Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit
Haftung für Kosten und Verstöße des Betriebsrats vermeiden
Für Betriebsräte ist es wichtig zu wissen, ob und in welchen Situationen sie als gesamtes Gremium oder einzelnes Mitglied in die Haftung genommen werden können. Bei der Frage nach der rechtlichen Verantwortung für Betriebsratsmitglieder können sowohl Kostenrisiken als auch eine Haftung für Verstöße und Pflichtverletzungen eine Rolle spielen. Im Seminar „Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit“ lernen die Teilnehmer die wesentlichen Fragen zur Rechts- und Vermögensfähigkeit und die Konsequenzen bei Haftungsfällen für den Betriebsrat als Kollektivorgan oder für einzelne Betriebsratsmitglieder kennen. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die vermögens-, eigentums- und haftungsrechtliche Situation des Gremiums und erfahren, inwiefern ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Kann das Betriebsratsgremium für Kosten haftbar gemacht werden?
- Rechtliche Einordnung des Betriebsratsgremiums
- Was bedeutet die (teilweise) Vermögensfähigkeit des Betriebsrats?
- Bedeutung der (teilweisen) Vermögensfähigkeit für die Haftung des Betriebsrats
Können einzelne Betriebsratsmitglieder, der Betriebsratsvorsitzende oder der Stellvertreter persönlich für Kosten gegenüber Dritten haftbar sein?
- Haftung für Kosten gegenüber „Dritten“
- Wann muss der Arbeitgeber Kosten des Betriebsrats tragen und wann nicht?
- Die Rechtsprechung des BAG und des BGH zur Haftung von Betriebsratsmitgliedern
Fallbeispiele für Kostenrisiken und wie man diese vermeiden kann
- Tätigkeiten außerhalb des Aufgabenbereichs des Betriebsrats
- Verursachen von nicht erforderlichen Kosten
- Fehlerhafte Beauftragung von Beratern, Sachverständigen, Rechtsanwälten usw.
- So können Haftungsrisiken rechtssicher ausgeschlossen werden
- Die Kosten der Einigungsstelle
- Reise- und Schulungskosten des Betriebsrats
- Unter welchen Voraussetzungen ist die Heilung von Beschlussfehlern möglich?
Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- Haftung für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
- Was ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis?
- Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer
- Selbst auferlegte Schweigepflicht des Betriebsrats
- Umfang und Dauer der Schweigepflicht
- Datenschutzverstöße des Betriebsrats
- Verantwortlichkeit des Betriebsrats für den Datenschutz
Haftung für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Gremiums (§ 23 BetrVG)
- Muss ein Pflichtverstoß vorher abgemahnt werden?
- Unterlassungsansprüche gegen den Betriebsrat
- Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
- Beispielsfälle für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Bedeutung des Ausschlusses/der Auflösung für die nächste Amtszeit
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern (§ 103 BetrVG)
- Kündigung wegen Amtspflichtverstößen?
- Amtspflichtverletzung und gleichzeitiger Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
- Voraussetzungen für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
- Rechtsprechung zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Haftungsrisiken des Gremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds kennen
- Kostenrisiken kennen
- Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- § 23 BetrVG und die gerichtlichen Möglichkeiten
- Konsequenzen bei Haftungsfällen bis hin zur Kündigung
Für Betriebsräte ist es wichtig zu wissen, ob und in welchen Situationen sie als gesamtes Gremium oder einzelnes Mitglied in die Haftung genommen werden können. Bei der Frage nach der rechtlichen Verantwortung für Betriebsratsmitglieder können sowohl Kostenrisiken als auch eine Haftung für Verstöße und Pflichtverletzungen eine Rolle spielen. Im Seminar „Haftungsrisiken in der Betriebsratsarbeit“ lernen die Teilnehmer die wesentlichen Fragen zur Rechts- und Vermögensfähigkeit und die Konsequenzen bei Haftungsfällen für den Betriebsrat als Kollektivorgan oder für einzelne Betriebsratsmitglieder kennen. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die vermögens-, eigentums- und haftungsrechtliche Situation des Gremiums und erfahren, inwiefern ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Kann das Betriebsratsgremium für Kosten haftbar gemacht werden?
- Rechtliche Einordnung des Betriebsratsgremiums
- Was bedeutet die (teilweise) Vermögensfähigkeit des Betriebsrats?
- Bedeutung der (teilweisen) Vermögensfähigkeit für die Haftung des Betriebsrats
Können einzelne Betriebsratsmitglieder, der Betriebsratsvorsitzende oder der Stellvertreter persönlich für Kosten gegenüber Dritten haftbar sein?
- Haftung für Kosten gegenüber „Dritten“
- Wann muss der Arbeitgeber Kosten des Betriebsrats tragen und wann nicht?
- Die Rechtsprechung des BAG und des BGH zur Haftung von Betriebsratsmitgliedern
Fallbeispiele für Kostenrisiken und wie man diese vermeiden kann
- Tätigkeiten außerhalb des Aufgabenbereichs des Betriebsrats
- Verursachen von nicht erforderlichen Kosten
- Fehlerhafte Beauftragung von Beratern, Sachverständigen, Rechtsanwälten usw.
- So können Haftungsrisiken rechtssicher ausgeschlossen werden
- Die Kosten der Einigungsstelle
- Reise- und Schulungskosten des Betriebsrats
- Unter welchen Voraussetzungen ist die Heilung von Beschlussfehlern möglich?
Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- Haftung für Verstöße gegen Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats
- Was ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis?
- Persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer
- Selbst auferlegte Schweigepflicht des Betriebsrats
- Umfang und Dauer der Schweigepflicht
- Datenschutzverstöße des Betriebsrats
- Verantwortlichkeit des Betriebsrats für den Datenschutz
Haftung für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Ausschluss aus dem Betriebsrat und Auflösung des Gremiums (§ 23 BetrVG)
- Muss ein Pflichtverstoß vorher abgemahnt werden?
- Unterlassungsansprüche gegen den Betriebsrat
- Die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung
- Beispielsfälle für Pflichtverletzungen des Betriebsrats
- Bedeutung des Ausschlusses/der Auflösung für die nächste Amtszeit
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern (§ 103 BetrVG)
- Kündigung wegen Amtspflichtverstößen?
- Amtspflichtverletzung und gleichzeitiger Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
- Voraussetzungen für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
- Rechtsprechung zur Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Haftungsrisiken des Gremiums und des einzelnen Betriebsratsmitglieds kennen
- Kostenrisiken kennen
- Haftung für Verstöße des Betriebsrats
- § 23 BetrVG und die gerichtlichen Möglichkeiten
- Konsequenzen bei Haftungsfällen bis hin zur Kündigung
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Dorint Sporthotel Garmisch-Partenkirchen | |
Mittenwalder Straße 59, 82467 Garmisch-Partenkirchen | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 184,69 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 88,84 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 68,81 € |
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