Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit

Haftung für Kosten und Verstöße des Betriebsrats vermeiden

Für Betriebsräte ist es wichtig zu wissen, ob und in welchen Situationen sie als gesamtes Gremium oder einzelnes Mitglied in die Haftung genommen werden können. Bei der Frage nach der rechtlichen Verantwortung für Betriebsratsmitglieder können sowohl Kostenrisiken als auch eine Haftung für Verstöße und Pflichtverletzungen eine Rolle spielen. Im Seminar „Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit“ lernen die Teilnehmer die wesentlichen Fragen zur Rechts- und Vermögensfähigkeit und die Konsequenzen bei Haftungsfällen für den Betriebsrat als Kollektivorgan oder für einzelne Betriebsratsmitglieder kennen. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die vermögens-, eigentums- und haftungsrechtliche Situation des Gremiums und erfahren, inwiefern ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Kann das Betriebsratsgremium für Kosten haftbar gemacht werden?

  • Rechtliche Einordnung des Betriebsratsgremiums
  • Was bedeutet die (teilweise) Vermögensfähigkeit des Betriebsrats?
  • Bedeutung der (teilweisen) Vermögensfähigkeit für die Haftung des Betriebsrats

Können einzelne Betriebsratsmitglieder, der Betriebsratsvorsitzende oder der Stellvertreter persönlich für Kosten gegenüber Dritten haftbar sein?

  • Haftung für Kosten gegenüber „Dritten“
  • Wann muss der Arbeitgeber Kosten des Betriebsrats tragen und wann nicht?
  • Die Rechtsprechung des BAG und des BGH zur Haftung von Betriebsratsmitgliedern

Fallbeispiele für Kostenrisiken und wie man diese vermeiden kann

  • Tätigkeiten außerhalb des Aufgabenbereichs des Betriebsrats
  • Verursachen von nicht erforderlichen Kosten
  • Fehlerhafte Beauftragung von Beratern, Sachverständigen, Rechtsanwälten usw.
  • So können Haftungsrisiken rechtssicher ausgeschlossen werden
  • Die Kosten der Einigungsstelle
  • Reise- und Schulungskosten des Betriebsrats
  • Unter welchen Voraussetzungen ist die Heilung von Beschlussfehlern möglich?

Haftung für Verstöße des Betriebsrats

  • Haftung für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
  • Was ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis?
  • Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer
  • Selbst auferlegte Schweigepflicht des Betriebsrats
  • Umfang und Dauer der Schweigepflicht
  • Datenschutzverstöße des Betriebsrats
  • Verantwortlichkeit des Betriebsrats für den Datenschutz

Haftung für Pflichtverletzungen des Betriebsrats

  • Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Gremiums (§ 23 BetrVG)
  • Muss ein Pflichtverstoß vorher abgemahnt werden?
  • Unterlassungsansprüche gegen den Betriebsrat
  • Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
  • Beispielsfälle für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
  • Bedeutung des Ausschlusses/der Auflösung für die nächste Amtszeit

Kündigung von Betriebsratsmitgliedern (§ 103 BetrVG)

  • Kündigung wegen Amtspflichtverstößen?
  • Amtspflichtverletzung und gleichzeitiger Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
  • Voraussetzungen für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
  • Rechtsprechung zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Haftungsrisiken des Gremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds kennen
  • Kostenrisiken kennen
  • Haftung für Verstöße des Betriebsrats
  • § 23 BetrVG und die gerichtlichen Möglichkeiten
  • Konsequenzen bei Haftungsfällen bis hin zur Kündigung
155 Haftung Des BR Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
mit Kollegenrabatt ab 1440,- €
1. Teilnehmer 1540,- €
2. Teilnehmer 1490,- €
Weitere Teilnehmer 1440,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
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Betriebsratsmitglieder

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

Juni

  • 03.06. - 07.06.2024

    Garmisch-Partenkirchen

    2318/2024

    Dorint Sporthotel Garmisch-Partenkirchen

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Dorint Sporthotel bietet einen einmaligen Blick auf die Zugspitze mit einzigartigem Bergpanorama zu allen Jahreszeiten. Das Hotel verfügt ein Fitnessstudio sowie ein Sport- und Gesundheitsinstitut. Tauchen Sie ein in den Pool und entspannen Sie sich nach einem anstrengenden Seminartag in der Saunalandschaft, ggf. fallen Mehrkosten an. Am Abend bieten Kaminbar und Biergarten ein gemütliches Ambiente, um sich mit Seminarkollegen auszutauschen.

November

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