Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Einflussmöglichkeiten bei der Gefährdungsbeurteilung nutzen

Kennung
4526/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Heringsdorf / Usedom
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit seiner Beschäftigten zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Feststellung potenzieller Gefahren muss er eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, auf deren Grundlage Maßnahmen ergriffen werden, wie die Gesundheitsrisiken beseitigt oder zumindest bestmöglich reduziert werden können. Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Beteiligungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei jedem Schritt der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ lernen die Teilnehmer, wie ein Verfahren für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden kann, das auf entsprechende örtliche Gegebenheiten und betriebliche Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist.

Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Überblick der rechtlichen Grundlagen
  • Beteiligte Personen
  • Welche Tätigkeiten sind zu betrachten?
  • Was heißt „beurteilen“?
  • Gefährdungsbeurteilung im neuen MuSchG
  • Was beinhaltet die Dokumentationspflicht?

Die wesentlichen Gefährdungen erkennen

  • Abgrenzung: Gefahr und Gefährdung
  • Arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren ermitteln
  • Gefährdungsfaktoren erkennen
  • Wie sollte der BR vorgehen?
  • Checklisten als Hilfestellung

Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • BR als „Motor“ der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Einfluss des BR noch vor der Gefährdungsbeurteilung
  • Wichtige Vorfragen des BR für eine sinnvolle organisatorische Umsetzung
  • Beauftragung von Externen

Die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung

  • Erzwingbar oder freiwillig?
  • Richtige Ausgestaltung der Mindestanforderungen
  • Welche Themen sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
  • Praxishilfe: Muster einer BV zur Gefährdungsbeurteilung

Die Einigungsstelle nach der Gefährdungsbeurteilung

  • Zeitpunkt der Anrufung
  • Zuständigkeit: zwingende Mitbestimmung bei konkreter Gefährdung
  • Sinnvolle Besetzung
  • Vorbereitung
  • Mögliche Ergebnisse
  • Aufstockung des Personals als Ergebnis?
  • Wirkung und Umsetzung des Einigungsstellenspruchs

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses und der nachfolgenden Kontrollpflichten
  • Verhandlung und Abschluss betrieblicher Regelungen
  • Einsetzung und Durchführung einer Einigungsstelle
870 Gefaehrdungsbeurteilung Pb Seminar
Kennung
4526/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Heringsdorf / Usedom
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 04.11.2024
15:00
Ende
Fr. 08.11.2024
12:30

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit seiner Beschäftigten zu identifizieren und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Zur Feststellung potenzieller Gefahren muss er eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen, auf deren Grundlage Maßnahmen ergriffen werden, wie die Gesundheitsrisiken beseitigt oder zumindest bestmöglich reduziert werden können. Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Beteiligungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei jedem Schritt der Gefährdungsbeurteilung mitzubestimmen. Im Seminar „Die Gefährdungsbeurteilung: Instrument zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen“ lernen die Teilnehmer, wie ein Verfahren für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden kann, das auf entsprechende örtliche Gegebenheiten und betriebliche Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist.

Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung

  • Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
  • Überblick der rechtlichen Grundlagen
  • Beteiligte Personen
  • Welche Tätigkeiten sind zu betrachten?
  • Was heißt „beurteilen“?
  • Gefährdungsbeurteilung im neuen MuSchG
  • Was beinhaltet die Dokumentationspflicht?

Die wesentlichen Gefährdungen erkennen

  • Abgrenzung: Gefahr und Gefährdung
  • Arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren ermitteln
  • Gefährdungsfaktoren erkennen
  • Wie sollte der BR vorgehen?
  • Checklisten als Hilfestellung

Initiativ- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • BR als „Motor“ der Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
  • Einfluss des BR noch vor der Gefährdungsbeurteilung
  • Wichtige Vorfragen des BR für eine sinnvolle organisatorische Umsetzung
  • Beauftragung von Externen

Die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung

  • Erzwingbar oder freiwillig?
  • Richtige Ausgestaltung der Mindestanforderungen
  • Welche Themen sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
  • Praxishilfe: Muster einer BV zur Gefährdungsbeurteilung

Die Einigungsstelle nach der Gefährdungsbeurteilung

  • Zeitpunkt der Anrufung
  • Zuständigkeit: zwingende Mitbestimmung bei konkreter Gefährdung
  • Sinnvolle Besetzung
  • Vorbereitung
  • Mögliche Ergebnisse
  • Aufstockung des Personals als Ergebnis?
  • Wirkung und Umsetzung des Einigungsstellenspruchs

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Die rechtlichen Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Konkreter Ablauf des Beurteilungsprozesses und der nachfolgenden Kontrollpflichten
  • Verhandlung und Abschluss betrieblicher Regelungen
  • Einsetzung und Durchführung einer Einigungsstelle
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Hotel Kaiserhof Heringsdorf
Strandpromenade/Kulmstraße 33, 17424 Ostseebad Heringsdorf / Usedom
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 242,24 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 125,37 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 86,01 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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