Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte wirksam nutzen
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die Interessen der Beschäftigten wahren, zugleich aber die Unternehmensentwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Dazu gehört ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der internen Abläufe und der besonderen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern. Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, wie Informations- und Kontrollrechte effektiv genutzt, Sitzungen professionell vorbereitet und typische Haftungsrisiken vermieden werden können.
Grundfragen zum Aufsichtsrat
- Grundlagen der Mitbestimmung
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- Zusammensetzung und Dauer der Mitgliedschaft
- Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats
Funktion und Organisation des Aufsichtsrats
- Stellung und Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Aufgaben und Informationsrechte des Vorsitzes
- Aufsichtsratssitzungen: Zahl, Einberufung, Sitzungsleitung und Teilnehmer
- Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage der Arbeit
- Vor- und Nachbereitung sowie Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Ausschüsse im Aufsichtsrat
- Beschließende und vorbereitende Ausschüsse
- Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse
- Typische Themen und Zuständigkeiten
Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung
- Aufgaben und Kontrollrechte des Aufsichtsrats
- Bestellung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung
- Regelmäßige Berichterstattung und Rechnungsprüfung
- Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung
Pflichten, Verschwiegenheit und Kommunikation
- Verschwiegenheitspflicht und Insiderregeln
- Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
- Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung
- Transparenzgebot und rechtssichere Informationsweitergabe
Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder
- Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder
- D&O-Versicherungen
- Angemessene Vergütung und Compliance
- Aktuelle Rechtsprechung zum Aufsichtsrat
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie wissen, welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben und wie sie diese wirksam wahrnehmen.
- Sie kennen die zentralen Abläufe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat, einschließlich Sitzungen, Ausschüssen und Informationswegen
- Sie wissen, wie Sie Kontroll-, Beratungs- und Informationsrechte rechtssicher und strategisch nutzen können
- Sie kennen die wichtigsten Haftungsrisiken, Compliance-Anforderungen und rechtlichen Schutzmechanismen für Aufsichtsratsmitglieder
Seminar
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die Interessen der Beschäftigten wahren, zugleich aber die Unternehmensentwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Dazu gehört ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der internen Abläufe und der besonderen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern. Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, wie Informations- und Kontrollrechte effektiv genutzt, Sitzungen professionell vorbereitet und typische Haftungsrisiken vermieden werden können.
Grundfragen zum Aufsichtsrat
- Grundlagen der Mitbestimmung
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- Zusammensetzung und Dauer der Mitgliedschaft
- Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats
Funktion und Organisation des Aufsichtsrats
- Stellung und Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Aufgaben und Informationsrechte des Vorsitzes
- Aufsichtsratssitzungen: Zahl, Einberufung, Sitzungsleitung und Teilnehmer
- Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage der Arbeit
- Vor- und Nachbereitung sowie Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Ausschüsse im Aufsichtsrat
- Beschließende und vorbereitende Ausschüsse
- Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse
- Typische Themen und Zuständigkeiten
Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung
- Aufgaben und Kontrollrechte des Aufsichtsrats
- Bestellung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung
- Regelmäßige Berichterstattung und Rechnungsprüfung
- Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung
Pflichten, Verschwiegenheit und Kommunikation
- Verschwiegenheitspflicht und Insiderregeln
- Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
- Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung
- Transparenzgebot und rechtssichere Informationsweitergabe
Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder
- Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder
- D&O-Versicherungen
- Angemessene Vergütung und Compliance
- Aktuelle Rechtsprechung zum Aufsichtsrat
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie wissen, welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben und wie sie diese wirksam wahrnehmen.
- Sie kennen die zentralen Abläufe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat, einschließlich Sitzungen, Ausschüssen und Informationswegen
- Sie wissen, wie Sie Kontroll-, Beratungs- und Informationsrechte rechtssicher und strategisch nutzen können
- Sie kennen die wichtigsten Haftungsrisiken, Compliance-Anforderungen und rechtlichen Schutzmechanismen für Aufsichtsratsmitglieder
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1490,- € | |
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1. Teilnehmer
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1590,- €
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2. Teilnehmer
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1540,- €
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Weitere Teilnehmer
|
1490,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Hotel Stadtpalais | ||
|
Deutz-Kalker-Straße 52, 50679 Köln
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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257,84 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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117,64 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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89,30 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Für Aufsichtsratsmitglieder, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören, muss der Arbeitgeber die Kosten der Teilnahme tragen. Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern das Aufsichtsratsmitglied selbst.
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