Suchtprävention – Teil 2

Praktische Suchtprävention im Betrieb

Kennung
4722/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Wernigerode / Harz
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer

Der Betriebsrat kann maßgeblich zur Suchtprävention und -hilfe beisteuern, indem er sich zum Beispiel gegen den Verkauf von Suchtmitteln wendet und auf den Abbau physischer und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz drängt. Bei der Suchtprävention gilt es, Auffälligkeiten so früh wie möglich anzusprechen und nichts zu verschweigen oder zu verdecken. Wichtig ist dabei, bei dem betreffenden Mitarbeiter auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten und auf die Konsequenzen hinzuweisen, wenn sich das Verhalten nicht bessert. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 2“ lernen, welche Punkte in einem Suchtpräventionsprogramm geregelt werden sollten. Zudem erfahren sie, wie mit auffälligen Kollegen mögliche Ziele sowie ein Fahrplan für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden kann und wie auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten ist.

Abhängigkeit und Sucht

  • Stoffgebundene Abhängigkeit: Alkohol, illegale Drogen, Medikamente etc.
  • Nicht stoffgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssüchte): Mediensucht, Magersucht, Kaufsucht, Arbeitssucht etc.
  • Abgrenzung zu Zwangshandlungen
  • Erkennungskriterien der verschiedenen Suchtformen

Grundhaltung der Beteiligten

  • Aktuelle Resonanz: Betriebsvereinbarung zu Suchterkrankungen aus Sicht der Arbeitgeber, der Beschäftigten sowie der Betriebs- oder Personalräte

Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe

  • Qualifikationsmöglichkeiten: Suchtbeauftragte, Suchtberater oder Suchtkrankenhelfer: Was passt zu welchem Betrieb?
  • Erfahrungsaustausch „Abhängigkeiten im Arbeitsleben“
  • Wirkungen von Betriebsvereinbarungen zu Suchterkrankungen
  • Erfolge und Hemmnisse bei der Umsetzung eines 5-Stufen-Plans
  • Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen

Drogenpolitik und -therapie in Deutschland

  • Ein Blick auf die aktuelle Situation, den historischen Verlauf und in die Zukunft
  • Vergleich mit anderen Staaten und Kulturen
  • Das Suchthilfesystem
  • Stationen in der Suchttherapie

Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken

  • Beratungsgespräche vorbereiten, Ziele und Absichten klaren
  • Ort, Zeit und Umgebung richtig auswählen
  • Frage- und Gesprächstechniken
  • Grenzen erkennen: Wann kann der BR nicht weiterhelfen?
  • Umgang mit Rückfällen
  • Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung
  • Angemessenes Verhalten bei Aggression und Wut
  • Signale der Körpersprache
  • Mit Gegenargumenten und Widerständen umgehen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit der Suchtproblematik
  • Auswirkungen geeigneter Betriebsvereinbarungen
  • Gesprächsführung mit Abhängigen
  • Therapiemöglichkeiten bei Suchterkrankungen
519 Suchtpraevention 2 Pb Seminar
Kennung
4722/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Wernigerode / Harz
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer
Beginn
Mo. 18.11.2024
15:00
Ende
Fr. 22.11.2024
12:30

Der Betriebsrat kann maßgeblich zur Suchtprävention und -hilfe beisteuern, indem er sich zum Beispiel gegen den Verkauf von Suchtmitteln wendet und auf den Abbau physischer und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz drängt. Bei der Suchtprävention gilt es, Auffälligkeiten so früh wie möglich anzusprechen und nichts zu verschweigen oder zu verdecken. Wichtig ist dabei, bei dem betreffenden Mitarbeiter auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten und auf die Konsequenzen hinzuweisen, wenn sich das Verhalten nicht bessert. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 2“ lernen, welche Punkte in einem Suchtpräventionsprogramm geregelt werden sollten. Zudem erfahren sie, wie mit auffälligen Kollegen mögliche Ziele sowie ein Fahrplan für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden kann und wie auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln zu achten ist.

Abhängigkeit und Sucht

  • Stoffgebundene Abhängigkeit: Alkohol, illegale Drogen, Medikamente etc.
  • Nicht stoffgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssüchte): Mediensucht, Magersucht, Kaufsucht, Arbeitssucht etc.
  • Abgrenzung zu Zwangshandlungen
  • Erkennungskriterien der verschiedenen Suchtformen

Grundhaltung der Beteiligten

  • Aktuelle Resonanz: Betriebsvereinbarung zu Suchterkrankungen aus Sicht der Arbeitgeber, der Beschäftigten sowie der Betriebs- oder Personalräte

Betriebliche Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe

  • Qualifikationsmöglichkeiten: Suchtbeauftragte, Suchtberater oder Suchtkrankenhelfer: Was passt zu welchem Betrieb?
  • Erfahrungsaustausch „Abhängigkeiten im Arbeitsleben“
  • Wirkungen von Betriebsvereinbarungen zu Suchterkrankungen
  • Erfolge und Hemmnisse bei der Umsetzung eines 5-Stufen-Plans
  • Zusammenarbeit mit externen Beratungseinrichtungen

Drogenpolitik und -therapie in Deutschland

  • Ein Blick auf die aktuelle Situation, den historischen Verlauf und in die Zukunft
  • Vergleich mit anderen Staaten und Kulturen
  • Das Suchthilfesystem
  • Stationen in der Suchttherapie

Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken

  • Beratungsgespräche vorbereiten, Ziele und Absichten klaren
  • Ort, Zeit und Umgebung richtig auswählen
  • Frage- und Gesprächstechniken
  • Grenzen erkennen: Wann kann der BR nicht weiterhelfen?
  • Umgang mit Rückfällen
  • Lösungs- und ressourcenorientierte Gesprächsführung
  • Angemessenes Verhalten bei Aggression und Wut
  • Signale der Körpersprache
  • Mit Gegenargumenten und Widerständen umgehen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Vertiefte Kenntnisse zum Umgang mit der Suchtproblematik
  • Auswirkungen geeigneter Betriebsvereinbarungen
  • Gesprächsführung mit Abhängigen
  • Therapiemöglichkeiten bei Suchterkrankungen
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

HKK Hotel Wernigerode
Pfarrstraße 41, 38855 Wernigerode / Harz
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 156,78 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 91,39 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 59,51 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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