Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss – Der ASA

Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (SBV) als Akteure in der Ausschusssitzung

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
  • Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
  • Best-Practice-Beispiele

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
  • Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Information der Mitarbeiter

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Personen im Arbeitsschutzausschuss
  • Zuständigkeiten
  • BR und SBV als aktive Mitglieder
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Wahrnehmung von Beratungsrechten
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
225 Der Arbeitsschutzausschuss Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m.§ 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Arbeitsschutzausschussmitglieder
Vertrauensperson der Schwerehinderten und ihr Stellvertreter
Personalratsmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

April

  • 15.04. - 19.04.2024

    Konstanz / Bodensee

    1619/2024

    Hotel Halm Konstanz

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Hotel Halm liegt verkehrsgünstig gegenüber dem Bahnhof und in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Der Hafen ist in wenigen Gehminuten zu erreichen. Bei gutem Wetter können die Pausengetränke auf der Sommerterrasse des Hotels eingenommen werden. Entspannung nach Seminarende bietet der Wellnessbereich mit Sauna, ggf. fallen Mehrkosten an.

Juli

  • 01.07. - 05.07.2024

    Köln

    2716/2024

    STADTHOTEL am Römerturm

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das STADTHOTEL am Römerturm ist ein zentral und dennoch ruhig gelegenes Tagungshotel in Köln. Vom Hotel aus erreichen Sie die Innenstadt, den Kölner Dom und das Belgische Viertel bequem zu Fuß. Für die Anreise mit dem Auto steht der hoteleigene Parkplatz zur Verfügung und wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, hat es vom Hauptbahnhof nicht weit. Das Haus verfügt über 107 Hotelzimmer, darunter auch rollstuhlgerechte. Ihr aas-Seminar findet in einem der 7 Tagungsräume statt. Alle Räume verfügen über Tageslicht und sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet. Für Ihr leibliches Wohl sorgt während der Seminarwoche das Restaurant „Orangerie“ und bei gutem Wetter steht eine Außenterrasse zur Verfügung.

Oktober

  • 21.10. - 25.10.2024

    Hamburg

    4319/2024

    Courtyard by Marriott Hamburg City

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Courtyard by Marriott Hamburg City öffnet im August 2019 seine Pforten. Es liegt zentral zwischen Hauptbahnhof und Berliner Tor im beliebten Stadtteil St. Georg. Wir freuen uns, Ihnen dieses ganz neue Hotel 2020 als Seminarhotel anbieten zu können. Es verfügt über 277 topmoderne Zimmer. Eine Klimaanlage, Minikühlschrank, Safe sowie Kaffeemaschine bzw. Teekocher gehören zur Grundausstattung. Der Tagungsbereich ist auf dem neuesten Stand der Technik und besteht aus insgesamt 8 Tagungsräumen. Neben dem hoteleigenen Restaurant gibt es eine Lobby-Bar, einen voll ausgestatteten Fitnessraum und zur Entspannung einen Wellnessbereich mit Sauna (ggf. fallen Mehrkosten an).

    Ihr Wunschthema als individuelle Inhouse Schulung!

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    T 0209 / 165 85 - 0
    M inhouse@aas-seminare.de






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