Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und leistungsorientierter Vergütung
Gestaltung im Betrieb mit und ohne Tarifvertrag
Wenn keine tarifliche Regelung besteht, bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Thema Arbeitsentgelt auf das gesamte Vergütungssystem. Dabei unterliegen sowohl das Grundentgelt als auch variable Vergütungsbestandteile der Mitbestimmung. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist das Beteiligungsrecht der betrieblichen Lohngestaltung hingegen eingeschränkt. Diese übernehmen hier im Wesentlichen die Tarifvertragsparteien. Der Mitbestimmung unterliegen jedoch beispielsweise freiwillige Leistungen, zu denen der Arbeitgeber nicht durch einen Tarifvertrag verpflichtet ist. Auf dem Seminar „Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und leistungsorientierter Vergütung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihr Mitbestimmungsrecht bei der Entgeltgestaltung umsetzen können, um zu innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit sowie der Sicherung eines angemessenen und transparenten Lohngefüges bestmöglich beizutragen.
Grundlagen der Entgeltgestaltung
- Durch Betriebsvereinbarung regelbare Entgeltbestandteile – Wirkung von Gesetzes- beziehungsweise Tarifvorbehalt, Tarifvorrang und -üblichkeit
- Möglichkeiten zur Erzwingung von Betriebsvereinbarungen
- Entgeltregelung in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen: Wann und wie sind Änderungen möglich?
- Ablösung von Betriebsvereinbarungen durch neue oder durch Gesamtbetriebsvereinbarungen
- Was sind „betriebsvereinbarungsoffene“ Arbeitsverträge?
- Gesamtzusagen und betriebliche Übungen
- Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Entgelttransparenzgesetz
Änderungen im Arbeitsvertrag– was ist möglich?
- Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalte z. B. beim Weihnachtsgeld
- Aktuelles zu Stichtagsregelungen: Rückerstattung von Sonderzahlungen vermeiden
- Reichweite von Anrechnungsvorbehalten bei Tariflohnerhöhungen
- Weiterbildungskosten: So lange kann sich ein Arbeitnehmer an das Unternehmen binden
- Einseitige Entgeltreduzierung durch den Arbeitgeber: Änderungskündigung und wie der Betriebsrat helfen kann
Formen leistungsbezogener Vergütung, Zielvereinbarungen und Beurteilungsverfahren
- Prämien-, Bonus- und Qualifikationsmodelle
- Akkordlohn
- Grundgehalt und Höhe des variablen Anteils
- Differenzierung der Entgelte
- Merkmale und Kriterien für Beurteilungen
- Sicherstellung einer gerechten Beurteilung
- Bewertung der Arbeitsleistung /Qualifikation der Beurteilenden
- Zielvereinbarungen
- Festlegen von Zielen
- Folgen nicht erreichter Ziele
- Einseitige Festlegung der Ziele durch den Arbeitgeber – „billiges Ermessen“ gem. § 315 BGB
- Chancen und Risiken verschiedener Entgeltmodelle
- Motive der Arbeitgeber und wirtschaftliche Auswirkungen
Mitbestimmung bei Entgeltgestaltung und Beurteilungsgrundsätzen
- Mitbestimmungsrechte gemäß §§ 87, 92 ff. BetrVG
- Unterschiede bei tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitgebern
- Nachwirkung und Nachbindung von Tarifverträgen
- Mitbestimmung bei der Einführung, Änderung oder Streichung von Entgeltbestandteilen
- Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des BR
- Individualrechtliche Folgen der Missachtung der Mitbestimmung
- Beteiligung des BR bei Änderungskündigungen
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- Praxistipps für Verhandlungen
- Vorteile von Regelungsabrede, Gesamtzusage oder Betriebsvereinbarung
- Beendigung und ihre Folgen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wechselwirkung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht bei der Entgeltgestaltung
- Auswirkungen der Tarifgebundenheit auf das Mitbestimmungsrecht
- Reichweite der Mitbestimmung in Entgeltfragen
- Gestaltung von Vereinbarungen zu Sonderzuwendungen und leistungsorientiertem Entgelt
Wenn keine tarifliche Regelung besteht, bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Thema Arbeitsentgelt auf das gesamte Vergütungssystem. Dabei unterliegen sowohl das Grundentgelt als auch variable Vergütungsbestandteile der Mitbestimmung. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist das Beteiligungsrecht der betrieblichen Lohngestaltung hingegen eingeschränkt. Diese übernehmen hier im Wesentlichen die Tarifvertragsparteien. Der Mitbestimmung unterliegen jedoch beispielsweise freiwillige Leistungen, zu denen der Arbeitgeber nicht durch einen Tarifvertrag verpflichtet ist. Auf dem Seminar „Mitbestimmung bei Arbeitsentgelt und leistungsorientierter Vergütung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihr Mitbestimmungsrecht bei der Entgeltgestaltung umsetzen können, um zu innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit sowie der Sicherung eines angemessenen und transparenten Lohngefüges bestmöglich beizutragen.
Grundlagen der Entgeltgestaltung
- Durch Betriebsvereinbarung regelbare Entgeltbestandteile – Wirkung von Gesetzes- beziehungsweise Tarifvorbehalt, Tarifvorrang und -üblichkeit
- Möglichkeiten zur Erzwingung von Betriebsvereinbarungen
- Entgeltregelung in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen: Wann und wie sind Änderungen möglich?
- Ablösung von Betriebsvereinbarungen durch neue oder durch Gesamtbetriebsvereinbarungen
- Was sind „betriebsvereinbarungsoffene“ Arbeitsverträge?
- Gesamtzusagen und betriebliche Übungen
- Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Entgelttransparenzgesetz
Änderungen im Arbeitsvertrag– was ist möglich?
- Freiwilligkeits- und/oder Widerrufsvorbehalte z. B. beim Weihnachtsgeld
- Aktuelles zu Stichtagsregelungen: Rückerstattung von Sonderzahlungen vermeiden
- Reichweite von Anrechnungsvorbehalten bei Tariflohnerhöhungen
- Weiterbildungskosten: So lange kann sich ein Arbeitnehmer an das Unternehmen binden
- Einseitige Entgeltreduzierung durch den Arbeitgeber: Änderungskündigung und wie der Betriebsrat helfen kann
Formen leistungsbezogener Vergütung, Zielvereinbarungen und Beurteilungsverfahren
- Prämien-, Bonus- und Qualifikationsmodelle
- Akkordlohn
- Grundgehalt und Höhe des variablen Anteils
- Differenzierung der Entgelte
- Merkmale und Kriterien für Beurteilungen
- Sicherstellung einer gerechten Beurteilung
- Bewertung der Arbeitsleistung /Qualifikation der Beurteilenden
- Zielvereinbarungen
- Festlegen von Zielen
- Folgen nicht erreichter Ziele
- Einseitige Festlegung der Ziele durch den Arbeitgeber – „billiges Ermessen“ gem. § 315 BGB
- Chancen und Risiken verschiedener Entgeltmodelle
- Motive der Arbeitgeber und wirtschaftliche Auswirkungen
Mitbestimmung bei Entgeltgestaltung und Beurteilungsgrundsätzen
- Mitbestimmungsrechte gemäß §§ 87, 92 ff. BetrVG
- Unterschiede bei tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitgebern
- Nachwirkung und Nachbindung von Tarifverträgen
- Mitbestimmung bei der Einführung, Änderung oder Streichung von Entgeltbestandteilen
- Rechtsfolgen der Nichtbeteiligung des BR
- Individualrechtliche Folgen der Missachtung der Mitbestimmung
- Beteiligung des BR bei Änderungskündigungen
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber
- Praxistipps für Verhandlungen
- Vorteile von Regelungsabrede, Gesamtzusage oder Betriebsvereinbarung
- Beendigung und ihre Folgen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Wechselwirkung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht bei der Entgeltgestaltung
- Auswirkungen der Tarifgebundenheit auf das Mitbestimmungsrecht
- Reichweite der Mitbestimmung in Entgeltfragen
- Gestaltung von Vereinbarungen zu Sonderzuwendungen und leistungsorientiertem Entgelt
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
NH Collection Berlin Mitte am Checkpoint Charlie | |
Leipziger Str. 106-111, 10117 Berlin | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 232,55 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 113,73 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 89,27 € |
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