Ersatzmitglied im Betriebsrat – Teil 1
Basiswissen im Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats
Ersatzmitglieder, die häufig für verhinderte Betriebsratsmitglieder nachrücken, benötigen für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit Grundkenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz, die Arbeitsweise des Betriebsrats und seine Beteiligungsrechte. Im Seminar „Ersatzmitglied – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten rechtlichen und formalen Voraussetzungen für eine wirksame und ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit und erfahren, wie sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte auch inhaltlich direkt mitarbeiten können.
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
- Schutz der Amtsausübung
- Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
- Eingeschränkte Versetzungsbefugnis
- Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
- Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
- Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
- Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
- Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
- Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
- Ladung zur Betriebsratssitzung / Mitteilung der Tagesordnung / Video- und Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung / Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung / Das Protokoll der Betriebsratssitzung
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs
- Arbeitszeit und Überstunden
- Betriebliche Überwachung
- Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG
- Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
- Beteiligungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
- Widerspruch einlegen und Bedenken äußern – Unterschiede und Auswirkungen
- Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
- Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats
- Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern
- Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken
- Grundlagenwissen bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
Ersatzmitglieder, die häufig für verhinderte Betriebsratsmitglieder nachrücken, benötigen für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit Grundkenntnisse über das Betriebsverfassungsgesetz, die Arbeitsweise des Betriebsrats und seine Beteiligungsrechte. Im Seminar „Ersatzmitglied – Teil 1“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten rechtlichen und formalen Voraussetzungen für eine wirksame und ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit und erfahren, wie sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte auch inhaltlich direkt mitarbeiten können.
Rechtsstellung des Ersatzmitglieds
- Schutz der Amtsausübung
- Kündigungsschutz: Beginn und Ende des vollen und des nachwirkenden Kündigungsschutzes
- Eingeschränkte Versetzungsbefugnis
- Rechtsstellung während des Vertretungsfalls
- Abmeldung zur Betriebsratsarbeit
- Geheimhaltungspflicht
Nachrücken von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene und zeitweilig verhinderte Betriebsratsmitglieder
- Wann liegt ein Verhinderungsfall vor?
- Reihenfolge des Nachrückens unter Berücksichtigung der Geschlechterquote
- Verhinderung mehrerer Betriebsratsmitglieder
Das Wichtigste zur Betriebsratssitzung
- Ladung zur Betriebsratssitzung / Mitteilung der Tagesordnung / Video- und Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung / Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung / Das Protokoll der Betriebsratssitzung
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten, § 87 BetrVG
- Ordnung des Betriebs
- Arbeitszeit und Überstunden
- Betriebliche Überwachung
- Entgelt und übertarifliche Leistungen
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
- Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung nach § 99 BetrVG
- Wirksame Ausübung des Zustimmungsverweigerungsrechts
- Beteiligungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG
- Widerspruch einlegen und Bedenken äußern – Unterschiede und Auswirkungen
- Wirksame Ausübung des Widerspruchsrechts
- Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs für den Arbeitnehmer
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Grundlagenwissen über die Arbeitsweise des Betriebsrats
- Rechtsstellung von Ersatzmitgliedern
- Rechtsfragen rund um das richtige Nachrücken
- Grundlagenwissen bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1340,- € | |
1. Teilnehmer | 1440,- € | |
2. Teilnehmer | 1390,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1340,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Welcome Hotel Residenzschloss Bamberg | |
Untere Sandstraße 32, 96049 Bamberg | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 228,98 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 120,67 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 84,62 € |
Auch Ersatzmitglieder können einen Anspruch auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen haben. Voraussetzung ist, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig zu Betriebsratssitzungen hinzugezogen werden und damit auch zukünftig zu rechnen ist (vgl. BAG vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00). Regelmäßigkeit ist zu bejahen, wenn ein Ersatzmitglied längere Zeit an mindestens einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen hat (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).
Zu empfehlen für
Formulare
Druckversion