Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Teil 1
Die Grundlagen für eine wirksame Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat entsprechend zu unterrichten. Dazu sollte er (mindestens) vierteljährlich auf Basis aussagekräftiger Kennzahlen den aktuellen Status der Geschäftsentwicklung kennen und mit der Geschäftsführung beraten. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Im Seminar wird zunächst die Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und der Entwicklung eines Fragenkatalogs für Gespräche mit der Geschäftsführung. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über das betriebliche Rechnungswesen, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Dabei werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers behandelt.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
- Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
- Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
- Aussagekraft des Jahresabschlusses
Themenplan
Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses
- Bildung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 1 BetrVG
- Voraussetzungen für die Errichtung
- Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Was gilt bei Video- und Telefonkonferenzen?
- Ausnahmen für Tendenzunternehmen
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
- Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“
- Vorzulegende Unterlagen
- Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
- Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer
- Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
- Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
- Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
- Erzwingung der Auskunftserteilung
Überblick zum betrieblichen Rechnungswesen
- Externes Rechnungswesen: Buchführung
- Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung
Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- Rechtliche Grundlagen
- Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bericht des Wirtschaftsprüfers
Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)
- Ziele und Instrumente
- Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
- Bewertungsspielräume
Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen
Seminar
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat entsprechend zu unterrichten. Dazu sollte er (mindestens) vierteljährlich auf Basis aussagekräftiger Kennzahlen den aktuellen Status der Geschäftsentwicklung kennen und mit der Geschäftsführung beraten. Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht an den Sitzungen beratend teilzunehmen. Im Seminar wird zunächst die Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und der Entwicklung eines Fragenkatalogs für Gespräche mit der Geschäftsführung. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über das betriebliche Rechnungswesen, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht. Dabei werden rechtliche Grundlagen, Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers behandelt.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses
- Effektive Gestaltung der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- Handlungsmöglichkeiten und Informationsbeschaffung
- Fragenkatalog zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
- Aussagekraft des Jahresabschlusses
Themenplan
Funktion und Stellung des Wirtschaftsausschusses
- Bildung des Wirtschaftsausschusses nach § 106 1 BetrVG
- Voraussetzungen für die Errichtung
- Bestellung und Rechtsstellung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Aufsichtsrat
- Hinzuziehung von Sachverständigen
- Was gilt bei Video- und Telefonkonferenzen?
- Ausnahmen für Tendenzunternehmen
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
- Begriff der „wirtschaftlichen Angelegenheiten“
- Vorzulegende Unterlagen
- Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses
- Entwicklung eines Fragenkatalogs für das Gespräch mit dem Unternehmer
- Lösungsansätze zur Verbesserung des Informationsflusses
- Verhalten bei Streit über die Unterrichtungspflicht
- Einigungsverfahren bei Streitigkeiten
- Erzwingung der Auskunftserteilung
Überblick zum betrieblichen Rechnungswesen
- Externes Rechnungswesen: Buchführung
- Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Planungsrechnung: Investitions- und Finanzplanung
Jahresabschluss und Geschäftsbericht
- Rechtliche Grundlagen
- Inhalte, Gliederung und Bewertung der Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bericht des Wirtschaftsprüfers
Jahresabschlussgestaltung (Bilanzpolitik)
- Ziele und Instrumente
- Bilanzierung: Spielräume und Wahlrechte
- Bewertungsspielräume
Ausführliche Praxisbeispiele und Übungen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1599,- € | |
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1. Teilnehmer
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1699,- €
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2. Teilnehmer
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1649,- €
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Weitere Teilnehmer
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1599,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Novotel Münster City | ||
|
Von-Steuben-Str. 4-6, 48143 Münster
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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259,94 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
134,71 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
94,80 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
- Wirtschaftsausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
Formulare & Musterschreiben
Weitere Termine (17)
Datum
Ort
Kennung
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Füssen / Allgäu
4836/2026
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Travemünde / Ostsee
1939/2027
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Timmendorfer Strand
3412/2027
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