Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Grundsätze der JAV-Wahl und deren Ablauf

Kennung
2726/2024
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Fachkräftemangel ist in aller Munde. Eine Möglichkeit diesem zu begegnen ist, sich die Fachkräfte von morgen selbst auszubilden. Auszubildende sind wichtig für alle Branchen und Betriebe. Zuständig für Auszubildende, und auch für jugendliche Arbeitnehmer, ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb. Diese kann gemäß § 60 Abs. 1 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind (Auszubildende) errichtet werden. Für diese Errichtung ist eine Wahl der JAV notwendig.

Der Betriebsrat ist zuständig für alle Arbeitnehmer im Betrieb – also auch für die Jugendlichen und Auszubildenden, selbst wenn es für deren Interessen eine eigene Vertretung, die JAV, gibt. Deshalb ist es Aufgabe des Betriebsrats, die Wahl der JAV einzuleiten. Dazu muss der Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV einen Wahlvorstand bestellen. Nicht selten übernehmen Betriebsratsmitglieder selbst eine Position im Wahlvorstand Die Wahlen zur JAV finden ähnlich wie die Betriebsratswahlen in einem regelmäßigen Turnus statt. Anders als bei den Betriebsratswahlen finden diese aber nicht alle vier Jahre, sondern alle zwei Jahre statt. Die nächsten Wahlen stehen im Herbst 2024 an. Wahlzeitraum ist der 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024.

Bereiten Sie sich als Betriebsrat rechtzeitig auf die Wahl vor und informieren Sie sich über unser Seminar zur JAV-Wahl! Im Seminar „Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)“ erfahren Sie alles von Beginn bis Ende der JAV-Wahl: angefangen bei den Aufgaben und der Geschäftsführung des Wahlvorstands über die Wahlerliste und das Wahlausschreiben bis hin zur Durchführung der Wahl am Wahltag.

SAVE THE DATE: Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung vom 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024!

Grundsätzliches zur Wahl

  • Zeitpunkt der JAV-Wahlen
  • Amtszeit der JAV
  • Erlöschen der Mitgliedschaft
  • Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Zahl der JAV-Mitglieder
  • Listen- oder Personenwahl
  • Die Auswahl des richtigen Wahlverfahrens
  • Fristenberechnung
  • Besonderheiten der Briefwahl
  • Kosten des Wahlverfahrens

Der Wahlvorstand

  • Größe und Zusammensetzung
  • Einsetzung durch das Arbeitsgericht
  • Rechtsstellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
  • Aufgaben des Wahlvorstands
  • Sitzungen des Wahlvorstands
  • Video- und Telefonkonferenzen

Die Wählerliste

  • Aufstellen der Wählerliste als Aufgabe des Wahlvorstands
  • Woher kommen die Daten für die Wählerliste?
  • Bedeutung der Wählerliste
  • Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
  • Korrekturmöglichkeiten

Das Wahlausschreiben

  • Erstellen des Wahlausschreibens als Aufgabe des Wahlvorstands
  • Inhalt und Bedeutung des Wahlausschreibens
  • Das Geschlecht in der Minderheit
  • Bekanntmachung des Wahlausschreibens
  • Vorschlagslisten und Wahlvorschläge
  • Stützunterschriften und Fristen für die Einreichung
  • Prüfung der Vorschlagslisten und Wahlvorschläge
  • Rechtsstellung der Wahlbewerber

Durchführung der Wahl

  • Stimmabgabe
  • Wahlvorgang und Stimmauszählung
  • Verteilung der Sitze
  • Wahlniederschrift
  • Benachrichtigung der Gewählten
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
  • Wahlschutz und Behinderung der Wahl

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Vorbereitung und Ablauf der JAV-Wahl
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
  • Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtung
  • Formvorschriften
612 JAV Wahl Pb Seminar
Kennung
2726/2024
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 01.07.2024
15:00
Ende
Mi. 03.07.2024
12:30

Fachkräftemangel ist in aller Munde. Eine Möglichkeit diesem zu begegnen ist, sich die Fachkräfte von morgen selbst auszubilden. Auszubildende sind wichtig für alle Branchen und Betriebe. Zuständig für Auszubildende, und auch für jugendliche Arbeitnehmer, ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb. Diese kann gemäß § 60 Abs. 1 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt sind (Auszubildende) errichtet werden. Für diese Errichtung ist eine Wahl der JAV notwendig.

Der Betriebsrat ist zuständig für alle Arbeitnehmer im Betrieb – also auch für die Jugendlichen und Auszubildenden, selbst wenn es für deren Interessen eine eigene Vertretung, die JAV, gibt. Deshalb ist es Aufgabe des Betriebsrats, die Wahl der JAV einzuleiten. Dazu muss der Betriebsrat spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der JAV einen Wahlvorstand bestellen. Nicht selten übernehmen Betriebsratsmitglieder selbst eine Position im Wahlvorstand Die Wahlen zur JAV finden ähnlich wie die Betriebsratswahlen in einem regelmäßigen Turnus statt. Anders als bei den Betriebsratswahlen finden diese aber nicht alle vier Jahre, sondern alle zwei Jahre statt. Die nächsten Wahlen stehen im Herbst 2024 an. Wahlzeitraum ist der 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024.

Bereiten Sie sich als Betriebsrat rechtzeitig auf die Wahl vor und informieren Sie sich über unser Seminar zur JAV-Wahl! Im Seminar „Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)“ erfahren Sie alles von Beginn bis Ende der JAV-Wahl: angefangen bei den Aufgaben und der Geschäftsführung des Wahlvorstands über die Wahlerliste und das Wahlausschreiben bis hin zur Durchführung der Wahl am Wahltag.

SAVE THE DATE: Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung vom 01. Oktober 2024 bis 30. November 2024!

Grundsätzliches zur Wahl

  • Zeitpunkt der JAV-Wahlen
  • Amtszeit der JAV
  • Erlöschen der Mitgliedschaft
  • Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff
  • Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Zahl der JAV-Mitglieder
  • Listen- oder Personenwahl
  • Die Auswahl des richtigen Wahlverfahrens
  • Fristenberechnung
  • Besonderheiten der Briefwahl
  • Kosten des Wahlverfahrens

Der Wahlvorstand

  • Größe und Zusammensetzung
  • Einsetzung durch das Arbeitsgericht
  • Rechtsstellung des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
  • Aufgaben des Wahlvorstands
  • Sitzungen des Wahlvorstands
  • Video- und Telefonkonferenzen

Die Wählerliste

  • Aufstellen der Wählerliste als Aufgabe des Wahlvorstands
  • Woher kommen die Daten für die Wählerliste?
  • Bedeutung der Wählerliste
  • Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste
  • Korrekturmöglichkeiten

Das Wahlausschreiben

  • Erstellen des Wahlausschreibens als Aufgabe des Wahlvorstands
  • Inhalt und Bedeutung des Wahlausschreibens
  • Das Geschlecht in der Minderheit
  • Bekanntmachung des Wahlausschreibens
  • Vorschlagslisten und Wahlvorschläge
  • Stützunterschriften und Fristen für die Einreichung
  • Prüfung der Vorschlagslisten und Wahlvorschläge
  • Rechtsstellung der Wahlbewerber

Durchführung der Wahl

  • Stimmabgabe
  • Wahlvorgang und Stimmauszählung
  • Verteilung der Sitze
  • Wahlniederschrift
  • Benachrichtigung der Gewählten
  • Bekanntmachung des Wahlergebnisses
  • Nichtigkeit der Wahl und Wahlanfechtung
  • Wahlschutz und Behinderung der Wahl

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Vorbereitung und Ablauf der JAV-Wahl
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Wahlvorstands und seiner Mitglieder
  • Vermeidung von Nichtigkeit und Anfechtung
  • Formvorschriften
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Heumarkt 20, 50667 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 195,39 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 99,29 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 64,16 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 63 Abs. 2 S. 2 BetrVG i.V.m. § 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG

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Betriebsratsmitglieder
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