Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte wirksam nutzen

Kennung
4332/2026
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die Interessen der Beschäftigten wahren, zugleich aber die Unternehmensentwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Dazu gehört ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der internen Abläufe und der besonderen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern. Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, wie Informations- und Kontrollrechte effektiv genutzt, Sitzungen professionell vorbereitet und typische Haftungsrisiken vermieden werden können. 

Grundfragen zum Aufsichtsrat

  • Grundlagen der Mitbestimmung 
  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex 
  • Zusammensetzung und Dauer der Mitgliedschaft 
  • Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats 

Funktion und Organisation des Aufsichtsrats

  • Stellung und Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters 
  • Aufgaben und Informationsrechte des Vorsitzes 
  • Aufsichtsratssitzungen: Zahl, Einberufung, Sitzungsleitung und Teilnehmer 
  • Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage der Arbeit 
  • Vor- und Nachbereitung sowie Beschlussfassung im Aufsichtsrat 

Ausschüsse im Aufsichtsrat

  • Beschließende und vorbereitende Ausschüsse 
  • Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse 
  • Typische Themen und Zuständigkeiten 

Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung

  • Aufgaben und Kontrollrechte des Aufsichtsrats 
  • Bestellung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung 
  • Regelmäßige Berichterstattung und Rechnungsprüfung 
  • Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung 

Pflichten, Verschwiegenheit und Kommunikation

  • Verschwiegenheitspflicht und Insiderregeln 
  • Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat 
  • Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung 
  • Transparenzgebot und rechtssichere Informationsweitergabe 

Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder

  • Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder 
  • D&O-Versicherungen 
  • Angemessene Vergütung und Compliance 
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Aufsichtsrat 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sie wissen, welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben und wie sie diese wirksam wahrnehmen.
  • Sie kennen die zentralen Abläufe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat, einschließlich Sitzungen, Ausschüssen und Informationswegen
  • Sie wissen, wie Sie Kontroll-, Beratungs- und Informationsrechte rechtssicher und strategisch nutzen können
  • Sie kennen die wichtigsten Haftungsrisiken, Compliance-Anforderungen und rechtlichen Schutzmechanismen für Aufsichtsratsmitglieder
270 Aufsichtsrat Pb Seminar
Kennung
4332/2026
Dauer
Montag bis Mittwoch
Standort
Köln
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 19.10.2026
15:00
Ende
Mi. 21.10.2026
12:30

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die Interessen der Beschäftigten wahren, zugleich aber die Unternehmensentwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Dazu gehört ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der internen Abläufe und der besonderen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern. Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, wie Informations- und Kontrollrechte effektiv genutzt, Sitzungen professionell vorbereitet und typische Haftungsrisiken vermieden werden können. 

Grundfragen zum Aufsichtsrat

  • Grundlagen der Mitbestimmung 
  • Der Deutsche Corporate Governance Kodex 
  • Zusammensetzung und Dauer der Mitgliedschaft 
  • Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats 

Funktion und Organisation des Aufsichtsrats

  • Stellung und Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters 
  • Aufgaben und Informationsrechte des Vorsitzes 
  • Aufsichtsratssitzungen: Zahl, Einberufung, Sitzungsleitung und Teilnehmer 
  • Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage der Arbeit 
  • Vor- und Nachbereitung sowie Beschlussfassung im Aufsichtsrat 

Ausschüsse im Aufsichtsrat

  • Beschließende und vorbereitende Ausschüsse 
  • Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse 
  • Typische Themen und Zuständigkeiten 

Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung

  • Aufgaben und Kontrollrechte des Aufsichtsrats 
  • Bestellung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung 
  • Regelmäßige Berichterstattung und Rechnungsprüfung 
  • Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung 

Pflichten, Verschwiegenheit und Kommunikation

  • Verschwiegenheitspflicht und Insiderregeln 
  • Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat 
  • Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung 
  • Transparenzgebot und rechtssichere Informationsweitergabe 

Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder

  • Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder 
  • D&O-Versicherungen 
  • Angemessene Vergütung und Compliance 
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Aufsichtsrat 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sie wissen, welche Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben und wie sie diese wirksam wahrnehmen.
  • Sie kennen die zentralen Abläufe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat, einschließlich Sitzungen, Ausschüssen und Informationswegen
  • Sie wissen, wie Sie Kontroll-, Beratungs- und Informationsrechte rechtssicher und strategisch nutzen können
  • Sie kennen die wichtigsten Haftungsrisiken, Compliance-Anforderungen und rechtlichen Schutzmechanismen für Aufsichtsratsmitglieder
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Weitere Informationen

Für Aufsichtsratsmitglieder, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören, muss der Arbeitgeber die Kosten der Teilnahme tragen. Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern das Aufsichtsratsmitglied selbst.


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§ Anspruchsgrundlage §§ 675, 670 BGB

Zu empfehlen für

  • Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

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Verbindliche Seminaranmeldung
Ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung
Betriebsratsbeschluss zur Schulungsteilnahme
Mitteilung an die Geschäftsleitung zur Schulungsteilnahme

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