Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Kennung
4117/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Sellin / Rügen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechungsänderung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
307 Direktionsrecht Des Arbeitgebers Pb Seminar
Kennung
4117/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Sellin / Rügen
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 07.10.2024
15:00
Ende
Fr. 11.10.2024
12:30

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechungsänderung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
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Cliff Hotel Rügen Resort & Spa
Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin / Rügen
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 217,43 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 119,27 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 81,83 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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