Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2

Datenschutz im Betrieb praktisch anwenden und verankern

Kennung
2028/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Lübeck
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2“ die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.

Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz

Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), BDSG und BetrVG – Deutsches und europäisches Datenschutzrecht – aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
  • Informationelle Selbstbestimmung
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts

Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz

  • Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
  • Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
  • Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
  • Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister

Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
  • Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen

Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken

  • „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf Xing, Facebook und Twitter
  • Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
  • Welche Internetrecherchen sind zulässig?

Krankenkontrolle/Krankheitsvermeidung

  • Umgang mit sensiblen Daten, z. B. im Zusammenhang mit BEM
  • Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
  • Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
  • Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests

Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
  • Zugang zum Betriebsratsbüro und zum Betriebsrats-PC
  • Datenschutzgerechter Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
  • Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?

So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an

  • Effektive Informationsbeschaffung
  • Datenschutzmanagementsysteme installieren
  • Besprechung von Musterbetriebsvereinbarungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
421 Datenschutz Mitarbeiterkontrolle 2 Pb Seminar
Kennung
2028/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Lübeck
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 13.05.2024
15:00
Ende
Fr. 17.05.2024
12:30

Der Betriebsrat ist mit dem Thema Datenschutz in seiner Arbeit von zwei Seiten betroffen. Zum einen hat er darauf zu achten, dass der Beschäftigtendatenschutz – z. B. beim Einsatz von KI, der Verarbeitung von Daten im Gesundheitsschutz oder solchen im Bewerbungsprozess – eingehalten wird. Aber auch der Betriebsrat selbst muss bei seiner Arbeit datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Deshalb lernen die Teilnehmer des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 2“ die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten kennen.

Kurz wiederholt: Basiswissen zum Datenschutz

Entwicklung des Datenschutzrechts in jüngster Zeit

  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), BDSG und BetrVG – Deutsches und europäisches Datenschutzrecht – aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen
  • Informationelle Selbstbestimmung
  • Schutz des Persönlichkeitsrechts

Ausgewählte Fragestellungen zum Datenschutz

  • Private Nutzung von Internet, E-Mail und Telefon am Arbeitsplatz
  • Mitarbeiterfotos und sonstige Veröffentlichungen von Mitarbeiterdaten
  • Interner und externer Datenschutzbeauftragter: Das muss der BR wissen
  • Datenüberlassung im Konzern und an externe Dienstleister

Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Fragen im Bewerbungsgespräch und in Personalfragebögen
  • Beteiligung bei Beurteilungsgrundsätzen, Auswahlrichtlinien und Künstlicher Intelligenz (KI), Hinzuziehung von Sachverständigen

Beschäftigtendatenschutz im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken

  • „Mitarbeiter googeln“: Recherche auf Xing, Facebook und Twitter
  • Kann mir wegen Facebook-Beiträgen gekündigt werden?
  • Welche Internetrecherchen sind zulässig?

Krankenkontrolle/Krankheitsvermeidung

  • Umgang mit sensiblen Daten, z. B. im Zusammenhang mit BEM
  • Vorzeitiges Vorlageverlangen des Attests zur Arbeitsunfähigkeit
  • Einsatz von Detektiven zur Kontrolle von Arbeitnehmern
  • Alkoholverbot sowie Alkohol- und Drogentests

Unterschätzt, aber wichtig: Datenschutz im Betriebsratsbüro

  • Wie sicher muss das Betriebsratsbüro sein?
  • Zugang zum Betriebsratsbüro und zum Betriebsrats-PC
  • Datenschutzgerechter Umgang mit E-Mails, Briefen, Protokollen und Dateien/Akten
  • Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten?

So packt der Betriebsrat das Thema Datenschutz an

  • Effektive Informationsbeschaffung
  • Datenschutzmanagementsysteme installieren
  • Besprechung von Musterbetriebsvereinbarungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Aktueller Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz
  • Datenschutz bei Bewerbungen, Einstellungen und im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Datenschutz im Betriebsratsbüro
  • Effektive Vorgehensweise des Betriebsrats bei Datenschutzthemen
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Travemünder Allee 3, 23568 Lübeck
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 198,79 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 88,38 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 68,60 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Bitte beachten

Der Besuch des Seminars „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.

 

Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar die vollen benötigten 24 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
IT-Ausschussmitglieder

Formulare

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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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