Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Teil 1

Das Basisseminar für Einsteiger

Kennung
4917/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat entsprechend zu unterrichten. Dazu sollte er (mindestens) vierteljährlich auf Basis aussagekräftiger Kennzahlen den aktuellen Status der Geschäftsentwicklung kennen und mit der Geschäftsführung beraten. Im Seminar „Wirtschaftsausschuss – Teil 1“ wird zunächst die Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und der Entwicklung eines Fragenkatalogs für Gespräche mit der Geschäftsführung. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über das betriebliche Rechnungswesen, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Dabei werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers behandelt.

Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses

  • Bildung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 Abs. 1 BetrVG
  • Voraussetzungen für die Errichtung
  • Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Was gilt bei Video- und Telefonkonferenzen?
  • Ausnahmen für Tendenzunternehmen

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer

  • Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“
  • Vorzulegende Unterlagen
  • Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
  • Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer
  • Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
  • Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
  • Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
  • Erzwingung der Auskunftserteilung

Überblick zum betrieblichen Rechnungswesen

  • Externes Rechnungswesen: Buchführung
  • Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
  • Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung

Jahresabschluss und Geschäftsbericht

  • Rechtliche Grundlagen
  • Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers

Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)

  • Ziele und Instrumente
  • Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
  • Bewertungsspielräume

Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
  • Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
  • Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
  • Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • Aussagekraft des Jahresabschlusses
  • Gestaltungsmöglichkeiten von Jahresabschlüssen
551 Wirtschaftsausschuss 1 Pb Seminar
Kennung
4917/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 02.12.2024
15:00
Ende
Fr. 06.12.2024
12:30

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat entsprechend zu unterrichten. Dazu sollte er (mindestens) vierteljährlich auf Basis aussagekräftiger Kennzahlen den aktuellen Status der Geschäftsentwicklung kennen und mit der Geschäftsführung beraten. Im Seminar „Wirtschaftsausschuss – Teil 1“ wird zunächst die Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und der Entwicklung eines Fragenkatalogs für Gespräche mit der Geschäftsführung. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über das betriebliche Rechnungswesen, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Dabei werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers behandelt.

Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses

  • Bildung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 Abs. 1 BetrVG
  • Voraussetzungen für die Errichtung
  • Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Was gilt bei Video- und Telefonkonferenzen?
  • Ausnahmen für Tendenzunternehmen

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer

  • Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“
  • Vorzulegende Unterlagen
  • Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
  • Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer
  • Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
  • Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
  • Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
  • Erzwingung der Auskunftserteilung

Überblick zum betrieblichen Rechnungswesen

  • Externes Rechnungswesen: Buchführung
  • Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
  • Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung

Jahresabschluss und Geschäftsbericht

  • Rechtliche Grundlagen
  • Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers

Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)

  • Ziele und Instrumente
  • Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
  • Bewertungsspielräume

Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
  • Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
  • Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
  • Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • Aussagekraft des Jahresabschlusses
  • Gestaltungsmöglichkeiten von Jahresabschlüssen
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20, 50672 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 228,31 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 104,87 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 73,46 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Übrigens

In diesem Seminar erfahren Sie, wie der Wirtschaftsausschuss relevante Informationen zur Lage und zur möglichen Entwicklung des Unternehmens erhält und welche Zahlen überhaupt relevant sind.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Wirtschaftsausschussmitglieder

Formulare

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Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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