Die Informationsrechte des Betriebsrats

Umfang und Grenzen des Auskunfts- und Unterrichtungsrechts

Kennung
2422/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Sellin / Rügen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Als Betriebsrat braucht man umfassende Informationen, um bei Vorhaben und Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken und seine Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte ausüben zu können. Der rechtzeitige und umfassende Auskunftsanspruch bezieht sich grundsätzlich auch auf sensible Daten der Arbeitnehmer. Im Seminar „Die Informationsrechte des Betriebsrats“ lernen die Teilnehmer, wann und in welcher Form sie vom Arbeitgeber zu unterrichten sind, wann gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vorgelegt werden müssen und wie ein Datenschutzkonzept des Betriebsrats für den Umgang mit (sensiblen) Daten aussehen kann.

Grundsätze zu den Informationsrechten des Betriebsrats

  • Reichweite des Informationsrechts
  • Ist ein besonderer Anlass für den Informationsanspruch erforderlich?
  • Dürfen Informationen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden?
  • Darf sich der Betriebsrat die Informationen selbst beschaffen?
  • Darf der Betriebsrat eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen?
  • Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des Betriebsrats
  • Aktenablage im Betriebsratsbüro

Auskunftsrecht über Arbeitszeiten

  • Umfang des Informationsrechts des Betriebsrats
  • Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Einsicht in die Gehaltslisten

  • Wer darf die Einsichtnahme vornehmen?
  • Muss ein besonderer Anlass bestehen?
  • Müssen die Listen anonymisiert sein?
  • Können Beschäftigte die Einsicht des Betriebsrats verhindern?
  • Müssen dem Betriebsrat die Gehaltslisten zur Verfügung gestellt werden?
  • Auswirkungen des EntgTranspG

Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sog. „sensitive Daten“

  • Was sind „sensitive Daten“?
  • Anforderungen an das Auskunftsverlangen
  • „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ als Voraussetzung für den Informationsanspruch
  • Bedeutung des § 79a BetrVG
  • Gesundheitsdaten und Einverständnis des Betroffenen beim BEM

Informationsrechte bei Einstellungen und Versetzungen

  • Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung
  • Vorlage von Bewerbungsunterlagen
  • Ergänzung/Nachholung/Rechtsfolge fehlender oder unzureichender Information
  • Einstellung von Leiharbeitnehmern

Informationsrechte bei Kündigung

  • Adressat, Form und Frist der Information
  • Inhalt und Umfang der Information
  • Rechtsfolge einer fehlerhaften Information des Betriebsrats

Auskunftsanspruch über die Personalplanung

  • Auftragslage und Jahresplanung – Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss
  • Personalbedarfsplanung Schritt für Schritt

Informationsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG

  • Zeitpunkt der Beteiligung des BR
  • Inhalt, Umfang und Form
  • Unterlassungsanspruch bei fehlender/unzureichender Information?

Informationsrechte anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien

  • Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
  • Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses
  • Worüber darf/muss der Wirtschaftsausschuss den BR/GBR unterrichten?
  • Informationsrechte des Wahlvorstands im Rahmen der Betriebsratswahlen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Alle wichtigen Informationsrechte des Betriebsrats
  • Nachhaltige Durchsetzungsmöglichkeiten
  • Informationskonzept des Betriebsrats
419 Informationsrechte Des BR Pb Seminar
Kennung
2422/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Sellin / Rügen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 10.06.2024
15:00
Ende
Fr. 14.06.2024
12:30

Als Betriebsrat braucht man umfassende Informationen, um bei Vorhaben und Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken und seine Überwachungsaufgaben und Mitbestimmungsrechte ausüben zu können. Der rechtzeitige und umfassende Auskunftsanspruch bezieht sich grundsätzlich auch auf sensible Daten der Arbeitnehmer. Im Seminar „Die Informationsrechte des Betriebsrats“ lernen die Teilnehmer, wann und in welcher Form sie vom Arbeitgeber zu unterrichten sind, wann gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vorgelegt werden müssen und wie ein Datenschutzkonzept des Betriebsrats für den Umgang mit (sensiblen) Daten aussehen kann.

Grundsätze zu den Informationsrechten des Betriebsrats

  • Reichweite des Informationsrechts
  • Ist ein besonderer Anlass für den Informationsanspruch erforderlich?
  • Dürfen Informationen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse zurückgehalten werden?
  • Darf sich der Betriebsrat die Informationen selbst beschaffen?
  • Darf der Betriebsrat eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen?
  • Aufbau eines eigenen Informationskonzepts des Betriebsrats
  • Aktenablage im Betriebsratsbüro

Auskunftsrecht über Arbeitszeiten

  • Umfang des Informationsrechts des Betriebsrats
  • Dokumentationspflichten des Arbeitgebers
  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Einsicht in die Gehaltslisten

  • Wer darf die Einsichtnahme vornehmen?
  • Muss ein besonderer Anlass bestehen?
  • Müssen die Listen anonymisiert sein?
  • Können Beschäftigte die Einsicht des Betriebsrats verhindern?
  • Müssen dem Betriebsrat die Gehaltslisten zur Verfügung gestellt werden?
  • Auswirkungen des EntgTranspG

Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sog. „sensitive Daten“

  • Was sind „sensitive Daten“?
  • Anforderungen an das Auskunftsverlangen
  • „Datenschutz im Betriebsratsbüro“ als Voraussetzung für den Informationsanspruch
  • Bedeutung des § 79a BetrVG
  • Gesundheitsdaten und Einverständnis des Betroffenen beim BEM

Informationsrechte bei Einstellungen und Versetzungen

  • Umfang und Zeitpunkt der Unterrichtung
  • Vorlage von Bewerbungsunterlagen
  • Ergänzung/Nachholung/Rechtsfolge fehlender oder unzureichender Information
  • Einstellung von Leiharbeitnehmern

Informationsrechte bei Kündigung

  • Adressat, Form und Frist der Information
  • Inhalt und Umfang der Information
  • Rechtsfolge einer fehlerhaften Information des Betriebsrats

Auskunftsanspruch über die Personalplanung

  • Auftragslage und Jahresplanung – Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss
  • Personalbedarfsplanung Schritt für Schritt

Informationsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG

  • Zeitpunkt der Beteiligung des BR
  • Inhalt, Umfang und Form
  • Unterlassungsanspruch bei fehlender/unzureichender Information?

Informationsrechte anderer betriebsverfassungsrechtlicher Gremien

  • Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses
  • Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses
  • Worüber darf/muss der Wirtschaftsausschuss den BR/GBR unterrichten?
  • Informationsrechte des Wahlvorstands im Rahmen der Betriebsratswahlen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Alle wichtigen Informationsrechte des Betriebsrats
  • Nachhaltige Durchsetzungsmöglichkeiten
  • Informationskonzept des Betriebsrats
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Cliff Hotel Rügen Resort & Spa
Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin / Rügen
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 217,43 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 119,27 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 81,83 €
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