Das Direktionsrecht des Arbeitgebers
Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.
Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts
- Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
- Vorrang höherwertiger Rechtsnormen
Inhalt und Umfang des Direktionsrechts
- Art der zu leistenden Arbeiten
- Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
- Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit
Bedeutung der Vertragsgestaltung
- Beschreibung des Aufgabengebiets
- Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
- Mehr- und Schichtarbeit
- Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
- Nachweisgesetz
Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht
- Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
- Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
- Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?
Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen
- Aktuelle Rechtsprechungsänderung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Versetzungen
- Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
- Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
- Anhörung bei Änderungskündigungen
- Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
- Mitbestimmung beim Arbeitspensum?
Sonstige Fragestellungen
- Arbeitsverweigerung
- Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
- Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
- Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
- Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.
Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts
- Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
- Vorrang höherwertiger Rechtsnormen
Inhalt und Umfang des Direktionsrechts
- Art der zu leistenden Arbeiten
- Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
- Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit
Bedeutung der Vertragsgestaltung
- Beschreibung des Aufgabengebiets
- Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
- Mehr- und Schichtarbeit
- Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
- Nachweisgesetz
Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht
- Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
- Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
- Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?
Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen
- Aktuelle Rechtsprechungsänderung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung bei Versetzungen
- Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
- Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
- Anhörung bei Änderungskündigungen
- Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
- Mitbestimmung beim Arbeitspensum?
Sonstige Fragestellungen
- Arbeitsverweigerung
- Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
- Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
- Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
- Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Cliff Hotel Rügen Resort & Spa | |
Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin / Rügen | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 217,43 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 119,27 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 81,83 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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