Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 (BR 2)
Die Mitbestimmungsrechte für jedes Betriebsratsmitglied
Hinter den Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verbergen sich zahlreiche Anwendungsfälle, die durch reines Lesen des Gesetzestextes nicht zu erkennen sind. Deshalb lernen die Teilnehmer, in welchem Bereich und Umfang sie vom Arbeitgeber zu informieren sind und worüber sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) bei z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Daten- und Gesundheitsschutz mitzuentscheiden haben. Zudem erfahren sie, wie ihre Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung (§§ 99, 102 BetrVG) umsetzbar sind und was ordnungsgemäße und rechtswirksame Erwiderungsschreiben des Betriebsrats beinhalten müssen.
Die Information des Betriebsrats als Voraussetzung für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte
- Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des BR
- Datenschutz vs. Informationspflicht des BR
- Anspruch auf Sachverständige oder sachkundige Arbeitnehmer nach § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG
- Ordnungsgemäße Beauftragung von Sachverständigen
Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen als Einschränkung der Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG
- Mitbestimmung bei Eil- oder Notfällen
- Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den BR
- Reaktion des BR auf Initiativen des Arbeitgebers
- So kann der BR selbst initiativ tätig werden
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Ausübung der Mitbestimmung: Betriebsvereinbarung
- Ordnung des Betriebs: Kontrollen, Krankmeldungen, Arbeitskleidung
- Beginn und Ende der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit, Überstunden
- Urlaubsplan und Urlaub einzelner Arbeitnehmer
- Auszahlung des Arbeitsentgelts, Entgeltgerechtigkeit, außertarifliche Leistungen
- Technische Überwachungseinrichtungen: Internet, E-Mail, Handy, Telefon und Videoüberwachung
- Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz: Voraussetzungen für die Mitbestimmung
- Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
- Regelungsbeispiele für die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen
- Umfang der Unterrichtung des BR und Handeln bei fehlerhafter Information
- Gesetzliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung
- Wie können Zustimmungsverweigerungen konkret formuliert werden?
- Frist und mögliche Reaktionsmöglichkeiten des BR
- Rechtsfolgen einer Zustimmungsverweigerung
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei Kündigungen
- Anhörung des BR
- Rechtsfolgen fehlerhafter Information des Arbeitgebers
- Reaktionen des BR auf die Anhörung einer Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Wichtige Fristen für den BR
- Schriftliche Begründung des BR von Bedenken und Widerspruch
- Wie können Widersprüche und Bedenken konkret formuliert werden?
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach ordnungsgemäßem Widerspruch des BR
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR
- Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
- Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung
- Vertiefende Kenntnisse zu Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
Hinter den Paragraphen im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verbergen sich zahlreiche Anwendungsfälle, die durch reines Lesen des Gesetzestextes nicht zu erkennen sind. Deshalb lernen die Teilnehmer, in welchem Bereich und Umfang sie vom Arbeitgeber zu informieren sind und worüber sie im Rahmen ihrer Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) bei z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Daten- und Gesundheitsschutz mitzuentscheiden haben. Zudem erfahren sie, wie ihre Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung (§§ 99, 102 BetrVG) umsetzbar sind und was ordnungsgemäße und rechtswirksame Erwiderungsschreiben des Betriebsrats beinhalten müssen.
Die Information des Betriebsrats als Voraussetzung für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte
- Umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des BR
- Datenschutz vs. Informationspflicht des BR
- Anspruch auf Sachverständige oder sachkundige Arbeitnehmer nach § 80 Abs. 2 und 3 BetrVG
- Ordnungsgemäße Beauftragung von Sachverständigen
Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen als Einschränkung der Mitbestimmung des BR nach § 87 BetrVG
- Mitbestimmung bei Eil- oder Notfällen
- Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den BR
- Reaktion des BR auf Initiativen des Arbeitgebers
- So kann der BR selbst initiativ tätig werden
Umsetzung der Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Ausübung der Mitbestimmung: Betriebsvereinbarung
- Ordnung des Betriebs: Kontrollen, Krankmeldungen, Arbeitskleidung
- Beginn und Ende der Arbeitszeit, Schichtarbeit, Gleitzeit, Überstunden
- Urlaubsplan und Urlaub einzelner Arbeitnehmer
- Auszahlung des Arbeitsentgelts, Entgeltgerechtigkeit, außertarifliche Leistungen
- Technische Überwachungseinrichtungen: Internet, E-Mail, Handy, Telefon und Videoüberwachung
- Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz: Voraussetzungen für die Mitbestimmung
- Mitbestimmung bei mobiler Arbeit
- Regelungsbeispiele für die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen
- Umfang der Unterrichtung des BR und Handeln bei fehlerhafter Information
- Gesetzliche Gründe für die Zustimmungsverweigerung
- Wie können Zustimmungsverweigerungen konkret formuliert werden?
- Frist und mögliche Reaktionsmöglichkeiten des BR
- Rechtsfolgen einer Zustimmungsverweigerung
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Umsetzung der Beteiligungsrechte bei Kündigungen
- Anhörung des BR
- Rechtsfolgen fehlerhafter Information des Arbeitgebers
- Reaktionen des BR auf die Anhörung einer Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung: Wichtige Fristen für den BR
- Schriftliche Begründung des BR von Bedenken und Widerspruch
- Wie können Widersprüche und Bedenken konkret formuliert werden?
- Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach ordnungsgemäßem Widerspruch des BR
- Praxisübungen für die Umsetzung der Beteiligungsrechte
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Vertiefende Kenntnisse zu den Mitbestimmungsrechten des BR
- Themen möglicher Betriebsvereinbarungen
- Eil- und Notfälle im Rahmen der sozialen Mitbestimmung
- Vertiefende Kenntnisse zu Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
Verfügbarkeit
Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
Hotel
Hotel Erzgiesserei Europe | |
Erzgießereistraße 15, 80335 München | |
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) | 243,19 € |
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) | 127,63 € |
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) | 106,59 € |
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
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