Meine Schwerpunkte bei der aas sind
sehr gerne die „Klassiker“, insbesondere Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (hier insbesondere zu Zeit und Geld), § 99 ff. (Personelle Einzelmaßnahmen) und §§ 111, 112 ff. BetrVG (Betriebsänderungen).
Ich bin gerne Referent bei der aas, weil...
...die betriebliche Mitbestimmung viele Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte eröffnet, die sich durch das aas-Konzept besonders gut vermitteln lassen.