Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Im Arbeitsvertrag werden die Leistungspflichten des Arbeitnehmers zum Teil nur rahmenmäßig umschrieben. Mit Ausübung seines Direktionsrechtes konkretisiert der Arbeitgeber die Aufgaben, den Ort und die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Diese Weisungsbefugnis des Arbeitgebers ist aber durch „billiges Ermessen“ sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats teilweise eingeschränkt. Im Seminar „Das Direktionsrecht des Arbeitgebers“ lernen die Teilnehmer, welche Weisungen individualrechtlich zulässig sind und wie der Betriebsrat bei Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten zu beteiligen ist.

Rechtsgrundlagen des Direktionsrechts

  • Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
  • Vorrang höherwertiger Rechtsnormen

Inhalt und Umfang des Direktionsrechts

  • Art der zu leistenden Arbeiten
  • Ort der Arbeitsleistung, Arbeitszeit
  • Verhalten des Arbeitnehmers, Nebentätigkeit

Bedeutung der Vertragsgestaltung

  • Beschreibung des Aufgabengebiets
  • Bezugnahme auf Stellenbeschreibung
  • Mehr- und Schichtarbeit
  • Umsetz- oder Mehrarbeitsklauseln
  • Nachweisgesetz

Zumutbarkeit als Grenze für das Direktionsrecht

  • Der normale Rahmen der Zumutbarkeit
  • Erweiterung in Notsituationen, z.B. in Pandemie-Zeiten
  • Einmal ins Homeoffice und zurück – was ist zu beachten?

Durchsetzung vom Direktionsrecht nicht mehr gedeckter Änderungen

  • Aktuelle Rechtsprechungsänderung des BAG: unbillige Weisungen und Direktionsrecht des Arbeitgebers

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • Mitbestimmung bei Versetzungen
  • Dienstreisen, Freistellung in der Kündigungsfrist
  • Mitbestimmung bei Gruppenarbeit
  • Anhörung bei Änderungskündigungen
  • Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitszeiten
  • Mitbestimmung beim Arbeitspensum?

Sonstige Fragestellungen

  • Arbeitsverweigerung
  • Auswirkungen der Überschreitung des Direktionsrechts

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Einseitige Weisungsrechte des Arbeitgebers
  • Grenzen arbeitsvertraglicher Regelungen
  • Fragen der Zumutbarkeit beim Direktionsrecht
  • Wann der Betriebsrat zu beteiligen ist
307 Direktionsrecht Des Arbeitgebers Pb

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.
Zu den Terminen

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

Termine 2024

Datum

Ort

Kennung

Oktober

  • 07.10. - 11.10.2024

    Ostseebad Sellin / Rügen

    4117/2024

    Cliff Hotel Rügen Resort & Spa

    Behindertenfreundlich
    Zentrumsnähe
    Sportangebot
    Wellnessangebot

    Das Hotel befindet sich hoch oben auf dem Cliff zwischen Selliner See und Ostsee. Ein herrlicher Ort für ein erfolgreiches Seminar. Die Wellnessoase bietet Entspannungsmöglichkeiten und der Fitnessraum lädt zu einer Trainingsrunde ein, ggf. fallen Mehrkosten an. Nutzen Sie die Abendstunden für einen Spaziergang am Meer und genießen Sie die Atmosphäre in einer der Hotelbars.

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