Die Arbeit im IT-Ausschuss
Umsetzung der IT-Mitbestimmung im Betrieb
In Unternehmen laufen heute nahezu alle Arbeitsprozesse IT-basiert ab, was eine Flut verschiedener technischer Neuerungen und Weiterentwicklungen nach sich zieht. Bei der Implementierung und Entwicklung solcher IT-Systeme sowie bei der betrieblichen Nutzung von KI hat der Betriebsrat umfassende Mitbestimmungsrechte. Die effiziente Bewältigung der Aufgaben rund um die IT-Mitbestimmung übernimmt sinnvollerweise ein IT-Ausschuss. Dieser bildet die Schnittstelle zum Arbeitgeber bei allen IT-Themen und gibt dem gesamten Betriebsratsgremium Empfehlungen zum Umgang mit neuen IT-Mitbestimmungsanfragen. Das Seminar „Die Arbeit im IT-Ausschuss“ vermittelt den Teilnehmern das notwendige Anwender-Know-how sowie alle relevanten Kenntnisse über die sich aus den IT-Anwendungen ergebenden mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Fragen. Zudem erfahren die Teilnehmer, was beim Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen zu beachten ist.
Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses
- Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG
- Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei?
- Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden?
- Geschäftsführung des IT-Ausschusses
- Erfolgreiches Zusammenarbeiten von IT-Ausschuss und Betriebsrat
Technische Grundlagen
- Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert?
- Wie können Arbeitnehmer überwacht werden?
- Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP
- Betriebliche Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle
- Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG
Gläserner Betrieb und gläserne Mitarbeiter?
- Welche Informationen dürfen gesammelt werden?
- Wie erfolgt eine Auswertung?
- Wie kann der IT-Ausschuss die Arbeitnehmerrechte schützen?
Informationen für den IT-Ausschuss
- Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
- Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung?
- Die Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) – das ist zu beachten!
- Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Verfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechtsgrundlage für die Bildung des IT-Ausschusses
- Aufgaben des IT-Ausschusses
- Technische Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen zur technischen Überwachung und neuen Technologien
- Mitbestimmungsrecht des BR bei technischen Einrichtungen
- Was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten?
In Unternehmen laufen heute nahezu alle Arbeitsprozesse IT-basiert ab, was eine Flut verschiedener technischer Neuerungen und Weiterentwicklungen nach sich zieht. Bei der Implementierung und Entwicklung solcher IT-Systeme sowie bei der betrieblichen Nutzung von KI hat der Betriebsrat umfassende Mitbestimmungsrechte. Die effiziente Bewältigung der Aufgaben rund um die IT-Mitbestimmung übernimmt sinnvollerweise ein IT-Ausschuss. Dieser bildet die Schnittstelle zum Arbeitgeber bei allen IT-Themen und gibt dem gesamten Betriebsratsgremium Empfehlungen zum Umgang mit neuen IT-Mitbestimmungsanfragen. Das Seminar „Die Arbeit im IT-Ausschuss“ vermittelt den Teilnehmern das notwendige Anwender-Know-how sowie alle relevanten Kenntnisse über die sich aus den IT-Anwendungen ergebenden mitbestimmungs- und datenschutzrechtlichen Fragen. Zudem erfahren die Teilnehmer, was beim Abschluss von IT-Betriebsvereinbarungen zu beachten ist.
Bildung und Aufgaben eines IT-Ausschusses
- Die Bildung des Ausschusses nach § 28 BetrVG
- Die Besetzung des Ausschusses: Wer ist dabei?
- Welche Aufgaben können auf den Ausschuss übertragen werden?
- Geschäftsführung des IT-Ausschusses
- Erfolgreiches Zusammenarbeiten von IT-Ausschuss und Betriebsrat
Technische Grundlagen
- Wo und wie werden Daten im Netz gespeichert?
- Wie können Arbeitnehmer überwacht werden?
- Besondere Möglichkeiten von ERP-Systemen wie SAP
- Betriebliche Regelungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Verhaltens- und Leistungskontrolle
- Durchsetzungsmöglichkeiten für den Betriebsrat
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
- Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen
- EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), BetrVG
Gläserner Betrieb und gläserne Mitarbeiter?
- Welche Informationen dürfen gesammelt werden?
- Wie erfolgt eine Auswertung?
- Wie kann der IT-Ausschuss die Arbeitnehmerrechte schützen?
Informationen für den IT-Ausschuss
- Das echte Mitbestimmungsrecht bei technischen Einrichtungen zur Arbeitnehmerüberwachung
- Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Informationspflichten des Arbeitgebers
- Was heißt umfassende und rechtzeitige Unterrichtung und Beratung?
- Die Beauftragung von Sachverständigen, insbesondere bei Einführung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) – das ist zu beachten!
- Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Verfahren
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechtsgrundlage für die Bildung des IT-Ausschusses
- Aufgaben des IT-Ausschusses
- Technische Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen zur technischen Überwachung und neuen Technologien
- Mitbestimmungsrecht des BR bei technischen Einrichtungen
- Was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten?
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Best Western Plus Hotel Köln City | |
Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 235,03 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 125,55 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 83,69 € |
Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar 12 von insgesamt 24 benötigten Unterrichtseinheiten anerkannt werden.
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