Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)
Erwerben Sie das DEKRA-Zertifikat und DEKRA-Siegel im Bereich Datenschutz
- Sicher in Fragen des Datenschutzes
- Vorbereitet auf die Aufgabe des Datenschutzexperten im Betriebsrat
- Wie der Datenschutz im Betriebsratsbüro sichergestellt werden kann
Seminarinhalte
Rechtliche Basics / Die wirksame Einwilligung des Arbeitnehmers / Gesetzliche Erlaubnisnormen / Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes / Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Was ändert sich?
Stellung im Betriebsrat / Fachkunde und Zuverlässigkeit / Sicherheit als strategische Aufgabe / Rechtliche Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten / Abgrenzung zum externen Datenschutzbeauftragten / Betriebsrat und betrieblicher Datenschutzbeauftragter – kein Interessenskonflikt
Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle / Geschäftsprozesse datenschutzgerecht begleiten / IT-Sicherheit: Vorgaben des Systemdatenschutzes und technisch-organisatorische Maßnahmen / IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik / Verschlüsselung von Informationen / Handlungsalternativen bei Datenschutzverstößen / Auskunftsrechte der Arbeitnehmer gegenüber dem BR
Unterstützung durch Unternehmen und Fachabteilung / Dokumentation der Datenverarbeitung im Betriebsrat / Software und Hilfsmittel für die Fachkraft für Datenschutz / Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde / Generelle Anfragen stellen
Prüfung nach den Regeln der DEKRA Certification GmbH / Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung das DEKRA-Zertifikat sowie das DEKRA-Siegel für die Laufzeit von max. 3 Jahren (danach ist eine Rezertifizierung möglich)
Formulare
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG | |
mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € |
1. Teilnehmer | 1390,- € |
2. Teilnehmer | 1340,- € |
weitere Teilnehmer | 1290,- € |
Der Besuch der Seminare „Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle – Teil 1 und 2“ ist Voraussetzung für den Besuch dieses Seminars.
- Der Betriebsrat überwacht den Arbeitgeber bei der Einhaltung des Datenschutzes – unterliegt aber nicht der Kontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (vgl. BAG, Beschluss vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97).
- Der Betriebsrat ist eigenverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes zuständig (vgl. BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 – Leitsatz)
- Der Betriebsrat spielt in Sachen Datenschutz eine tragende Rolle und braucht deshalb umfassende Kenntnisse in diesem Bereich!
Die Aufgaben des Datenschutzexperten des Betriebsrats
- Erstellen eines eigenen BR-Verarbeitungsverzeichnisses
- Schulung der Betriebsratskollegen im Datenschutz für die Betriebsratsarbeit
- Entwicklung eines Datenschutzkonzepts
- Regelmäßige Prüfung der Zulässigkeit der Datennutzung durch den Betriebsrat
- Erstellung eines Löschkonzepts und Einhaltung von Aufbewahrungsfristen
- Sicherstellung der Mitarbeiterrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung ihrer Daten
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