Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung als Akteure in der Ausschusssitzung
- Voraussetzungen zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
- Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
- Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Arbeitsschutz
- Wichtige Ansprechpartner zum Arbeitsschutz innerhalb und außerhalb des Betriebs
Seminarinhalte
Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
Was sagt das Gesetz? / Bildung auf betrieblicher Ebene / Wie kann die Einrichtung des Ausschusses durchgesetzt werden? / Reicht ein Ausschuss auf Unternehmensebene aus? / Tätigkeitsfeld des Arbeitsschutzausschusses
Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses
Was kann in einer Geschäftsordnung geregelt werden und was nicht? / Analyse verschiedener Geschäftsordnungen / Best-Practice-Beispiele
Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses
Akteure im Arbeitsschutzausschusses: Aufgaben, Tätigkeiten / Zusammenarbeit im Arbeitsschutzausschuss / Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung / Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes / Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen / Vorschläge für betriebliche Investitionen hinsichtlich des Arbeitsschutzes / Auswertung von betrieblichen Unfallstatistiken / Rolle des Arbeitsschutzausschusses im Gesundheitsmanagement
Der Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss
Mindestanzahl der Betriebsräte / Rolle des Betriebsrats / Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG Kontrollmöglichkeiten des Betriebsrats
Fallbeispiele aus der praktischen Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
Planspiel Arbeitssicherheitsausschusssitzung
Während des Planspiels entwickeln Sie als Betriebsrat Problemlösungsstrategien und erweitern dadurch Ihre Handlungskompetenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Formulare
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | |
max. Teilnehmer ca. 18 | |
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX |
|
mit Kollegenrabatt | ab 1290,- € |
1. Teilnehmer | 1390,- € |
2. Teilnehmer | 1340,- € |
weitere Teilnehmer | 1290,- € |
Wussten Sie schon, dass in fast jedem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden muss? In diesem müssen laut Gesetz zwei Betriebsratsmitglieder sitzen. Grund genug, das vorhandene Wissen zu vertiefen.