Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2 (SBV 2)

So gehen Sie den betrieblichen Alltag richtig an!

Kennung
4820/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Leipzig
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
ON TOP

Besuch beim Sozialgericht

Schwerbehinderte Menschen bei Einstellung, Weiterbildung, barrierefreier Arbeitsgestaltung und beim Kündigungsschutz zu unterstützen, gehört zu den primären Aufgaben der SBV. Deshalb ist sie in eine Reihe von Konsultations-, Präventions- und Kooperationsverfahren eingebunden und hat zudem ein Initiativrecht, um Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2“ lernen die Teilnehmer, welche Aufgaben die SBV bei der Einstellung und Kündigung von (schwerbehinderten) Arbeitnehmern hat und was bei einer Inklusionsvereinbarung zu beachten ist. Ein Besuch beim Sozialgericht vermittelt praktische Einblicke in den Ablauf gerichtlicher Verfahren.

Basics zum Umgang mit Gesetzestexten

  • Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch

Einstellung von Mitarbeitern – Beteiligung der SBV

  • Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
  • §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten

Kündigung von Arbeitnehmern – Beteiligung der SBV

  • Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV

Kündigung schwerbehinderter Menschen

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
  • Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts
  • Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab
  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts

Praktisches zur Inklusionsvereinbarung

  • Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Ausarbeiten einer solchen Vereinbarung im Rahmen eines Rollenspiels
  • Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten

Der Weg zum Sozialgericht

  • Antragsverfahren – Widerspruch – Klage
  • Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
  • Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten

Besuch beim Sozialgericht

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Der Weg zum Sozialgericht
631 SBV 2 Pb Seminar
Kennung
4820/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Leipzig
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 25.11.2024
15:00
Ende
Fr. 29.11.2024
12:30
ON TOP

Besuch beim Sozialgericht

Schwerbehinderte Menschen bei Einstellung, Weiterbildung, barrierefreier Arbeitsgestaltung und beim Kündigungsschutz zu unterstützen, gehört zu den primären Aufgaben der SBV. Deshalb ist sie in eine Reihe von Konsultations-, Präventions- und Kooperationsverfahren eingebunden und hat zudem ein Initiativrecht, um Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten. Im Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung – Teil 2“ lernen die Teilnehmer, welche Aufgaben die SBV bei der Einstellung und Kündigung von (schwerbehinderten) Arbeitnehmern hat und was bei einer Inklusionsvereinbarung zu beachten ist. Ein Besuch beim Sozialgericht vermittelt praktische Einblicke in den Ablauf gerichtlicher Verfahren.

Basics zum Umgang mit Gesetzestexten

  • Wo finde ich was? – sicherer Umgang mit dem Gesetzbuch

Einstellung von Mitarbeitern – Beteiligung der SBV

  • Welche Regelungen des BetrVG der Betriebsrat zu beachten hat
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Das muss der öffentliche Arbeitgeber bei der Einstellung beachten
  • §§ 164, 165 SGB IX – Einladung von schwerbehinderten Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers, Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten

Kündigung von Arbeitnehmern – Beteiligung der SBV

  • Kündigung von Arbeitnehmern, Schwerbehinderten und Schwerbehindertenvertretern
  • Ablauf des Anhörungsverfahrens und Beteiligung der SBV

Kündigung schwerbehinderter Menschen

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
  • Beteiligung der SBV, des BR und des Integrationsamts
  • Die Zustimmung des Integrationsamts: So läuft das Verfahren ab
  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts

Praktisches zur Inklusionsvereinbarung

  • Verhandlung und Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Ausarbeiten einer solchen Vereinbarung im Rahmen eines Rollenspiels
  • Mit frischen Ideen in die Verhandlung mit dem Arbeitgeber treten

Der Weg zum Sozialgericht

  • Antragsverfahren – Widerspruch – Klage
  • Sinnvolles Vorgehen bei „Antrag abgelehnt“
  • Rechtsmittel, Fristberechnungen und Zuständigkeiten

Besuch beim Sozialgericht

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Beteiligung bei Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Kündigung von Arbeitnehmern und schwerbehinderten Arbeitnehmern
  • Verhandlungsstrategien und Inhalte einer Inklusionsvereinbarung
  • Der Weg zum Sozialgericht
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1390,- €
1. Teilnehmer 1490,- €
2. Teilnehmer 1440,- €
Weitere Teilnehmer 1390,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

IntercityHotel Leipzig
Tröndlinring 2, 04105 Leipzig
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 179,56 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 85,83 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 55,79 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Bitte beachten

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
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