Die Mitbestimmung beim Arbeitsentgelt
Fehler können zum Verlust des Geldes führen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wechselwirkung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht bei der Entgeltgestaltung
- Auswirkungen der Tarifgebundenheit auf das Mitbestimmungsrecht
- Reichweite der Mitbestimmung in Entgeltfragen
- Gestaltung von Vereinbarungen zu Sonderzuwendungen
Individualrechtliche Grundlagen der Entgeltgestaltung
Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag und in Betriebsvereinbarungen: Wann und wie sind Änderungen möglich? / Ablösung von Betriebsvereinbarungen durch neue oder durch Gesamtbetriebsvereinbarungen / Was sind „betriebsvereinbarungsoffene“ Arbeitsverträge? / So entstehen und wirken Gesamtzusagen und betriebliche Übungen / Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich davon zu lösen / Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der betrieblichen Entgeltstruktur – wie der Betriebsrat die Einhaltung überprüft
Mögliche Änderungen im Arbeitsvertrag vereinbaren – was ist möglich?
Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalte z. B. beim Weihnachtsgeld / Aktuelles zu Stichtagsregelungen: Erstattung von Sonderzahlungen vermeiden / Reichweite von Anrechnungsvorbehalten bei Tariflohnerhöhungen / Weiterbildungskosten: So lange kann sich ein Arbeitnehmer an das Unternehmen binden / Einseitige Entgeltreduzierung durch den Arbeitgeber: Änderungskündigung und wie der Betriebsrat helfen kann
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen bei der Entgeltgestaltung
Betriebliche Regelungen trotz Tarifvertrag? / Beachtung von Tarifvorbehalt und Tarifvorrang / Betriebe ohne Tarifvertrag / Zuständigkeit des GBR oder des örtlichen Betriebsrats
Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung
Was bedeutet „Lohn“ i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG? / Unterschiede bei tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitgebern / Mitbestimmung bei der Einführung, Änderung oder Streichung von Entgeltbestandteilen / Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des Betriebsrats / Individualrechtliche Folgen der Missachtung des Mitbestimmungsrechts / Beteiligung des Betriebsrats bei Änderungskündigungen
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
Praxistipps für die Durchführung der Verhandlungen / Vorteile von Regelungsabrede, Gesamtzusage oder Betriebsvereinbarung / Anrufung der Einigungsstelle, wenn man sich nicht einigen kann / Beendigung von Betriebsvereinbarungen und Nachwirkung

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
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August
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HYPERION Hotel München
Truderinger Straße 13, 81677 München
https://www.h-hotels.com/de/hyperion/hotels/hyperion-hotel-muenchen hyperion.muenchen@h-hotels.com 089 411 09 00Das HYPERION Hotel München wurde im März 2019 neu eröffnet. Es liegt im Ortsteil Bogenhausen, zwischen Innenstadt und Messe. Durch die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sind das Zentrum und viele Sehenswürdigkeiten der Stadt bequem erreichbar. Die 341 komfortablen Hotelzimmer bieten u.a. Klimaanlage, Safe, Minibar und Sky-TV. Alle Bäder sind mit Fußbodenheizung und Regenwaldduschen ausgestattet. Für Rollstuhlfahrer stehen 4 entsprechende Zimmer zur Verfügung. Ihr aas-Seminar findet im hochmodernen Tagungsbereich in der 1. Etage statt. Ein Restaurant mit Front-Cooking und eine gemütliche Lounge mit Barbereich sorgen für Ihr leibliches Wohl. On Top gibt es einen Wellnessbereich mit Fitnessraum und Sauna (ggf. fallen Mehrkosten an).