Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss – Der ASA

Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (SBV) als Akteure in der Ausschusssitzung

Kennung
2716/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
  • Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
  • Best-Practice-Beispiele

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
  • Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Information der Mitarbeiter

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Personen im Arbeitsschutzausschuss
  • Zuständigkeiten
  • BR und SBV als aktive Mitglieder
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Wahrnehmung von Beratungsrechten
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
225 Der Arbeitsschutzausschuss Pb Seminar
Kennung
2716/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 01.07.2024
15:00
Ende
Fr. 05.07.2024
12:30

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat als zentrales Gremium die Aufgabe, mindestens einmal im Quartal über alle Anliegen rund um den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Unfallverhütung zu beraten. Hierfür erörtern die Beteiligten gemeinsam Arbeitsschutzthemen, tauschen Erfahrungen aus, beraten über Arbeitsschutzmaßnahmen und bereiten Entscheidungen vor. Im Seminar „Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss“ lernen die Teilnehmer, wie sich Betriebsrat und SBV aktiv in die Arbeit des ASA einbringen und die Inhalte der Sitzungen durch konstruktive Vorschläge zur jeweiligen Tagesordnung positiv beeinflussen können.

Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses

  • Bildung auf betrieblicher Ebene
  • Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden?
  • Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus?
  • Besetzung des Arbeitsschutzausschusses nach § 11 ASiG

Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses

  • Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht?
  • Analyse verschiedener Geschäftsordnungen
  • Best-Practice-Beispiele

Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

  • Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
  • Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  • Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
  • Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
  • Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes
  • Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken
  • Handlungsmöglichkeiten in plötzlichen Krisensituationen
  • Beteiligung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Information der Mitarbeiter

Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss

  • Personen im Arbeitsschutzausschuss
  • Zuständigkeiten
  • BR und SBV als aktive Mitglieder
  • Aufgaben, Themen und Tätigkeiten der Akteure
  • Mitbestimmung und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss

Rolle des Betriebsrats

  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bestimmen
  • Kontrolle von Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Tarifverträgen
  • Förderung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Wahrnehmung von Beratungsrechten
  • Initiativrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Wann ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss
  • BR und SBV als Akteure in der Ausschusssitzung
  • Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
  • Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
  • Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
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mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

STADTHOTEL am Römerturm
Sankt-Apern-Straße 32, 50667 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 220,91 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 96,50 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 65,09 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m.§ 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Arbeitsschutzausschussmitglieder
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