Handlungsmöglichkeiten bei der Personalplanung
So kann der Betriebsrat aktiv mitgestalten
Gerade im Zuge der digitalen Transformation unserer Arbeitswelt kommt der strategischen Personalplanung und Bedarfsermittlung eine immer größere Bedeutung zu. Der Betriebsrat mit seinem umfassenden Überblick über die Beschäftigten, deren Altersstruktur sowie ihre Kompetenzen und Bedürfnisse, kann hier sein Know-how gezielt einbringen. Im Seminar „Handlungsmöglichkeiten bei der Personalplanung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihre Beteiligungsrechte gemäß § 92 BetrVG nutzen können, um z. B. die Daten einer Altersstrukturanalyse einzusehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitszeitregelungen mit der Personalausstattung zu verbinden oder die betriebliche Weiterbildung progressiv mitzugestalten.
Was ist Personalplanung?
- Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung
- Teilbereiche wie z. B. Beschaffung, Entwicklung, Einsatzplanung und Freisetzung
- Bedeutung der Personalplanung im Betrieb bzw. Unternehmen
- Fachkräfte finden und binden
- Den demografischen Wandel berücksichtigen
- Beschäftigung trotz Digitalisierung sichern
- Methoden der Personalplanung
5 Schritte der strategischen Personalplanung
- Jobfamilien bilden und priorisieren
- Feststellung des aktuellen Personalbestands
- Festlegung des strategischen Personalbedarfs
- Analyse der zukünftigen Personalabweichung
- Handlungsfelder für Arbeitgeber und Betriebsrat ableiten
So wird der Betriebsrat aktiv!
- Der Betriebsrat fordert Informationen an und bewertet sie
- Beteiligung des BR bei der Personalbedarfsermittlung
- Der BR setzt seine Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung effektiv ein
- Der BR nutzt die Expertise von Sachverständigen und sachkundigen Beschäftigten
- Die Rolle des Wirtschaftsausschusses
Strategische Personalplanung im Detail
- Unterschied zwischen strategischer und operativer Personalplanung
- Jobfamilien als Grundlage der Personalplanung
- Definition der Unternehmensstrategie
- inklusive Produkt- und Marktstrategie: Wohin will das Unternehmen?
- Ableitung des Personalbedarfs: Wie viele Beschäftigte brauchen wir mit welcher Qualifikation?
- Berücksichtigung der Fluktuation
- Bewertung der aktuellen Personalstrategie
- Personalplanung mit dem Arbeitgeber gestalten
- Beispiele für eine vorausschauende Personalplanung
Personalentwicklung als Teil der Personalstrategie
- Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs
- Vorschlagsrecht des BR
- Vorteile eines Bildungsausschusses
- Personalentwicklung langfristig planen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Entwicklung einer Personalstrategie
- Rückschlüsse des BR aus der Personalstrategie des Arbeitgebers
- Strategischer Einsatz der Informations- und Mitbestimmungsrechte
- Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Personalstrategie
- Rechte des Betriebsrats im Rahmen der Berufsbildung
- Beschäftigung aktiv sichern
Gerade im Zuge der digitalen Transformation unserer Arbeitswelt kommt der strategischen Personalplanung und Bedarfsermittlung eine immer größere Bedeutung zu. Der Betriebsrat mit seinem umfassenden Überblick über die Beschäftigten, deren Altersstruktur sowie ihre Kompetenzen und Bedürfnisse, kann hier sein Know-how gezielt einbringen. Im Seminar „Handlungsmöglichkeiten bei der Personalplanung“ lernen die Teilnehmer, wie sie ihre Beteiligungsrechte gemäß § 92 BetrVG nutzen können, um z. B. die Daten einer Altersstrukturanalyse einzusehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitszeitregelungen mit der Personalausstattung zu verbinden oder die betriebliche Weiterbildung progressiv mitzugestalten.
Was ist Personalplanung?
- Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung
- Teilbereiche wie z. B. Beschaffung, Entwicklung, Einsatzplanung und Freisetzung
- Bedeutung der Personalplanung im Betrieb bzw. Unternehmen
- Fachkräfte finden und binden
- Den demografischen Wandel berücksichtigen
- Beschäftigung trotz Digitalisierung sichern
- Methoden der Personalplanung
5 Schritte der strategischen Personalplanung
- Jobfamilien bilden und priorisieren
- Feststellung des aktuellen Personalbestands
- Festlegung des strategischen Personalbedarfs
- Analyse der zukünftigen Personalabweichung
- Handlungsfelder für Arbeitgeber und Betriebsrat ableiten
So wird der Betriebsrat aktiv!
- Der Betriebsrat fordert Informationen an und bewertet sie
- Beteiligung des BR bei der Personalbedarfsermittlung
- Der BR setzt seine Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung effektiv ein
- Der BR nutzt die Expertise von Sachverständigen und sachkundigen Beschäftigten
- Die Rolle des Wirtschaftsausschusses
Strategische Personalplanung im Detail
- Unterschied zwischen strategischer und operativer Personalplanung
- Jobfamilien als Grundlage der Personalplanung
- Definition der Unternehmensstrategie
- inklusive Produkt- und Marktstrategie: Wohin will das Unternehmen?
- Ableitung des Personalbedarfs: Wie viele Beschäftigte brauchen wir mit welcher Qualifikation?
- Berücksichtigung der Fluktuation
- Bewertung der aktuellen Personalstrategie
- Personalplanung mit dem Arbeitgeber gestalten
- Beispiele für eine vorausschauende Personalplanung
Personalentwicklung als Teil der Personalstrategie
- Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs
- Vorschlagsrecht des BR
- Vorteile eines Bildungsausschusses
- Personalentwicklung langfristig planen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Entwicklung einer Personalstrategie
- Rückschlüsse des BR aus der Personalstrategie des Arbeitgebers
- Strategischer Einsatz der Informations- und Mitbestimmungsrechte
- Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Personalstrategie
- Rechte des Betriebsrats im Rahmen der Berufsbildung
- Beschäftigung aktiv sichern
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
BAYSIDE Hotel | |
Strandallee 130a, 23683 Ostseebad Scharbeutz | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 251,64 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 134,02 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 79,59 € |
Falls bei Ihnen im Betrieb vorhanden, können Sie gerne Ihre Personalplanung zum Seminar mitbringen.
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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