Suchtprävention – Teil 1

Als Betriebsrat Gefahren erkennen und richtig handeln

Kennung
4222/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Timmendorfer Strand
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer

Nicht jede Sucht – sei es der übermäßige Genuss von Alkohol oder anderen schädlichen Substanzen – ist direkt offensichtlich. Ihre Folgen jedoch wirken sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus und mindern fast immer die Leistungsfähigkeit von Betroffenen. In den oft recht schwierigen Gespräche mit suchtkranken Kollegen gilt es zu erkennen, ob diese einsichtig und gewillt sind, sich professionell helfen zu lassen. Die Weigerung sich einer Therapie zu unterziehen, kann sogar zur Kündigung führen. Ist der Mitarbeiter aber therapiebereit, kommt es darauf an, dass er die Therapie auch erfolgreich beendet. Danach beginnt dann die eigentliche Arbeit für den Betriebsrat. Dann gilt es, den betroffenen Kollegen zu unterstützen und sein Arbeitsumfeld im Auge behalten. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 1“ erfahren, wie in einer Betriebsvereinbarung Regeln für die Vereinbarung eines Fahrplans mit Betroffenen für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden können.

Suchtmittelabhängigkeit

  • Definition des Begriffs „Abhängigkeit“ (Alkohol, Tabletten und andere Suchtmittel)
  • Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln
  • Ursachen, Folgen und Verlauf von Suchterkrankungen
  • Betriebliche Strukturen und Alkoholabhängigkeit

Umfang und Folgen von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch

  • Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter
  • Psychische und physische Auswirkungen von Abhängigkeit
  • Sucht als Krankheit
  • Kosten durch den Arbeitsausfall

Erkennungskriterien der Abhängigkeit für den Betriebsrat

  • Alkoholspezifische Merkmale
  • Betriebs- und umweltspezifische Merkmale
  • Individuelle Merkmale
  • Organisationsanalyse – die Betriebspolitik
  • Abgrenzung und Verantwortung
  • Überblick: Wann spreche ich wen wie an?

Hilfemaßnahmen

  • „Konstruktiver Druck“
  • Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Einrichtung eines Arbeitskreises „Alkohol“
  • Betriebliche Möglichkeiten der Prävention
  • Überblick: Betriebsvereinbarungen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“ und 5-Stufen-Plan
  • Einrichtungsformen und Therapiekonzepte
  • Umgang mit Rückfällen

Beteiligung des Betriebsrats

  • Beteiligung beim BEM
  • Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigungen wegen Alkoholmissbrauchs
  • Initiativrecht und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung
  • Akzeptanz schaffen: Suchtproblematik zum Thema machen

Rechtliche Aspekte zum Thema Suchtmittelmissbrauch

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ursachen: Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln
  • Verlauf von Suchtkrankheiten
  • Ansätze einer entsprechenden Therapie und deren Erfolgsaussichten
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Alkohol- und anderen Suchterkrankungen
  • Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat
518 Suchtpraevention 1 Pb Seminar
Kennung
4222/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Timmendorfer Strand
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer
Beginn
Mo. 14.10.2024
15:00
Ende
Fr. 18.10.2024
12:30

Nicht jede Sucht – sei es der übermäßige Genuss von Alkohol oder anderen schädlichen Substanzen – ist direkt offensichtlich. Ihre Folgen jedoch wirken sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus und mindern fast immer die Leistungsfähigkeit von Betroffenen. In den oft recht schwierigen Gespräche mit suchtkranken Kollegen gilt es zu erkennen, ob diese einsichtig und gewillt sind, sich professionell helfen zu lassen. Die Weigerung sich einer Therapie zu unterziehen, kann sogar zur Kündigung führen. Ist der Mitarbeiter aber therapiebereit, kommt es darauf an, dass er die Therapie auch erfolgreich beendet. Danach beginnt dann die eigentliche Arbeit für den Betriebsrat. Dann gilt es, den betroffenen Kollegen zu unterstützen und sein Arbeitsumfeld im Auge behalten. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 1“ erfahren, wie in einer Betriebsvereinbarung Regeln für die Vereinbarung eines Fahrplans mit Betroffenen für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden können.

Suchtmittelabhängigkeit

  • Definition des Begriffs „Abhängigkeit“ (Alkohol, Tabletten und andere Suchtmittel)
  • Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln
  • Ursachen, Folgen und Verlauf von Suchterkrankungen
  • Betriebliche Strukturen und Alkoholabhängigkeit

Umfang und Folgen von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch

  • Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter
  • Psychische und physische Auswirkungen von Abhängigkeit
  • Sucht als Krankheit
  • Kosten durch den Arbeitsausfall

Erkennungskriterien der Abhängigkeit für den Betriebsrat

  • Alkoholspezifische Merkmale
  • Betriebs- und umweltspezifische Merkmale
  • Individuelle Merkmale
  • Organisationsanalyse – die Betriebspolitik
  • Abgrenzung und Verantwortung
  • Überblick: Wann spreche ich wen wie an?

Hilfemaßnahmen

  • „Konstruktiver Druck“
  • Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Einrichtung eines Arbeitskreises „Alkohol“
  • Betriebliche Möglichkeiten der Prävention
  • Überblick: Betriebsvereinbarungen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“ und 5-Stufen-Plan
  • Einrichtungsformen und Therapiekonzepte
  • Umgang mit Rückfällen

Beteiligung des Betriebsrats

  • Beteiligung beim BEM
  • Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigungen wegen Alkoholmissbrauchs
  • Initiativrecht und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung
  • Akzeptanz schaffen: Suchtproblematik zum Thema machen

Rechtliche Aspekte zum Thema Suchtmittelmissbrauch

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ursachen: Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln
  • Verlauf von Suchtkrankheiten
  • Ansätze einer entsprechenden Therapie und deren Erfolgsaussichten
  • Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Alkohol- und anderen Suchterkrankungen
  • Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Country Hotel Timmendorfer Strand
Strandallee 136 -140, 23669 Timmendorfer Strand
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 220,52 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 104,18 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 76,14 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Übrigens

Der Besuch einer Schulungsveranstaltung zum Thema Suchtkrankheiten am Arbeitsplatz ist für den Betriebsrat erforderlich. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden (09.08.1995 – 4 TaBV 38/95). Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Betrieb tatsächlich schon Fälle aufgetreten sind, da es bei der Frage von Suchterkrankungen um Sachverhalte geht, die latent in jedem Betrieb vorhanden sind und jederzeit konkret werden können.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Personalratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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