Arbeitsrecht – Teil 3 (AR 3)

Die Ansprüche im Arbeitsverhältnis

Kennung
2712/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Leistungen des Arbeitgebers können sich aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen ergeben. Die wichtigsten Entstehungsgründe eines Anspruchs, wie Arbeits- bzw. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebliche Übung, Gesamtzusage und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, lernen die Teilnehmer im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 3“ kennen. Zudem erfahren Sie, in welchem Verhältnis diese zueinander stehen, wie die Ansprüche zu gewichten und durchzusetzen und wie sie – je nach Anspruchsgrundlage – rechtlich geschützt sind.

Arbeitsvertragliche Ansprüche, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte

  • Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages: § 611a BGB
  • Gerichtliche Überprüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Freiwilligkeitsvorbehalte beim laufenden Arbeitsentgelt
  • Zulässigkeit von Stichtagsklauseln

Arbeitsvertragliche Ansprüche aus betrieblicher Übung

  • Entstehung einer betrieblichen Übung
  • Betriebliche Übung bei jährlichen Leistungen in wechselnder Höhe
  • Verhinderung betrieblicher Übung durch Freiwilligkeitsvorbehalte
  • Beendigung einer betrieblichen Übung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen

  • Reichweite des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Ansprüchen von Arbeitnehmern
  • Grundlagen des Entgelttransparenzgesetzes

Änderungskündigung im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers
  • Rechte der Arbeitnehmer bei einseitiger Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen
  • Taktisches Vorgehen vor dem Arbeitsgericht

Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen

  • Das Verhältnis der Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen
  • Geltung von günstigeren oder neueren Regelungen in Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

Ansprüche aus Tarifvertrag

  • Anwendungsbereich von Tarifverträgen: unmittelbare Wirkung auf die Arbeitnehmer
  • Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag

Ansprüche der Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang

  • Ordnungsgemäße Unterrichtung des alten oder neuen Arbeitgebers über den Betriebsübergang
  • Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer
  • Folgen eines Widerspruchs eines Arbeitnehmers nach wirksamer bzw. unwirksamer Unterrichtung
  • Rolle des BR bei Betriebsübergängen
  • Kündigung nach oder wegen eines Betriebsübergang

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
  • Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
106 AR 3 Pb Seminar
Kennung
2712/2024
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 01.07.2024
15:00
Ende
Fr. 05.07.2024
12:30

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Leistungen des Arbeitgebers können sich aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen ergeben. Die wichtigsten Entstehungsgründe eines Anspruchs, wie Arbeits- bzw. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebliche Übung, Gesamtzusage und den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, lernen die Teilnehmer im Seminar „Arbeitsrecht – Teil 3“ kennen. Zudem erfahren Sie, in welchem Verhältnis diese zueinander stehen, wie die Ansprüche zu gewichten und durchzusetzen und wie sie – je nach Anspruchsgrundlage – rechtlich geschützt sind.

Arbeitsvertragliche Ansprüche, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalte

  • Inhalt und Form eines Arbeitsvertrages: § 611a BGB
  • Gerichtliche Überprüfung einzelner Vertragsklauseln
  • Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte
  • Freiwilligkeitsvorbehalte beim laufenden Arbeitsentgelt
  • Zulässigkeit von Stichtagsklauseln

Arbeitsvertragliche Ansprüche aus betrieblicher Übung

  • Entstehung einer betrieblichen Übung
  • Betriebliche Übung bei jährlichen Leistungen in wechselnder Höhe
  • Verhinderung betrieblicher Übung durch Freiwilligkeitsvorbehalte
  • Beendigung einer betrieblichen Übung

Der Gleichbehandlungsgrundsatz bei arbeitsvertraglichen Ansprüchen

  • Reichweite des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Ansprüchen von Arbeitnehmern
  • Grundlagen des Entgelttransparenzgesetzes

Änderungskündigung im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers
  • Rechte der Arbeitnehmer bei einseitiger Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen
  • Taktisches Vorgehen vor dem Arbeitsgericht

Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen

  • Das Verhältnis der Betriebsvereinbarung zum Arbeits- und Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen
  • Geltung von günstigeren oder neueren Regelungen in Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen

Ansprüche aus Tarifvertrag

  • Anwendungsbereich von Tarifverträgen: unmittelbare Wirkung auf die Arbeitnehmer
  • Reichweite der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den Tarifvertrag

Ansprüche der Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang

  • Ordnungsgemäße Unterrichtung des alten oder neuen Arbeitgebers über den Betriebsübergang
  • Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitnehmer
  • Folgen eines Widerspruchs eines Arbeitnehmers nach wirksamer bzw. unwirksamer Unterrichtung
  • Rolle des BR bei Betriebsübergängen
  • Kündigung nach oder wegen eines Betriebsübergang

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Ansprüche und Pflichten aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und dem Tarifvertrag
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Voraussetzungen für eine Änderungskündigung
  • Ansprüche der Arbeitnehmer nach dem Betriebsübergang
Zum Warenkorb

Verfügbarkeit

Freie Plätze verfügbar

Seminarpreise

mit Kollegenrabatt ab 1440,- €
1. Teilnehmer 1540,- €
2. Teilnehmer 1490,- €
Weitere Teilnehmer 1440,- €
Seminargebühren zzgl.
Hotelkosten und MwSt.

Hotel

Maritim Hotel Köln
Heumarkt 20, 50667 Köln
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP) 195,39 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE) 99,29 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP) 64,16 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt. Hotelinfos § Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

Betriebsratsmitglieder
Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

Formulare

Unverbindliche Reservierung
Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme
Druckversion

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren und Kongressen oder rund um aas? Rufen Sie uns an
0209 165 85 - 0
oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular
MA JT Kontakt 400

für BR, JAV und SBV

Mit dem aas-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über interessante Neuigkeiten. Dabei erfahren Sie mehr über aktuelle Gerichtsentscheidungen, wichtige gesetzliche Änderungen und interessante aas-Seminarangebote.

Bitte bestätigen Sie den Hinweis zum Datenschutz

* Pflichtfelder