Fresh Up SBV
Auffrischung für die wiedergewählte Schwerbehindertenvertretung
Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der SBV unterliegen aufgrund der ständigen Fortentwicklung von Gesetzen und Rechtsprechung einem permanenten Wandel. Da dies direkte Auswirkungen auf die praktische Arbeit der SBV haben kann, muss die Vertrauensperson ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Das Seminar „Fresh Up SBV“ bringt die Teilnehmer zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der SBV auf den aktuellen rechtlichen Stand und sie haben die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen SBVen und dem Referenten über die praktische Arbeit auszutauschen und offene Fragen zu klären.
Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung
- Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt?
- Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
- Berechnung des Gesamt-GdB
- Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
- Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung
- Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen?
- Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
- Wer ist für die Gleichstellung zuständig?
- Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab?
- Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren
- Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?
Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer
- Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung
- Schutz durch das AGG
Rechte und Pflichten der SBV im Überblick
- Rechtsstellung der SBV
- Vertretung im Verhinderungsfall
- Anspruch auf Bürokraft
- Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder
- Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder
Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer
- Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung
- Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
- Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch
- Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
- Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV
Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern
- Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
- Zustimmung des Integrationsamts
- Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter
- Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
- Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
- Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
- Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
- Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
Die Rahmenbedingungen für die Arbeit der SBV unterliegen aufgrund der ständigen Fortentwicklung von Gesetzen und Rechtsprechung einem permanenten Wandel. Da dies direkte Auswirkungen auf die praktische Arbeit der SBV haben kann, muss die Vertrauensperson ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Das Seminar „Fresh Up SBV“ bringt die Teilnehmer zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der SBV auf den aktuellen rechtlichen Stand und sie haben die Möglichkeit, sich mit Kollegen aus anderen SBVen und dem Referenten über die praktische Arbeit auszutauschen und offene Fragen zu klären.
Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung
- Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt?
- Welche Krankheiten führen zu welchem GdB?
- Berechnung des Gesamt-GdB
- Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche
- Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung
- Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen?
- Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
- Wer ist für die Gleichstellung zuständig?
- Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab?
- Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren
- Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?
Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer
- Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung
- Schutz durch das AGG
Rechte und Pflichten der SBV im Überblick
- Rechtsstellung der SBV
- Vertretung im Verhinderungsfall
- Anspruch auf Bürokraft
- Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder
- Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder
Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer
- Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung
- Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird
- Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch
- Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten
- Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV
Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern
- Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter
- Zustimmung des Integrationsamts
- Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter
- Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Ablauf des Feststellungs- und Gleichstellungsverfahrens
- Unterstützung der Arbeitnehmer durch die SBV in den Verfahren
- Rechte und Pflichten der SBV nach dem SGB IX im Überblick
- Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
- Beteiligung der SBV bei der Kündigung schwerbehinderter/ gleichgestellter Arbeitnehmer
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
1. Teilnehmer | 1590,- € | |
2. Teilnehmer | 1540,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1490,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Lindner Hotel City Plaza | |
Magnusstraße 20, 50672 Köln | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 228,31 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 104,87 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 73,46 € |
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern die Schwerbehindertenvertretung selbst.
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