Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung (SBV) – gemeinsam mehr erreichen
Durch gute Zusammenarbeit mehr für die Kollegen erreichen
Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV ist von zentraler Bedeutung, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu vertreten und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Beide Gremien haben zwar unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich jedoch insbesondere bei personellen Angelegenheiten und im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Um Belange der Menschen mit Behinderungen in der Betriebsratsarbeit sichtbar zu machen, kann die SBV an den Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen. Im Seminar „Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung – gemeinsam mehr erreichen“ lernen die Teilnehmer anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV reibungslos funktionieren kann.
Rechtsgrundlagen der beiden Interessenvertretungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Schnittstelle: Interessenvertreter für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer – Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
- Einfluss der SBV auf die Tagesordnung der BR-Sitzung
Gemeinsames Vorgehen bei der Einstellung
- Welche Ziele verfolgen Betriebsrat und SBV?
- Gemeinsame Ziele formulieren und gezielt umsetzen
- Möglichkeiten der strategischen Zusammenarbeit – Informationsverluste vermeiden
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibung und Personalfragebogen: Welche Fragen sind erlaubt?
- Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch
- Beteiligung des Betriebsrats und der SBV bei der Einstellung
Beteiligung des BR und der SBV bei der Kündigung
- Ablauf der verschiedenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren: Integrationsamt, Betriebsrat und SBV
- Überblick über die Fristen der verschiedenen Verfahren
- Wer trägt was vor? Gemeinsame Stellungnahme? – Abstimmung des Vorgehens von SBV und BR
Gemeinsame Handlungsfelder von SBV und BR
- Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Gefährdungsbeurteilungen
- Präventions- und BEM-Verfahren
- Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss
- Festlegung der Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Alle ziehen an einem Strang
- Wie werden BR und SBV in einzelnen Bereichen ein Team?
- Konzepte gemeinsam entwickeln und umsetzen
- Kooperation für gemeinsame Ziele durch effektives Nutzen der Beteiligungsrechte
- Moderationstechniken für gemeinsame Sitzungen
- Gegensätzliche Interessen unter einen Hut bringen
- Souveräner Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Überblick über die Aufgabenstellung des Betriebsrats und der SBV
- Schnittstellen der Arbeit von Betriebsrat und SBV
- Beteiligung der SBV und des Betriebsrats bei Einstellung und Kündigung
- Betriebsrat und SBV als Team – Erarbeiten gemeinsamer Ziele und Strategien
- Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten
Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV ist von zentraler Bedeutung, um die Interessen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz zu vertreten und ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen. Beide Gremien haben zwar unterschiedliche Aufgaben, ergänzen sich jedoch insbesondere bei personellen Angelegenheiten und im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Um Belange der Menschen mit Behinderungen in der Betriebsratsarbeit sichtbar zu machen, kann die SBV an den Sitzungen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse teilnehmen. Im Seminar „Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung – gemeinsam mehr erreichen“ lernen die Teilnehmer anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und SBV reibungslos funktionieren kann.
Rechtsgrundlagen der beiden Interessenvertretungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Schnittstelle: Interessenvertreter für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer – Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilnahme der SBV an den Betriebsratssitzungen
- Einfluss der SBV auf die Tagesordnung der BR-Sitzung
Gemeinsames Vorgehen bei der Einstellung
- Welche Ziele verfolgen Betriebsrat und SBV?
- Gemeinsame Ziele formulieren und gezielt umsetzen
- Möglichkeiten der strategischen Zusammenarbeit – Informationsverluste vermeiden
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Stellenausschreibung und Personalfragebogen: Welche Fragen sind erlaubt?
- Teilnahme der SBV am Bewerbungsgespräch
- Beteiligung des Betriebsrats und der SBV bei der Einstellung
Beteiligung des BR und der SBV bei der Kündigung
- Ablauf der verschiedenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren: Integrationsamt, Betriebsrat und SBV
- Überblick über die Fristen der verschiedenen Verfahren
- Wer trägt was vor? Gemeinsame Stellungnahme? – Abstimmung des Vorgehens von SBV und BR
Gemeinsame Handlungsfelder von SBV und BR
- Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
- Gefährdungsbeurteilungen
- Präventions- und BEM-Verfahren
- Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss
- Festlegung der Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Alle ziehen an einem Strang
- Wie werden BR und SBV in einzelnen Bereichen ein Team?
- Konzepte gemeinsam entwickeln und umsetzen
- Kooperation für gemeinsame Ziele durch effektives Nutzen der Beteiligungsrechte
- Moderationstechniken für gemeinsame Sitzungen
- Gegensätzliche Interessen unter einen Hut bringen
- Souveräner Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Überblick über die Aufgabenstellung des Betriebsrats und der SBV
- Schnittstellen der Arbeit von Betriebsrat und SBV
- Beteiligung der SBV und des Betriebsrats bei Einstellung und Kündigung
- Betriebsrat und SBV als Team – Erarbeiten gemeinsamer Ziele und Strategien
- Umgang mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer | 1540,- € | |
2. Teilnehmer | 1490,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1440,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
SORAT Insel-Hotel Regensburg | |
Müllerstraße 7, 93059 Regensburg | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 182,59 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 83,79 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 54,86 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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