Die Informationsrechte des Betriebsrats
Umfang und Grenzen des Auskunfts- und Unterrichtungsrechts
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Alle wichtigen Informationsrechte des Betriebsrats
- Nachhaltige Durchsetzungsmöglichkeiten
- Informationskonzept des Betriebsrats
Grundsätze zu den Informationsrechten des Betriebsrats
Reichweite des Informationsrechts / Ist ein besonderer Anlass für den Informationsanspruch erforderlich? / Dürfen Informationen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden? / Darf sich der Betriebsrat die Informationen selbst beschaffen? / Darf der Betriebsrat eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen? / Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des Betriebsrats / Aktenablage im Betriebsratsbüro
Auskunftsrecht über Arbeitszeiten
Umfang des Informationsrechts des Betriebsrats / Dokumentationspflichten des Arbeitgebers / Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Einsicht in die Gehaltslisten
Wer darf die Einsichtnahme vornehmen? / Muss ein besonderer Anlass bestehen? / Müssen die Listen anonymisiert sein? / Können Beschäftigte die Einsicht des Betriebsrats verhindern? / Müssen dem Betriebsrat die Gehaltslisten zur Verfügung gestellt werden? / Auswirkungen des EntgTranspG
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sog. „sensitive Daten“
Was sind „sensitive Daten“? / Anforderungen an das Auskunftsverlangen / „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ als Voraussetzung für den Informationsanspruch / Bedeutung des § 79a BetrVG / Gesundheitsdaten und Einverständnis des Betroffenen beim BEM
Informationsrechte bei Einstellungen und Versetzungen
Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung / Vorlage von Bewerbungsunterlagen / Ergänzung/Nachholung/Rechtsfolge fehlender oder unzureichender Information / Einstellung von Leiharbeitnehmern
Informationsrechte bei Kündigung
Adressat, Form und Frist der Information / Inhalt und Umfang der Information / Rechtsfolge einer fehlerhaften Information des Betriebsrats
Auskunftsanspruch über die Personalplanung
Auftragslage und Jahresplanung – Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss / Personalbedarfsplanung Schritt für Schritt
Informationsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG
Zeitpunkt der Beteiligung des BR / Inhalt, Umfang und Form / Unterlassungsanspruch bei fehlender/unzureichender Information?
Informationsrechte anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien
Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses / Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses / Worüber darf/muss der Wirtschaftsausschuss den BR/GBR unterrichten? / Informationsrechte des Wahlvorstands im Rahmen der Betriebsratswahlen

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
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Formulare
Termine 2024
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Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin / Rügen
Das Hotel befindet sich hoch oben auf dem Cliff zwischen Selliner See und Ostsee. Ein herrlicher Ort für ein erfolgreiches Seminar. Die Wellnessoase bietet Entspannungsmöglichkeiten und der Fitnessraum lädt zu einer Trainingsrunde ein, ggf. fallen Mehrkosten an. Nutzen Sie die Abendstunden für einen Spaziergang am Meer und genießen Sie die Atmosphäre in einer der Hotelbars.