Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte wirksam nutzen
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die Interessen der Beschäftigten wahren, zugleich aber die Unternehmensentwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Dazu gehört ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der internen Abläufe und der besonderen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern.
Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, wie Informations- und Kontrollrechte effektiv genutzt, Sitzungen professionell vorbereitet und typische Haftungsrisiken vermieden werden können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wirksam wahrnehmen
- Zentralen Abläufe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat, einschließlich Sitzungen, Ausschüssen und Informationswegen
- Kontroll-, Beratungs- und Informationsrechte rechtssicher und strategisch nutzen
- Die wichtigsten Haftungsrisiken, Compliance-Anforderungen und rechtlichen Schutzmechanismen für Aufsichtsratsmitglieder
Themenplan
Grundfragen zum Aufsichtsrat
- Grundlagen der Mitbestimmung
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- Zusammensetzung und Dauer der Mitgliedschaft
- Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats
Funktion und Organisation des Aufsichtsrats
- Stellung und Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Aufgaben und Informationsrechte des Vorsitzes
- Aufsichtsratssitzungen: Zahl, Einberufung, Sitzungsleitung und Teilnehmer
- Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage der Arbeit
- Vor- und Nachbereitung sowie Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Ausschüsse im Aufsichtsrat
- Beschließende und vorbereitende Ausschüsse
- Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse
- Typische Themen und Zuständigkeiten
Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung
- Aufgaben und Kontrollrechte des Aufsichtsrats
- Bestellung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung
- Regelmäßige Berichterstattung und Rechnungsprüfung
- Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung
Pflichten, Verschwiegenheit und Kommunikation
- Verschwiegenheitspflicht und Insiderregeln
- Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
- Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung
- Transparenzgebot und rechtssichere Informationsweitergabe
Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder
- Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder
- D&O-Versicherungen
- Angemessene Vergütung und Compliance
- Aktuelle Rechtsprechung zum Aufsichtsrat
Seminar
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat tragen eine besondere Verantwortung: Sie sollen die Interessen der Beschäftigten wahren, zugleich aber die Unternehmensentwicklung kritisch und konstruktiv begleiten. Dazu gehört ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen, der internen Abläufe und der besonderen Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern.
Im Seminar erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, Befugnisse und Grenzen von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. Anhand von Praxisbeispielen wird vermittelt, wie Informations- und Kontrollrechte effektiv genutzt, Sitzungen professionell vorbereitet und typische Haftungsrisiken vermieden werden können.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wirksam wahrnehmen
- Zentralen Abläufe, Strukturen und Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat, einschließlich Sitzungen, Ausschüssen und Informationswegen
- Kontroll-, Beratungs- und Informationsrechte rechtssicher und strategisch nutzen
- Die wichtigsten Haftungsrisiken, Compliance-Anforderungen und rechtlichen Schutzmechanismen für Aufsichtsratsmitglieder
Themenplan
Grundfragen zum Aufsichtsrat
- Grundlagen der Mitbestimmung
- Der Deutsche Corporate Governance Kodex
- Zusammensetzung und Dauer der Mitgliedschaft
- Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats
Funktion und Organisation des Aufsichtsrats
- Stellung und Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Aufgaben und Informationsrechte des Vorsitzes
- Aufsichtsratssitzungen: Zahl, Einberufung, Sitzungsleitung und Teilnehmer
- Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage der Arbeit
- Vor- und Nachbereitung sowie Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Ausschüsse im Aufsichtsrat
- Beschließende und vorbereitende Ausschüsse
- Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse
- Typische Themen und Zuständigkeiten
Überwachung und Beratung der Geschäftsleitung
- Aufgaben und Kontrollrechte des Aufsichtsrats
- Bestellung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung
- Regelmäßige Berichterstattung und Rechnungsprüfung
- Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung
Pflichten, Verschwiegenheit und Kommunikation
- Verschwiegenheitspflicht und Insiderregeln
- Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
- Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung
- Transparenzgebot und rechtssichere Informationsweitergabe
Haftung und Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder
- Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder
- D&O-Versicherungen
- Angemessene Vergütung und Compliance
- Aktuelle Rechtsprechung zum Aufsichtsrat
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1599,- € | |
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1. Teilnehmer
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1699,- €
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2. Teilnehmer
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1649,- €
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Weitere Teilnehmer
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1599,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Park Plaza Nürnberg | ||
|
Bahnhofstraße 5, 90402 Nürnberg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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255,14 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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130,23 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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93,46 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Für Aufsichtsratsmitglieder, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören, muss der Arbeitgeber die Kosten der Teilnahme tragen. Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebs-rat, sondern das Aufsichtsratsmitglied selbst.
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