Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz – Teil 1

Erkennungskriterien und vorbeugende Maßnahmen

Kennung
2520/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Konstanz / Bodensee
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer

„Mobbing? Gibt’s bei uns nicht!“ Dieses Bild, das häufig über die eigene Firma existiert, ist leider regelmäßig falsch. Aus dem Mobbing-Report geht hervor, dass mehr als eine Million Menschen in Deutschland unter Mobbing leiden. Definiert hat es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil Mobbing als das „systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“. Typische Mobbinghandlungen sind – allein oder in Kombination – die Verbreitung falscher Gerüchte, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohungen, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. Im Seminar „Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz – Teil 1“ lernen die Teilnehmer, woran man Mobbing erkennt, was es mit Betroffenen macht und welche Handlungsmöglichkeiten Interessensvertreter bei Mobbing haben.

Definition des Begriffs Mobbing

Ursachen von Mobbing

  • Mängel in der Organisation der Arbeit
  • Das Führungsverhalten der Vorgesetzten
  • Die besondere soziale Stellung der Betroffenen
  • Das moralische Niveau des Einzelnen

Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter

  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
  • Ausgrenzung
  • Wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen und die Betroffenen
  • Kosten durch den Arbeitsausfall

Erkennungskriterien

  • Woran kann der Betriebsrat Mobbing erkennen?
  • Hinweise im Betrieb
  • Hinweise bei Betroffenen

Vorbeugende Maßnahmen für den Betrieb

  • Information und Aufklärung
  • Teambildung und Schulung
  • Rollenspiele anhand definierter Personen- und Situationsbeschreibungen

Rechtliche Aspekte zum Thema Mobbing

  • Das Beschwerdeverfahren nach §§ 84, 85 BetrVG
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing
  • Strafrechtliche Aspekte des Mobbings

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ursachen von Mobbing, insbesondere die betrieblichen Faktoren
  • Sozialpsychologische Faktoren der Konflikteskalation
  • Voraussetzungen für das Erarbeiten von Strategien zur Bewältigung einer akuten Mobbingsituation im Betrieb
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Betriebsverfassungsrechtliches Beschwerdeverfahren
512 Mobbing 1 Pb Seminar
Kennung
2520/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Konstanz / Bodensee
Teilnehmer
Max. ca. 16 Teilnehmer
Beginn
Mo. 17.06.2024
15:00
Ende
Fr. 21.06.2024
12:30

„Mobbing? Gibt’s bei uns nicht!“ Dieses Bild, das häufig über die eigene Firma existiert, ist leider regelmäßig falsch. Aus dem Mobbing-Report geht hervor, dass mehr als eine Million Menschen in Deutschland unter Mobbing leiden. Definiert hat es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil Mobbing als das „systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“. Typische Mobbinghandlungen sind – allein oder in Kombination – die Verbreitung falscher Gerüchte, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohungen, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. Im Seminar „Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz – Teil 1“ lernen die Teilnehmer, woran man Mobbing erkennt, was es mit Betroffenen macht und welche Handlungsmöglichkeiten Interessensvertreter bei Mobbing haben.

Definition des Begriffs Mobbing

Ursachen von Mobbing

  • Mängel in der Organisation der Arbeit
  • Das Führungsverhalten der Vorgesetzten
  • Die besondere soziale Stellung der Betroffenen
  • Das moralische Niveau des Einzelnen

Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter

  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
  • Ausgrenzung
  • Wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen und die Betroffenen
  • Kosten durch den Arbeitsausfall

Erkennungskriterien

  • Woran kann der Betriebsrat Mobbing erkennen?
  • Hinweise im Betrieb
  • Hinweise bei Betroffenen

Vorbeugende Maßnahmen für den Betrieb

  • Information und Aufklärung
  • Teambildung und Schulung
  • Rollenspiele anhand definierter Personen- und Situationsbeschreibungen

Rechtliche Aspekte zum Thema Mobbing

  • Das Beschwerdeverfahren nach §§ 84, 85 BetrVG
  • Das Einigungsstellenverfahren
  • Betriebsvereinbarungen zum Thema Mobbing
  • Strafrechtliche Aspekte des Mobbings

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ursachen von Mobbing, insbesondere die betrieblichen Faktoren
  • Sozialpsychologische Faktoren der Konflikteskalation
  • Voraussetzungen für das Erarbeiten von Strategien zur Bewältigung einer akuten Mobbingsituation im Betrieb
  • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Betriebsverfassungsrechtliches Beschwerdeverfahren
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Ausgebucht

Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Hotel Halm Konstanz
Bahnhofplatz 6, 78462 Konstanz / Bodensee
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 228,03 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 108,37 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 67,88 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Übrigens

Der Betriebsrat darf eine Schulung zum Thema Mobbing für erforderlich halten, wenn im Betrieb Konfliktlagen bestehen, aus denen sich Mobbing entwickeln kann. Ein konkreter betriebsbezogener Anlass kann gegeben sein, wenn der Betriebsrat aufgrund ihm bekanntgewordener Konflikte in Erwägung zieht, dem Arbeitgeber den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Mobbingprävention vorzuschlagen, um der Entstehung von Mobbing entgegenzuwirken (BAG v. 14.01.2015 – 7 ABR 95/12).

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Personalratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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