#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeits- und strafrechtliche Folgen

Kennung
2429/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin-Spandau
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Sexuelle Belästigung als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Beweisgewinnung in der Praxis: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht?
  • Welche Straftatbestände können erfüllt sein?
  • Welche Strafen erwarten den Täter/die Täterin?
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“

Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing

Handlungsoptionen des Betriebsrats

  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung
  • Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen

„Alles Lüge!?“

  • Was passiert, wenn alles gelogen ist?
  • Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“
  • Strafanzeige
  • Schadenersatz
  • Arbeitsrechtliche Folgen

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Rechtsfolgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für den Betriebsrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
873 MeToo Sexuelle Belaestigung Pb Seminar
Kennung
2429/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Berlin-Spandau
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 10.06.2024
15:00
Ende
Fr. 14.06.2024
12:30

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Sexuelle Belästigung als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Beweisgewinnung in der Praxis: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht?
  • Welche Straftatbestände können erfüllt sein?
  • Welche Strafen erwarten den Täter/die Täterin?
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“

Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing

Handlungsoptionen des Betriebsrats

  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung
  • Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen

„Alles Lüge!?“

  • Was passiert, wenn alles gelogen ist?
  • Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“
  • Strafanzeige
  • Schadenersatz
  • Arbeitsrechtliche Folgen

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Rechtsfolgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für den Betriebsrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 100,21 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 68,81 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX,
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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