Allgemeine Geschäftsbedingungen Inhouse-Seminare

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Inhouse-Seminaren der aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (im Folgenden „aas“ genannt) die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Die aas erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf dieser Grundlage. Das aas-Schulungsangebot ist für Firmen und sonstige gewerbliche Kunden bestimmt.

1. Leistungen der aas bei Inhouse-Seminaren

Die aas führt die in einem Inhouse-Angebot näher bezeichnete Schulung durch. Die aas-Leistungen bestehen aus Konzepterstellung, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der Schulung und Bereitstellung der Seminarunterlagen. Die Kosten für die Seminarunterlagen sind in den Seminargebühren inbegriffen. Nicht enthalten sind hingegen Kosten für den Schulungsraum (ggf. weitere Hotelkosten) sowie die Spesen des Referenten. Spesen des Referenten sind alle Reise- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z. B. Taxi) und gegebenenfalls Kosten für Übernachtung inklusive Verpflegung.

2. Verbindliche Anmeldung/Abrechnung

Nach der Auftragserteilung erhalten Sie von der aas das Formular „Kostenübernahmeerklärung“, das Ihr Arbeitgeber unterzeichnen muss. Nachdem Sie der aas das unterzeichnete Formular übersandt haben, bestätigt die aas Ihnen den Auftrag umgehend. Erst mit dieser Auftragsbestätigung kommt eine verbindliche Buchung zustande.

Für einen Seminartag wird als Seminargebühr ein Tagessatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Diesem Tagessatz liegt eine tägliche Schulungsdauer von insgesamt 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten zugrunde. Die Seminargebühren stellt die aas nach dem Seminar zusammen mit den Spesen des Referenten in Rechnung. Wird die Inhouse-Schulung in einem von der aas organisierten Tagungshotel durchgeführt, so stellt das Hotel Ihnen die Kosten direkt in Rechnung. Ausnahmsweise kann die aas die Hotelkosten in eine Gesamtabrechnung aufnehmen, falls Sie dies ausdrücklich wünschen und der aas dies in Textform mitgeteilt haben.

3. Reibungsloser Ablauf:

Organisation Schulungsraum, Technik und Vorbereitung
Einen geeigneten Schulungsraum stellen grundsätzlich Sie zur Verfügung. Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik stimmen Sie direkt mit dem Referenten ab. Stellt die aas ausnahmsweise Tagungstechnik leihweise zur Verfügung, so haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften. Um eine passgenaue Schulung zu ermöglichen, stellen Sie dem Referenten bitte alle für die Schulung notwendigen Informationen zur Verfügung. Für den Referenten sollten Sie, sofern erforderlich, eine Unterkunft buchen. Stimmen Sie die Unterbringung direkt mit dem Referenten ab. Falls gewünscht und der aas in Textform mitgeteilt, kann die aas die Unterkunft des Referenten organisieren. Das Hotel stellt Ihnen die Kosten der Unterkunft dann direkt in Rechnung. Ausnahmsweise kann die aas die Unterbringungskosten des Referenten in eine Gesamtabrechnung aufnehmen, falls Sie dies ausdrücklich wünschen und der aas dies vorab in Textform mitgeteilt haben.

4. Inhouse-Schulung in einem von aas organisierten Tagungsraum/Hotel
Falls das Inhouse-Seminar in einem von der aas organisierten Tagungsraum/Hotel stattfindet, fallen neben der Seminargebühr und den Spesen des Referenten Hotelkosten an. Die einzelnen Kostenpunkte teilt die aas im Inhouse-Angebot mit. Ein Vertragsverhältnis bzgl. der Hotelleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Hotel und Ihnen zustande. Die aas weist ausdrücklich darauf hin, dass das Hotel nach seinen AGB und abhängig von seinen eigenen Fristen Stornokosten in Rechnung stellen kann, sollte das das Seminar kurzfristig abgesagt werden oder sollten die Teilnehmer nicht erscheinen.

5. Stornierung/Seminarabsage

Sollten Sie gezwungen sein, das bereits gebuchte Inhouse-Seminar zu stornieren, bitten wir Sie um unverzügliche Benachrichtigung in Textform, also z. B. per Fax oder E-Mail. Durch eine solche Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn stellt die aas Ihnen für ihre Leistungen keine Stornokosten in Rechnung. Bei kurzfristigerer Stornierung ist die aas berechtigt, die volle Seminargebühr laut Inhouse-Schulungsangebot in Rechnung zu stellen. Maßgeblich ist dabei die bei Auftragsbestätigung genannte Teilnehmerzahl. Anstelle einer Stornierung kann auch ein Ersatztermin vereinbart werden, wodurch eventuelle Stornokosten vermieden werden können. Sollte das Inhouse-Seminar in einem Hotel durchgeführt werden, haben Sie alle eventuellen Stornokosten des Hotels zu tragen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung des Referenten) behält die aas sich vor, das Inhouse-Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

6. Urheberrecht

Der Inhalt der zur Verfügung gestellten Materialien sind Eigentum der aas und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur durch den Teilnehmer genutzt werden. Verboten sind eine auch auszugsweise Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung. Ebenso ist eine eigene Aufzeichnung eines Webinars per Audio- oder Videomitschnitt oder durch Screenshots verboten. Jeder Missbrauch kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Teilnehmer erhalten ihre persönlichen und umfassenden Unterlagen bei den Seminaren, bei denen dies in der Ankündigung mitgeteilt wird. Auch diese Unterlagen sind nur für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

7. Webinare

7.1 Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Webinar

Vor der Webinarteilnahme ist jeder Teilnehmer verpflichtet, die technischen Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung und ggf. das Herunterladen eines Programms der Webinar-Plattform, Vorhandensein eines funktionierenden Lautsprechers oder Headsets) zu erfüllen. Um die störungsfreie Durchführung sicherzustellen, bitten wir, die technischen Gegebenheiten vor dem Webinar zu testen. Sollte die Technik des Teilnehmers ausfallen, entbindet dieses nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit ein Teilnehmer während eines Webinars keine technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt.

7.2 Besonderheiten bei unseren Webinaren

Nach Auftragsbestätigung durch die aas erhält der Teilnehmer die personalisierten Zugangsdaten zu der Veranstaltung an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten. Diese Zugangsdaten berechtigen nur den Teilnehmer, an dem Webinar teilzunehmen. Statt der angemeldeten Person kann nach Absprache mit der aas ggf. eine andere Person ohne gesonderte Vergütung am Seminar teilnehmen. Dazu benötigt die aas die Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Firma, Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Eine Weitergabe der personalisierten Zugangsdaten an sonstige unberechtigte Dritte ist ohne Zustimmung der aas nicht gestattet. Die personalisierten Zugangsdaten zu unseren Webinaren berechtigen zur Teilnahme. Die Nutzung des gebuchten Angebots ist auf diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Dauer des Webinars sowie die genauen Zeiten sind der Webinarausschreibung bzw. der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Nutzungsdauer hängt vom gebuchten Angebot ab und kann bei der aas erfragt werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, gelten alle Angebote bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl.

8. Änderungsvorbehalt

Die aas behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist die aas berechtigt, den zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.

9. Haftung bei Unfällen

Die Teilnahme am Inhouse-Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind die Teilnehmer über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit besteht dieser Versicherungsschutz nicht. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die aas nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unter wesentlichen Vertragspflichten versteht man Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für sonstige Schäden haftet die aas nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzliche Pflichtverletzung der aas bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der aas beruhen.

10. Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der aas.

11. Datenschutz

Der aas ist der Schutz personenbezogener Daten ein besonderes Anliegen. Deshalb nutzt die aas die personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer/Webinarteilnehmer unter strenger Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und der aas-Datenschutzerklärung. Die aas erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Daten, die sie ausschließlich innerhalb ihres Unternehmens verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Bereitstellung und Durchführung der Dienste der aas erforderlich ist (z. B. Weitergabe an das jeweilige Hotel, die jeweiligen Referenten, die jeweiligen Seminarleiter, die DEKRA, Programme/Anbieter zur Durchführung von Online-Veranstaltungen bzw. Webinaren) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Soweit die aas die personenbezogenen Daten an Dritte zur Bereitstellung oder Durchführung ihrer Dienste weitergeben muss, stellt die aas sicher, dass Dritte die datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen beachten. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, wird die aas entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit den Dritten treffen. Zudem nutzt die aas die personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte oder Dienste nur dann, wenn die Seminarteilnehmer hierin zuvor gesondert eingewilligt haben. Näheres regelt die aas-Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite www.aas-seminare.de aufrufen können. Mit allen weiteren Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich jederzeit gerne an unseren Datenschutzbeauftragten:

aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH, Am Bugapark 1a, 45899 Gelsenkirchen oder per E-Mail an datenschutz@aas-seminare.de.

Stand: Februar 2021

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