Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 1 (JAV 1)
Für einen optimalen Start in die neue Amtszeit
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat die Belange der jugendlichen Beschäftigten (unter 18 Jahren) und der Azubis. Sie bespricht auf ihren Sitzungen alle wichtigen Themen und fasst dort auch Beschlüsse. Da wirksame Beschlüsse nur auf ordnungsgemäßen Sitzungen gefasst werden können, hat die JAV zahlreiche Formalitäten zu beachten. Damit die Mitglieder der JAV ihre Aufgaben erfüllen können, haben sie Anspruch auf Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung. Da die Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber nicht direkt durch die JAV, sondern durch den Betriebsrat oder Personalrat wahrgenommen werden, ist eine enge Zusammenarbeit der jeweiligen Gremien von besonderer Bedeutung. Auf dem Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Arbeitsweise der JAV.
Beteiligungsrechte und Aufgaben der JAV
- Was kann die JAV bewegen? Überblick über Eure Aufgaben
- Überwachungsaufgabe der JAV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ein?
- Euer Unterrichtungsanspruch: Wer nicht fragt, bleibt dumm
- Gesamt- und Konzern-JAV
Wie funktioniert die JAV-Arbeit?
- Die Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters der JAV
- Sitzungen der JAV: Von der Ladung bis zur Beschlussfassung
- Wann muss das Ersatzmitglied geladen werden?
- Die JAV-Sitzung als Telefon- oder Videokonferenz
- Kosten und Sachaufwand der JAV
- Die Sprechstunde der JAV: Sinn und Zweck, Nutzen für die JAV
- Die Jugend- und Auszubildendenversammlung: Rechtsgrundlagen
Rechtsstellung der JAV und ihrer Mitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellungsanspruch
- Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
- Geheimhaltungspflichten der JAV
- Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
- Kündigungsschutz
- Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG
JAV und Betriebsrat: So zieht Ihr an einem Strang!
- Teilnahmerecht des Betriebsratsvorsitzenden an den JAV-Sitzungen
- Die Betriebsratssitzung: vom Teilnahmerecht bis zum Stimmrecht der JAV
- Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
- Teilnahme an Sprechstunden des Betriebsrats
- Einfluss der JAV auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung
- Die Unterrichtungspflicht des Betriebsrats
Die Rolle des Betriebsrats verstehen
- Überblick über die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
- Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats im Betrieb
- Vorteile eines starken Betriebsrats als Partners für die JAV
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben der JAV: Was kann sie im Betrieb bewegen?
- So funktioniert die JAV-Arbeit: von der Beschlussfassung bis zur Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV und ihrer Mitglieder
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: So klappt's!
- Die Rolle der JAV bei der Betriebsratssitzung
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) vertritt gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat die Belange der jugendlichen Beschäftigten (unter 18 Jahren) und der Azubis. Sie bespricht auf ihren Sitzungen alle wichtigen Themen und fasst dort auch Beschlüsse. Da wirksame Beschlüsse nur auf ordnungsgemäßen Sitzungen gefasst werden können, hat die JAV zahlreiche Formalitäten zu beachten. Damit die Mitglieder der JAV ihre Aufgaben erfüllen können, haben sie Anspruch auf Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit bzw. Ausbildung. Da die Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber nicht direkt durch die JAV, sondern durch den Betriebsrat oder Personalrat wahrgenommen werden, ist eine enge Zusammenarbeit der jeweiligen Gremien von besonderer Bedeutung. Auf dem Seminar „Jugend- und Auszubildendenvertretung – Teil 1“ erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Einblick in die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Arbeitsweise der JAV.
Beteiligungsrechte und Aufgaben der JAV
- Was kann die JAV bewegen? Überblick über Eure Aufgaben
- Überwachungsaufgabe der JAV: Hält der Arbeitgeber Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ein?
- Euer Unterrichtungsanspruch: Wer nicht fragt, bleibt dumm
- Gesamt- und Konzern-JAV
Wie funktioniert die JAV-Arbeit?
- Die Aufgaben des Vorsitzenden und des Stellvertreters der JAV
- Sitzungen der JAV: Von der Ladung bis zur Beschlussfassung
- Wann muss das Ersatzmitglied geladen werden?
- Die JAV-Sitzung als Telefon- oder Videokonferenz
- Kosten und Sachaufwand der JAV
- Die Sprechstunde der JAV: Sinn und Zweck, Nutzen für die JAV
- Die Jugend- und Auszubildendenversammlung: Rechtsgrundlagen
Rechtsstellung der JAV und ihrer Mitglieder
- Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellungsanspruch
- Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot
- Geheimhaltungspflichten der JAV
- Teilnahme an Schulungsveranstaltungen
- Kündigungsschutz
- Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung gemäß § 78a BetrVG
JAV und Betriebsrat: So zieht Ihr an einem Strang!
- Teilnahmerecht des Betriebsratsvorsitzenden an den JAV-Sitzungen
- Die Betriebsratssitzung: vom Teilnahmerecht bis zum Stimmrecht der JAV
- Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
- Teilnahme an Sprechstunden des Betriebsrats
- Einfluss der JAV auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung
- Die Unterrichtungspflicht des Betriebsrats
Die Rolle des Betriebsrats verstehen
- Überblick über die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
- Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats im Betrieb
- Vorteile eines starken Betriebsrats als Partners für die JAV
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Aufgaben der JAV: Was kann sie im Betrieb bewegen?
- So funktioniert die JAV-Arbeit: von der Beschlussfassung bis zur Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der JAV und ihrer Mitglieder
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: So klappt's!
- Die Rolle der JAV bei der Betriebsratssitzung
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1090,- € | |
1. Teilnehmer
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1190,- €
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2. Teilnehmer
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1140,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1090,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
STADTHOTEL am Römerturm | ||
Sankt-Apern-Straße 32, 50667 Köln
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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220,91 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
96,50 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
65,09 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Den Beschluss über die Schulungsteilnahme fasst der Betriebsrat.
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§ 37 Abs. 6 BetrVG
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- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
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