Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (SBV) – gemeinsam mehr erreichen

Durch gute Zusammenarbeit mehr für die Kollegen erreichen

Kennung
3922/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Regensburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV ist von zentraler Bedeutung, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu vertreten und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Beide Gremien haben zwar unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich jedoch insbesondere bei personellen Angelegenheiten und im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Um Belange der Menschen mit Behinderungen in der Betriebsratsarbeit sichtbar zu machen, kann die SBV an den Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen. Im Seminar „Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung – gemeinsam mehr erreichen“ lernen die Teilnehmer anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV reibungslos funktionieren kann.

Rechtsgrundlagen der beiden Interessenvertretungen

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
  • Schnittstelle: Interessenvertreter für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer – Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
  • Einfluss der SBV auf die Tagesordnung der BR-Sitzung

Gemeinsames Vorgehen bei der Einstellung

  • Welche Ziele verfolgen Betriebsrat und SBV?
  • Gemeinsame Ziele formulieren und gezielt umsetzen
  • Möglichkeiten der strategischen Zusammenarbeit – Informationsverluste vermeiden
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibung und Personalfragebogen: Welche Fragen sind erlaubt?
  • Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch
  • Beteiligung des Betriebsrats und der SBV bei der Einstellung

Beteiligung des BR und der SBV bei der Kündigung

  • Ablauf der verschiedenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren: Integrationsamt, Betriebsrat und SBV
  • Überblick über die Fristen der verschiedenen Verfahren
  • Wer trägt was vor? Gemeinsame Stellungnahme? – Abstimmung des Vorgehens von SBV und BR

Gemeinsame Handlungsfelder von SBV und BR

  • Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Präventions- und BEM-Verfahren
  • Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss
  • Festlegung der Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Alle ziehen an einem Strang

  • Wie werden BR und SBV in einzelnen Bereichen ein Team?
  • Konzepte gemeinsam entwickeln und umsetzen
  • Kooperation für gemeinsame Ziele durch effektives Nutzen der Beteiligungsrechte
  • Moderationstechniken für gemeinsame Sitzungen
  • Gegensätzliche Interessen unter einen Hut bringen
  • Souveräner Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Überblick über die Aufgabenstellung des Betriebsrats und der SBV
  • Schnittstellen der Arbeit von Betriebsrat und SBV
  • Beteiligung der SBV und des Betriebsrats bei Einstellung und Kündigung
  • Betriebsrat und SBV als Team – Erarbeiten gemeinsamer Ziele und Strategien
  • Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten
368 Zusammenarbeit Zwischen BR SBV Pb Seminar
Kennung
3922/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Regensburg
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 23.09.2024
15:00
Ende
Fr. 27.09.2024
12:30

Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV ist von zentraler Bedeutung, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu vertreten und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Beide Gremien haben zwar unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich jedoch insbesondere bei personellen Angelegenheiten und im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Um Belange der Menschen mit Behinderungen in der Betriebsratsarbeit sichtbar zu machen, kann die SBV an den Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen. Im Seminar „Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung – gemeinsam mehr erreichen“ lernen die Teilnehmer anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV reibungslos funktionieren kann.

Rechtsgrundlagen der beiden Interessenvertretungen

  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
  • Schnittstelle: Interessenvertreter für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer – Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
  • Einfluss der SBV auf die Tagesordnung der BR-Sitzung

Gemeinsames Vorgehen bei der Einstellung

  • Welche Ziele verfolgen Betriebsrat und SBV?
  • Gemeinsame Ziele formulieren und gezielt umsetzen
  • Möglichkeiten der strategischen Zusammenarbeit – Informationsverluste vermeiden
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibung und Personalfragebogen: Welche Fragen sind erlaubt?
  • Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch
  • Beteiligung des Betriebsrats und der SBV bei der Einstellung

Beteiligung des BR und der SBV bei der Kündigung

  • Ablauf der verschiedenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren: Integrationsamt, Betriebsrat und SBV
  • Überblick über die Fristen der verschiedenen Verfahren
  • Wer trägt was vor? Gemeinsame Stellungnahme? – Abstimmung des Vorgehens von SBV und BR

Gemeinsame Handlungsfelder von SBV und BR

  • Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Präventions- und BEM-Verfahren
  • Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss
  • Festlegung der Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Alle ziehen an einem Strang

  • Wie werden BR und SBV in einzelnen Bereichen ein Team?
  • Konzepte gemeinsam entwickeln und umsetzen
  • Kooperation für gemeinsame Ziele durch effektives Nutzen der Beteiligungsrechte
  • Moderationstechniken für gemeinsame Sitzungen
  • Gegensätzliche Interessen unter einen Hut bringen
  • Souveräner Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Überblick über die Aufgabenstellung des Betriebsrats und der SBV
  • Schnittstellen der Arbeit von Betriebsrat und SBV
  • Beteiligung der SBV und des Betriebsrats bei Einstellung und Kündigung
  • Betriebsrat und SBV als Team – Erarbeiten gemeinsamer Ziele und Strategien
  • Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten
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Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1440,- €
1. Teilnehmer 1540,- €
2. Teilnehmer 1490,- €
Weitere Teilnehmer 1440,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

SORAT Insel-Hotel Regensburg
Müllerstraße 7, 93059 Regensburg
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 182,59 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 83,79 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 54,86 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

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Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
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