Fresh Up SBV

Auffrischung für die wiedergewählte Schwerbehindertenvertretung

Kennung
2815/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der SBV unterliegen aufgrund der ständigen Fortentwicklung von Gesetzen und Rechtsprechung einem permanenten Wandel. Da dies direkte Auswirkungen auf die praktische Arbeit der SBV haben kann, muss die Vertrauensperson ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Das Seminar „Fresh Up SBV“ bringt die Teilnehmer zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der SBV auf den aktuellen rechtlichen Stand und sie haben die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen SBVen und dem Referenten über die praktische Arbeit auszutauschen und offene Fragen zu klären.

Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung

  • Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt?
  • Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
  • Berechnung des Gesamt-GdB
  • Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
  • Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung
  • Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen?
  • Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?

Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

  • Wer ist für die Gleichstellung zuständig?
  • Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab?
  • Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren
  • Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?

Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer

  • Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung
  • Schutz durch das AGG

Rechte und Pflichten der SBV im Überblick

  • Rechtsstellung der SBV
  • Vertretung im Verhinderungsfall
  • Anspruch auf Bürokraft
  • Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder
  • Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder

Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer

  • Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
  • Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV

Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
  • Zustimmung des Integrationsamts
  • Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter
  • Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
  • Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
  • Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
  • Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
641 Fresh Up SBV Pb Seminar
Kennung
2815/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 08.07.2024
15:00
Ende
Fr. 12.07.2024
12:30

Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der SBV unterliegen aufgrund der ständigen Fortentwicklung von Gesetzen und Rechtsprechung einem permanenten Wandel. Da dies direkte Auswirkungen auf die praktische Arbeit der SBV haben kann, muss die Vertrauensperson ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Das Seminar „Fresh Up SBV“ bringt die Teilnehmer zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der SBV auf den aktuellen rechtlichen Stand und sie haben die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen SBVen und dem Referenten über die praktische Arbeit auszutauschen und offene Fragen zu klären.

Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung

  • Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt?
  • Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
  • Berechnung des Gesamt-GdB
  • Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
  • Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung
  • Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen?
  • Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?

Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

  • Wer ist für die Gleichstellung zuständig?
  • Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab?
  • Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren
  • Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?

Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer

  • Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung
  • Schutz durch das AGG

Rechte und Pflichten der SBV im Überblick

  • Rechtsstellung der SBV
  • Vertretung im Verhinderungsfall
  • Anspruch auf Bürokraft
  • Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder
  • Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder

Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer

  • Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung
  • Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
  • Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch
  • Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
  • Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV

Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern

  • Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
  • Zustimmung des Integrationsamts
  • Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter
  • Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
  • Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
  • Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
  • Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
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Verfügbarkeit

Freie Plätze verfügbar

Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1490,- €
1. Teilnehmer 1590,- €
2. Teilnehmer 1540,- €
Weitere Teilnehmer 1490,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Lindner Hotel City Plaza
Magnusstraße 20, 50672 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 228,31 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 104,87 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 73,46 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos
Übrigens

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.

§ Anspruchsgrundlage § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Druckversion

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