Für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung
Virtuelle Betriebsversammlungen wieder möglich
16. Dezember 2021
Der § 129 BetrVG ist wieder da und mit ihm die digitalen Betriebsversammlungen. Die waren eigentlich nach der Umsetzung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes nicht mehr vorgesehen. Jetzt justiert der Gesetzgeber nach. Am 30. Juni 2021 sind die Sonderregelungen anlässlich der COVID-19-Pandemie ausgelaufen, die die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen zur Durchführung von u.a. Betriebsversammlungen und Sitzungen der Einigungsstelle ermöglichten. Diese Sonderregelungen werden nun, befristet bis zum 19. März 2022, mit Möglichkeit der einmaligen Verlängerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages, wieder eingeführt.
Mitglied des Wahlvorstands muss trotz Kündigung weiterbeschäftigt werden
25. Februar 2022
Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Für Wahlvorstands-Mitglieder gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Deswegen ist im vorliegenden Fall vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und entsprechend von einem Anspruch auf Beschäftigung auszugehen. (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 12.01.2022 - 23 SaGa 1521/21)
Neue Möglichkeiten im Rahmen der Briefwahl
25. Februar 2022
Bisher kam es für die Zusendung von Briefwahlunterlagen nach § 24 Wahlordnung (WO) auf die Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses an, aufgrund dessen eine persönliche Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich sein wird. In diesen Fällen musste der Wahlvorstand den Betroffenen die notwendigen Materialien von Amts wegen zukommen lassen. Als Folge der neuen Wahlordnung können sich jetzt auch weitere Wahlberechtigte für die Briefwahl entscheiden. Sie erhalten die Unterlagen allerdings nur auf ausdrückliches Verlangen. Doch wer ist das genau? Und was muss der Wahlvorstand besonders beachten, um eine spätere Anfechtung der gesamten Wahlen zu vermeiden?
Dauerhafter Anspruch auf Homeoffice? – Aktueller Stand der Diskussion
23. Februar 2022
Die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten, dort, wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten, besteht seit Januar 2021. Arbeitnehmer sind verpflichtet, das Homeoffice-Angebot anzunehmen. Beim letzten ,,Corona-Gipfel‘‘ am 16.02.2022 haben sich Bund und Länder nun auch diesbezüglich auf Lockerungen geeinigt. Die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen ab dem zwanzigsten März entfallen. Doch was passiert danach? Laut aktueller Gesetzeslage haben Beschäftigte beim Entfall der Homeoffice-Regelungen eigentlich keinen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Homeoffice. Doch hieran könnte sich künftig etwas ändern.
Mitbestimmungsrecht für Einführung von Microsoft Office 365
11. Februar 2022
Bei der Einführung von Microsoft Office 365 besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG. Bei einer unternehmensweiten Einführung des Programms ist der Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs.1 S.1 BetrVG für die Ausübung des Mitbestimmungsrechts zuständig. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (v. 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20) entschieden.
Der neue Koalitionsvertrag: Geplante Änderungen im Arbeitsrecht
11. Februar 2022
Seit Ende letzten Jahres hat sich die neue Regierung auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch für das Arbeitsrecht sind einige Neuerungen vorgesehen. Ziel ist die Gestaltung einer modernen Arbeitswelt, die berufliche Chancen ermöglicht sowie Sicherheit und Flexibilität in Einklang bringt. Von der Fortentwicklung der Mitbestimmung über die Erhöhung des Mindestlohns bis hin zu Flexibilisierungen bei der Arbeitszeit: Wir haben die wichtigsten Ziele für Sie zusammengefasst.
Ende der Corona-Sonderregeln am 19.03.2022
14. März 2022
Bund und Länder haben sich im Rahmen ihres Öffnungsplans am 16.02.2022 darauf geeinigt, dass ab dem 20.03.2022 fast alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen entfallen. Damit werden viele Corona-Sonderregelungen außer Kraft treten, die Beschäftigte sowie Betriebsräte unmittelbar betreffen.
Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
14. März 2022
Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin am 03.02.2022 (17 Ca 11178/21) entschieden.
BR-Wahl unzulässig wegen fehlerhaft beschlossener Briefwahl
28. März 2022
Die Betriebsratswahl in Außenstellen eines Hauptwerks ist nur dann als Briefwahl zulässig, wenn es sich um sehr kleine oder weit entfernte Betriebsstelle handelt. BAG vom 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Anfechtung und Nichtigkeit der Betriebsratswahl
28. März 2022
Aktuell finden im Zeitraum vom 01.03.2022 bis 31.05.2022 die Betriebsratswahlen statt. Kommt es bei der Vorbereitung oder der Durchführung der Wahl zu Fehlern, kann die Wahl angefochten werden und unter Umständen sogar nichtig sein. Welche Voraussetzungen hier im Einzelnen vorliegen müssen, lesen Sie hier.
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