Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Nicht ohne den Gesamtbetriebsrat: Mitbestimmung bei Nutzung von Microsoft Office 365
03. August 2022
Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist. Das entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (8.3.2022 - 1 ABR 20/21). Ein örtlicher Betriebsrat hatte geklagt, weil er sich übergangen gefühlt hatte. Ohne Erfolg, so der Beschluss.
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verstoß gegen Datenschutz
26. Juli 2022
Wer im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens Schriftsätze der Gegenseite öffentlich macht, in denen personenbezogene Daten von weiteren Beschäftigten enthalten sind, riskiert die fristlose Kündigung. Das gilt auch für einen Betriebsrat, so das LAG Baden-Württemberg (v.25.03.2022 - 7 Sa 63/21). Was genau passiert ist, lesen Sie hier.
Drei Megatrends in der neuen Arbeitswelt
20. Juli 2022
Das Arbeitsleben und damit auch die Aufgaben der Betriebsräte haben sich im Zuge des digitalen Wandels stark verändert. Flexibilität und eine ausgewogene Work-Life-Balance gewinnen für eine Vielzahl an Beschäftigten zunehmend an Bedeutung. Selbstbestimmtes Arbeiten, flache Hierarchien, Teamwork und Identifikation mit den Werten des Unternehmens werden für Mitarbeiter immer wichtiger. Durch das veränderte Verständnis von Arbeit haben sich Megatrends in der Arbeitswelt herausgebildet. Sie benennen und beschreiben extrem komplexe Veränderungsdynamiken und bilden den Ausgangspunkt weitreichender Strategien in Unternehmen und anderen Organisationen. Wir schauen uns drei davon hinsichtlich der Mitbestimmung des Betriebsrats an.
Digitales Zugangsrecht von Gewerkschaften
05. Juli 2022
Der Arbeitgeber ist bei einer coronabedingten Beschäftigung der Arbeitnehmer im Homeoffice nicht verpflichtet, Informationen einer Arbeitnehmervereinigung an die dienstlichen E-Mailadressen der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu versenden. Das hat kürzlich das ArbG Bonn entschieden (11.05.2022 - 2 Ca 93/22). Was genau verhandelt wurde, lesen Sie hier.
Arbeitgeber genehmigt Betriebsratsschulung nicht – was nun?
30. Juni 2022
Um die Arbeit im Betriebsrat vernünftig ausüben zu können, werden von jedem Betriebsratsmitglied, je nach Aufgabenstellung, diverse Kenntnisse benötigt. Praktisch bedeutet das, dass wohl kein Betriebsratsgremium ohne eine vernünftige Fortbildung auskommen wird. Entsprechend räumt das Betriebsverfassungsgesetz jedem Betriebsrat das Recht auf Fort- und Weiterbildung ein. Doch nicht selten spielt der Arbeitgeber nicht mit und versucht, dem Betriebsrat, nachdem er die Information über die entsprechende Schulungsteilnahme erhalten hat, einen Strich durch die Rechnung zu machen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, darauf zu reagieren.
Warum auch Kongresse für den Betriebsrat erforderlich sein können
24. Mai 2022
Seit 1990 schult die aas bundesweit jedes Jahr viele tausend Betriebsratsmitglieder und ist mittlerweile einer der größten unabhängigen Anbieter für Betriebsratsschulungen in Deutschland. Interview mit dem aas-Geschäftsführer Jörg Reiniger.
Beschlussfassung des Betriebsrats in Zeiten von Corona
30. März 2020
Die aktuellen Herausforderungen im Betrieb stellen auch den Betriebsrat vor neue Fragen. Wie kann derzeit ein wichtiger Beschluss wirksam gefasst werden? Normalerweise ist eine wirksame Beschlussfassung des Betriebsrats nur möglich, wenn alle Betriebsratsmitglieder persönlich (körperlich) anwesend sind. In der aktuellen Ausnahmesituation ist dies jedoch meist nicht möglich.
Überstunden
09. Januar 2020
Nun, die bekommst du ausbezahlt. Zumindest dann, wenn der Anwalt auf Arbeitgeberseite nicht aufgepasst hat oder es nicht besser wusste. Doch wie lag der Fall?
Teilzeit
15. Januar 2020
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer nach sechsmonatigem Bestand des Arbeitsverhältnisses eine Reduzierung seiner Arbeitszeit verlangen. Dies regelt § 8 TzBfG. Dabei kann und soll der Arbeitnehmer auch die von ihm gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
Schwarzarbeit
23. Januar 2020
Schwarzarbeit kann durchaus lukrativ scheinen. Keine Steuern, keine Sozialversicherungsabgaben. Alles bar auf die Hand. Dass Schwarzarbeit aber verboten ist, weiß jeder und soll hier auch nicht thematisiert werden. Manchmal kann es aber auch sein, dass der Arbeitnehmer für die Schwarzarbeit nicht verantwortlich ist. Es ist gibt nämlich durchaus Arbeitgeber, die offiziell nur einen Teil des Gehaltes auszahlen und der Rest läuft dann so „nebenbei“. Das ist hier geschehen. Ein Versicherter war auf einer Großbaustelle als Einschaler tätig und wurde von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft anerkannte einen Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden. Der 51-jährige Verletzte aus dem Landkreis Offenbach verwies darauf, dass er weitaus mehr auf der Baustelle gearbeitet habe und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenarbeitsstunden vor.
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