Allgemeine Geschäftsbedingungen Inhouse-Seminare
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Inhouse-Schulungen der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (im Folgenden „aas“ genannt) die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Die aas erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf dieser Grundlage. Das aas-Schulungsangebot ist für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden bestimmt.
1. Leistungen der aas bei Inhouse-Schulungen
Die aas führt die in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete Schulung durch. Die aas-Leistungen bestehen grundsätzlich aus Konzepterstellung, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der Schulung und ggf. Bereitstellung von Schulungsunterlagen. Materialkosten und Referentenkosten inklusive Speisen werden im Angebot gesondert ausgewiesen; ansonsten sind diese Kosten im Leistungsumfang nicht enthalten und gesondert abzustimmen. Spesen des Referenten sind alle Reise- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z. B. Taxi) und gegebenenfalls Kosten für Übernachtung inklusive üblicher Verpflegung.
2. Verbindliche Anmeldung/Abrechnung
Bei Angebotsübermittlung erhalten Sie von der aas das Formular „Kostenübernahmeerklärung“, das Ihr Arbeitgeber unterzeichnen muss. Nachdem Sie der aas das unterzeichnete Formular übersandt haben, bestätigt die aas Ihnen den Auftrag. Erst mit dieser Auftragsbestätigung kommt eine verbindliche Buchung zustande.
Pro Schulungstag wird ein Tagessatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart (Schulungsgebühr). Diesem Tagessatz liegt je nach Absprache eine tägliche Schulungsdauer von insgesamt 6-8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zugrunde (zzgl. Lernunterbrechungen/Pausen), sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Materialkosten und Referentenkosten inklusive Spesen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Gesamtkosten werden in der Regel nach der Schulung in Rechnung gestellt und sind dann sofort zur Zahlung fällig.
3. Ablauf: Organisation Schulungsraum, Technik, Vorbereitung
Einen geeigneten Schulungsraum stellen grundsätzlich Sie zur Verfügung. Die genauen Anforderungen an etwaige Tagungstechnik stimmen Sie direkt mit dem Referenten ab. Stellt die aas ausnahmsweise Tagungstechnik leihweise zur Verfügung, so haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Um eine passgenaue Schulung zu ermöglichen, stellen Sie dem Referenten bitte alle für die Schulung notwendigen Informationen zur Verfügung. Die aas organisiert die Hotelzimmerbuchung für den Referenten. Sollten Sie die Buchung selbst vornehmen wollen, muss dies frühzeitig mit der aas abgestimmt werden. Gegebenenfalls ist der Buchungsbeleg/die Reservierungsbestätigung vorab an die aas zur Unterrichtung des Referenten zu übermitteln.
4. Inhouse-Schulung in einem von aas organisierten Tagungsraum/Hotel
Falls die Inhouse-Schulung in einem von der aas organisierten Tagungsraum/Hotel stattfindet, fallen neben der Schulungsgebühr, den Materialkosten und den Referentenkosten inklusive Spesen weitere Kosten an. Die einzelnen Kostenpunkte teilt die aas im Inhouse-Angebot mit und nimmt sie in die Gesamtrechnung auf. Die aas weist ausdrücklich darauf hin, dass das Hotel nach seinen AGB und abhängig von seinen eigenen Fristen Stornokosten in Rechnung stellen kann, sollte die Schulung kurzfristig abgesagt werden oder sollten die Teilnehmer nicht erscheinen.
5. Stornierung/Schulungsabsage
Sollten Sie gezwungen sein, das bereits gebuchte Inhouse-Seminar zu stornieren, hat die Stornierung gegenüber der aas unverzüglich und mindestens in Textform, also z. B. per E-Mail, zu erfolgen. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Schulungsbeginn stellt die aas Ihnen von den Gesamtkosten keine Schulungsgebühren in Rechnung. Sollte das Inhouse-Schulung in einem von der aas organisierten Tagungsraum/Hotel durchgeführt werden, haben Sie alle diesbezüglichen eventuellen Stornokosten zu tragen sofern die Stornierung weniger als 44 Tage vor Schulungsbeginn erfolgt. Das gilt auch für eventuelle Stornokosten für Referenten/Spesen. Anstelle einer Stornierung kann auch ein Ersatztermin vereinbart werden, wodurch möglicherweise Stornokosten verringert/vermieden werden können. Bei Vorliegen wichtiger Gründe behält die aas sich vor, die Inhouse-Schulung abzusagen. Wichtige Gründe liegen z. B. bei Erkrankung des Referenten oder höherer Gewalt vor. Bereits entrichtete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die aas sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
6. Urheberrecht
Der Inhalt der zur Verfügung gestellten Materialien sind Eigentum der aas und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur durch den Teilnehmer genutzt werden. Verboten sind eine auch auszugsweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung. Ebenso ist eine eigene Aufzeichnung einer Schulung per Audio- oder Videomitschnitt oder durch Screenshots verboten. Jeder Missbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Teilnehmer erhalten ihre persönlichen und umfassenden Unterlagen bei den Schulungen, bei denen dies in der Ankündigung mitgeteilt wird. Auch diese Unterlagen sind nur für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Schulungsunterlagen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung bzw. Gewährleistung für inhaltliche Aktualität, Vollständigkeit und Korrektur der Schulungsunterlagen ist jedoch ausgeschlossen.
7. Bei Webinaren gilt zusätzlich
7.1 Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar
Vor der Webinarteilnahme ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die technischen Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung und ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Vorhandensein eines funktionierenden Lautsprechers oder Headsets) zu erfüllen. Um die störungsfreie Durchführung sicherzustellen, bitten wir, die technischen Gegebenheiten vor dem Webinar zu testen. Sollte die Technik des Teilnehmers ausfallen, entbindet dieses nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmer während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt.
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7.2 Weiter Besonderheiten bei unseren Webinaren
Nach Auftragsbestätigung durch die aas erhält der Teilnehmer die personalisierten Zugangsdaten zu der Veranstaltung an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Diese Zugangsdaten berechtigen nur den Teilnehmer, an dem Webinar teilzunehmen. Statt der angemeldeten Person kann nach Absprache mit der aas ggf. eine andere Person am Webinar teilnehmen. Dazu benötigt die aas die Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Firma, Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Eine Weitergabe der personalisierten Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist ohne Zustimmung der aas nicht gestattet. Die personalisierten Zugangsdaten zu unseren Webinaren berechtigen zur Teilnahme. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Dauer des Webinars sowie die genauen Zeiten sind der Webinarausschreibung bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Nutzungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei der aas erfragt werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, gelten alle Angebote bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl.
8. Änderungsvorbehalt
Die aas behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulungsveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Schulung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die aas berechtigt, den zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
9. Haftung bei Unfällen
Die Teilnahme an der Inhouse-Schulung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Schulungszeiten sind die Teilnehmer in der Regel über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der schulungsfreien Zeit besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die aas nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für sonstige Schäden haftet die aas nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzliche Pflichtverletzung der aas bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der aas beruhen.
10. Datenschutz
Der aas ist der Schutz personenbezogener Daten ein besonderes Anliegen. Deshalb nutzt die aas die personenbezogenen Daten der Schulungsteilnehmer unter strenger Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und der aas-Datenschutzerklärung. Die aas erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Daten, die sie ausschließlich innerhalb ihres Unternehmens verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Bereitstellung und Durchführung der Dienste der aas erforderlich ist (z. B. je nach Schulung Weitergabe an das jeweilige Hotel, die jeweiligen Referenten, die jeweiligen Schulungsleiter, die DEKRA, Programme/Anbieter zur Durchführung von Online-Schulungen bzw. Webinaren) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Soweit die aas die personenbezogenen Daten an Dritte zur Bereitstellung oder Durchführung ihrer Dienste weitergeben muss, stellt die aas sicher, dass Dritte die datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen beachten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die aas entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit den Dritten treffen. Zudem nutzt die aas die personenbezogenen Daten der Schulungsteilnehmer zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte oder Dienste nur dann, wenn die Schulungsteilnehmer hierin zuvor gesondert eingewilligt haben. Näheres regelt die aas-Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite www.aas-seminare.de/datenschutz/ aufrufen können. Mit allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Datenschutzbeauftragten:
aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH, Am Bugapark 1a, 45899 Gelsenkirchen oder per E-Mail an datenschutz@aas-seminare.de.
11. Gerichtsstand
Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der aas. Dieser liegt in 45899 Gelsenkirchen.
Stand: Dezember 2025
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