitung
Sollte der Arbeitgeber keine weitere Begründung der Erforderlichkeit verlangen, können Sie die verbindliche Anmeldung vornehmen.
Verlangt der Arbeitgeber eine Begründung:
Wie gehen Sie richtig vor? Legen Sie bei der Formulierung der Begründung folgende Prüfschritte zugrunde:
- Das Thema steht bei der BR-Arbeit an ODER der BR hat beschlossen sich mit dem Thema zu befassen
- Ist das BR-Mitglied zuständig/beauftragt für das anstehende Thema?
- Die zuständigen BR-Mitglieder verfügen nicht über das entsprechende Fachwissen zu diesem Thema.
- Das Seminar vermittelt genau das dazu passende Wissen.
Muster: Mitteilung an die Geschäftsleitung mit Begründung der Erforderlichkeit
WICHTIG: Frist setzen!
Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber in beiden Fällen eine Frist (z.B. 14 Tage) für mögliche Einwände gegen die Schulungsteilnahme. Es kommt gelegentlich vor, dass Arbeitgeber trotz Frist nicht reagieren, um Zeit zu gewinnen.
Wenn der Arbeitgeber schweigt, bedeutet das rechtlich zwar noch keine Zustimmung zur Teilnahme, jedoch bewegen Sie ihn durch die verbindliche Anmeldung in aller Regel zu einer Reaktion. Sie benötigen keine Zustimmung, um sich für ein Seminar anzumelden!
Schritt 4
Haben Sie die Schulungsteilnahme mit dem Arbeitgeber abgeklärt, können Sie die verbindliche Seminaranmeldung bei der aas vornehmen.
Formular: Seminaranmeldung
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Schulungsteilnahme ablehnt?
Sollte der Arbeitgeber die Teilnahme an Ihrem Betriebsratsseminar für nicht erforderlich halten oder nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist antworten, sollten Sie handeln!
Der Arbeitgeber kann zahlreiche Einwände gegen eine Schulungsteilnahme haben. Ob die Einwände begründet sind und wie Sie darauf reagieren können, kann an dieser Stelle nicht behandelt werden – dazu sind zu viele unterschiedliche Fallgestaltungen denkbar.
Bitte rufen Sie unbedingt unsere Kundenbetreuung unter der 0209 165 85-65 an oder melden Sie sich per E-Mail, wenn Ihr Arbeitgeber nicht innerhalb der von Ihnen in der Mitteilung an die Geschäftsleitung gesetzten Frist reagiert oder überhaupt ablehnt. Unser Serviceteam kann Sie bei allen auftauchenden Fragen wirksam unterstützen.
Achtung!
Bitte denken Sie unbedingt daran, dass Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten oder auch eine gerichtliche Klärung dauern oft einige Zeit. Sollten Sie im Streitfall die Schulungsteilnahme gerichtlich durchsetzen wollen, sollten Sie mindestens drei Monate Zeit einplanen.
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