Warum Seminare mit Gerichtsbesuch für Betriebsräte ein echtes Highlight sind
Interview mit dem aas-Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller, ehem. Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Dortmund.
Aktuelle Themen zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Fragestellungen zur Betriebsratsarbeit und praktische Tipps für Ihre Betriebsratsarbeit.
Interview mit dem aas-Geschäftsführer Dr. Mark Oelmüller, ehem. Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Dortmund.
Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Pressemitteilung eine übergreifende Statistik der Betriebsratswahlen 2022 veröffentlicht. Beteiligt waren rund 19.000 Betrieben mit mehr als 6,6 Millionen Beschäftigten. Unter anderem zeigte sich, dass der Frauenanteil in den Gremien gestiegen ist. Hier finden Sie die Ergebnisse der Untersuchung.
Zum Jahreswechsel ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten. Dieses ersetzt das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Was sich im Einzelnen geändert hat, erfahren Sie hier.
Seit den letzten Jahren wird der ,,Veganuary‘‘ zunehmend zum Trend. Der Begriff setzt sich aus dem englischen Wort ,,January‘‘ und dem Wort ,,vegan‘‘ zusammen. Die Veganuary-Kampagne fordert Menschen weltweit dazu auf, sich im Januar vegan zu ernähren. Die Idee stammt von einer in Großbritannien gegründeten gemeinnützigen Organisation. Ziel ist es, Menschen auf der ganzen Welt dazu zu motivieren, sich den gesamten Januar pflanzlich zu ernähren und auf diese Weise den Tier-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu fördern. Vegetarische oder vegane Ernährung ist auch immer häufiger in Betrieben ein Thema. Lesen Sie hier, inwieweit der Betriebsrat hier mitgestalten kann.
Das Jahr 2023 hält viele gesetzliche Neuerungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte bereit. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen lesen Sie hier.
In zwei Fällen hat sich das Bundesarbeitsgericht ganz aktuell zur Frage geäußert, wann der gesetzliche Mindesturlaub verfällt, wenn man ihn nicht nehmen konnte. Gründe waren einmal Krankheit und im anderen Fall zu viel Arbeit. Beide Entscheidung ergaben: Der Arbeitgeber hat eine Aufforderungs- und Hinweisverpflichtung. Kommt er dieser nicht nach, verfällt der Urlaub auch nicht.
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