Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Teil 1

Die Grundlagen für eine wirksame Arbeit im Wirtschaftsausschuss

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Kennung
0522/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Münster
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat entsprechend zu unterrichten. Dazu sollte er (mindestens) vierteljährlich auf Basis aussagekräftiger Kennzahlen den aktuellen Status der Geschäftsentwicklung kennen und mit der Geschäftsführung beraten. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Im Seminar wird zunächst die Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und der Entwicklung eines Fragenkatalogs für Gespräche mit der Geschäftsführung. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über das betriebliche Rechnungswesen, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Dabei werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers behandelt.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
  • Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
  • Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
  • Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • Aussagekraft des Jahresabschlusses

Themenplan

Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses

  • Bildung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 1 BetrVG
  • Voraussetzungen für die Errichtung
  • Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Was gilt bei Video- und Telefonkonferenzen?
  • Ausnahmen für Tendenzunternehmen

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer

  • Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“
  • Vorzulegende Unterlagen
  • Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
  • Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer
  • Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
  • Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
  • Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
  • Erzwingung der Auskunftserteilung

Überblick zum betrieblichen Rechnungswesen

  • Externes Rechnungswesen: Buchführung
  • Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung

Jahresabschluss und Geschäftsbericht

  • Rechtliche Grundlagen
  • Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers

Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)

  • Ziele und Instrumente
  • Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
  • Bewertungsspielräume

Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen

551 Wirtschaftsausschuss 1 Pb Seminar
Kennung
0522/2027
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Münster
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 01.02.2027
15:00
Ende
Fr. 05.02.2027
12:30

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat entsprechend zu unterrichten. Dazu sollte er (mindestens) vierteljährlich auf Basis aussagekräftiger Kennzahlen den aktuellen Status der Geschäftsentwicklung kennen und mit der Geschäftsführung beraten. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Im Seminar wird zunächst die Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und der Entwicklung eines Fragenkatalogs für Gespräche mit der Geschäftsführung. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über das betriebliche Rechnungswesen, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Dabei werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers behandelt.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
  • Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
  • Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
  • Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • Aussagekraft des Jahresabschlusses

Themenplan

Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses

  • Bildung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 1 BetrVG
  • Voraussetzungen für die Errichtung
  • Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
  • Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Was gilt bei Video- und Telefonkonferenzen?
  • Ausnahmen für Tendenzunternehmen

Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer

  • Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“
  • Vorzulegende Unterlagen
  • Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
  • Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer
  • Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
  • Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
  • Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
  • Erzwingung der Auskunftserteilung

Überblick zum betrieblichen Rechnungswesen

  • Externes Rechnungswesen: Buchführung
  • Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung

Jahresabschluss und Geschäftsbericht

  • Rechtliche Grundlagen
  • Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Bericht des Wirtschaftsprüfers

Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)

  • Ziele und Instrumente
  • Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
  • Bewertungsspielräume

Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen

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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
259,94 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
134,71 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
94,80 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

Zu empfehlen für

  • Wirtschaftsausschussmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter

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Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
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Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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