Arbeitsrecht – Teil 4 (AR 4)
Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze
In Deutschland gibt es eine Reihe unterschiedlicher Gesetze, in denen der Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz geregelt ist. Im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor überlangen Arbeitszeiten und Überwachung sowie zu Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz kennen. Des Weiteren erfahren sie, welche Auswirkungen das BEM-Verfahren bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern auf deren Kündigungsschutz hat. Einen praktischen Einblick in die Folgen eines BEM für den Kündigungsschutzprozess erhalten die Teilnehmer durch den Besuch einer Sitzung am Arbeitsgericht.
Das Arbeitszeitgesetz als Rahmen der Arbeitszeitgestaltung
- Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
- Grenzen der Mitbestimmung des BR
- Umfang von Arbeitszeit bei Reisezeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Ausgleichszeiträume für Mehrarbeit
- Einhaltung der gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten
- Rechtsfolgen von Arbeitszeitverstößen
Basics zu flexiblen Arbeitszeitmodellen
- Auslegung von Klauseln zur Abrufarbeit und zu flexiblen Arbeitszeitklauseln
- Typische Fragestellungen bei Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitkonten
- Mitbestimmung des BR bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle
- Vergütung oder Kappung von Zuschlägen
Das Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
- § 26 BDSG als zentrale Norm des Beschäftigtendatenschutzes
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- Erlaubte Weitergabe personenbezogener Daten an den BR
- Reichweite von Betriebsvereinbarungen zur Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
- Verantwortlichkeit im Datenschutz
Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
- Gefährdungsbeurteilungen unter Beteiligung des BR
- Gesetzliche Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Kontrollen der Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb
Grundzüge des BEM
- Ziele und Nutzen des BEM
- Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums
- Wann muss ein BEM wiederholt werden?
- BEM und Datenschutz
- Beteiligte des BEM
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Ablauf des BEM
BEM und die Auswirkungen auf den Kündigungsschutzprozess
- Ist das BEM eine Wirksamkeitsvoraussetzung?
- Folgen eines nicht ordnungsgemäßen BEM
- Muss das BEM wiederholt werden?
- Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens bei Kündigungen wegen Krankheit
Hinweis: Aufgrund aktueller Gegebenheiten kann ggf. kein Besuch beim Arbeitsgericht erfolgen.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Basics zu flexiblen Arbeitszeiten
- Grundlagen zum betrieblichen Datenschutz
- Aufgaben des Betriebsrats beim Datenschutz
- Übersicht über den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Allgemeines zum Kündigungsschutzverfahren
In Deutschland gibt es eine Reihe unterschiedlicher Gesetze, in denen der Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz geregelt ist. Im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 4“ lernen die Teilnehmer die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor überlangen Arbeitszeiten und Überwachung sowie zu Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz kennen. Des Weiteren erfahren sie, welche Auswirkungen das BEM-Verfahren bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern auf deren Kündigungsschutz hat. Einen praktischen Einblick in die Folgen eines BEM für den Kündigungsschutzprozess erhalten die Teilnehmer durch den Besuch einer Sitzung am Arbeitsgericht.
Das Arbeitszeitgesetz als Rahmen der Arbeitszeitgestaltung
- Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
- Grenzen der Mitbestimmung des BR
- Umfang von Arbeitszeit bei Reisezeit, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Ausgleichszeiträume für Mehrarbeit
- Einhaltung der gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten
- Rechtsfolgen von Arbeitszeitverstößen
Basics zu flexiblen Arbeitszeitmodellen
- Auslegung von Klauseln zur Abrufarbeit und zu flexiblen Arbeitszeitklauseln
- Typische Fragestellungen bei Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Arbeitszeitkonten
- Mitbestimmung des BR bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle
- Vergütung oder Kappung von Zuschlägen
Das Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis
- § 26 BDSG als zentrale Norm des Beschäftigtendatenschutzes
- Verarbeitung personenbezogener Daten
- Erlaubte Weitergabe personenbezogener Daten an den BR
- Reichweite von Betriebsvereinbarungen zur Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
- Verantwortlichkeit im Datenschutz
Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
- Gefährdungsbeurteilungen unter Beteiligung des BR
- Gesetzliche Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Kontrollen der Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb
Grundzüge des BEM
- Ziele und Nutzen des BEM
- Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums
- Wann muss ein BEM wiederholt werden?
- BEM und Datenschutz
- Beteiligte des BEM
- Mitbestimmung des Betriebsrats
- Ablauf des BEM
BEM und die Auswirkungen auf den Kündigungsschutzprozess
- Ist das BEM eine Wirksamkeitsvoraussetzung?
- Folgen eines nicht ordnungsgemäßen BEM
- Muss das BEM wiederholt werden?
- Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens bei Kündigungen wegen Krankheit
Hinweis: Aufgrund aktueller Gegebenheiten kann ggf. kein Besuch beim Arbeitsgericht erfolgen.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Basics zu flexiblen Arbeitszeiten
- Grundlagen zum betrieblichen Datenschutz
- Aufgaben des Betriebsrats beim Datenschutz
- Übersicht über den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Allgemeines zum Kündigungsschutzverfahren
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Courtyard by Marriott Bremen | |
Theodor-Heuss-Allee 2, 28215 Bremen | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 189,70 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 96,73 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 65,09 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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