Fresh Up Betriebsratsvorsitz
Auffrischung für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter
Da die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Betriebsrats durch gesetzliche Änderungen einem permanenten Wandel unterliegen, ist es gerade für den Vorsitzenden und Stellvertreter von besonderer Bedeutung, sich auf dem aktuellen Stand der (arbeits-)gerichtlichen Rechtsprechung zu halten. Zum Beispiel kann ein Vorgehen bei der Beschlussfassung, das früher zulässig war, heute zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Im Seminar „Fresh up Betriebsratsvorsitz“ erhalten die Teilnehmer ihren „Booster“ in Sachen Aktualität, um wirksam arbeiten zu können und eingeschlichene Routine zu vermeiden.
Neue Herausforderungen des Betriebsratsvorsitzenden
- Rechtsstellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters
- Der Betriebsratsbeschluss analog im Überblick
- Unterschiedliche Möglichkeiten der Beschlussfassung im Gremium – Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz, Zuschalten von Teilnehmern
- (Technische) Ausstattung des Betriebsrats
Virtuelle Sitzungen und Beschlussfassung
- Die Geschäftsordnung als Grundlage
- Wer entscheidet über die Durchführung virtueller Sitzungen?
- Die richtige Einladung zu einer virtuellen Betriebsratssitzung durch den Vorsitzenden
- Widerspruchsrecht der Betriebsratsmitglieder
- Technische Voraussetzungen und Datenschutz
- Bestätigung der Sitzungsteilnahme und Sitzungs-protokoll
- Wahrung der Geheimhaltung in virtuellen Sitzungen
- Beschlussfassung auf virtuellen Betriebsratssitzungen
Freistellung der Betriebsratsmitglieder
- An- und Abmeldung
- Rechtsprechung zu Zeiten der Betriebsratstätigkeit und deren Ausgleich
- Einhalten von Ruhezeiten
- Freizeitausgleich geltend machen
- Erforderliche Betriebsratstätigkeit nachweisen
- Top aktuell: Rechtsprechung zur Betriebsratsvergütung und (geplante) gesetzliche Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Externen Sachverstand hinzuziehen
- Sachverständige, Berater oder Rechtsanwälte richtig beauftragen
- Kostentragung des Arbeitsgebers für externe Sachverständige
- Hinzuziehung von Sachverständigen bei Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) – Wie gehe ich als Vorsitzender vor?
Aktuelle Schwerpunktthemen zur Mitbestimmung des Betriebsrats
- Regelungen zum Mobilen Arbeiten § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG im Überblick
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Bereich mobiles Arbeiten und Homeoffice
- Berufsbildung und Einigungsstelle – Verfahren im Überblick
- Datenschutz, insbesondere bei technischen Einrichtungen als Betriebsratsvorsitzender im Blick behalten
- Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Urlaub – Wissen auf dem neuesten Stand
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechtsstellung und Aufgaben des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Virtuelle Betriebsratssitzungen – Gesetzliche Vorgaben kennen
- Betriebsratstätigkeit und Ausgleich
- Aktuelles bei der Mitbestimmung
Da die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Betriebsrats durch gesetzliche Änderungen einem permanenten Wandel unterliegen, ist es gerade für den Vorsitzenden und Stellvertreter von besonderer Bedeutung, sich auf dem aktuellen Stand der (arbeits-)gerichtlichen Rechtsprechung zu halten. Zum Beispiel kann ein Vorgehen bei der Beschlussfassung, das früher zulässig war, heute zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen. Im Seminar „Fresh up Betriebsratsvorsitz“ erhalten die Teilnehmer ihren „Booster“ in Sachen Aktualität, um wirksam arbeiten zu können und eingeschlichene Routine zu vermeiden.
Neue Herausforderungen des Betriebsratsvorsitzenden
- Rechtsstellung des Vorsitzenden und des Stellvertreters
- Der Betriebsratsbeschluss analog im Überblick
- Unterschiedliche Möglichkeiten der Beschlussfassung im Gremium – Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz, Zuschalten von Teilnehmern
- (Technische) Ausstattung des Betriebsrats
Virtuelle Sitzungen und Beschlussfassung
- Die Geschäftsordnung als Grundlage
- Wer entscheidet über die Durchführung virtueller Sitzungen?
- Die richtige Einladung zu einer virtuellen Betriebsratssitzung durch den Vorsitzenden
- Widerspruchsrecht der Betriebsratsmitglieder
- Technische Voraussetzungen und Datenschutz
- Bestätigung der Sitzungsteilnahme und Sitzungs-protokoll
- Wahrung der Geheimhaltung in virtuellen Sitzungen
- Beschlussfassung auf virtuellen Betriebsratssitzungen
Freistellung der Betriebsratsmitglieder
- An- und Abmeldung
- Rechtsprechung zu Zeiten der Betriebsratstätigkeit und deren Ausgleich
- Einhalten von Ruhezeiten
- Freizeitausgleich geltend machen
- Erforderliche Betriebsratstätigkeit nachweisen
- Top aktuell: Rechtsprechung zur Betriebsratsvergütung und (geplante) gesetzliche Neuregelung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Externen Sachverstand hinzuziehen
- Sachverständige, Berater oder Rechtsanwälte richtig beauftragen
- Kostentragung des Arbeitsgebers für externe Sachverständige
- Hinzuziehung von Sachverständigen bei Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) – Wie gehe ich als Vorsitzender vor?
Aktuelle Schwerpunktthemen zur Mitbestimmung des Betriebsrats
- Regelungen zum Mobilen Arbeiten § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG im Überblick
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Bereich mobiles Arbeiten und Homeoffice
- Berufsbildung und Einigungsstelle – Verfahren im Überblick
- Datenschutz, insbesondere bei technischen Einrichtungen als Betriebsratsvorsitzender im Blick behalten
- Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Urlaub – Wissen auf dem neuesten Stand
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Rechtsstellung und Aufgaben des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Virtuelle Betriebsratssitzungen – Gesetzliche Vorgaben kennen
- Betriebsratstätigkeit und Ausgleich
- Aktuelles bei der Mitbestimmung
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Courtyard by Marriott Hamburg City | |
Adenauerallee 52, 20097 Hamburg | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 219,97 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 102,80 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 84,11 € |
Dieses Seminar ist für alle Vorsitzenden und Stellvertreter erforderlich!
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