Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte
Seminarfakten
Kennung | 4004/2021 | ||||||
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Beginn | Montag 04.10.2021 - 15:00 Uhr | ||||||
Ende | Mittwoch 06.10.2021 - 12:30 Uhr | ||||||
Hotel |
HYPERION Hotel Berlin Prager Straße 12, 10779 Berlin |
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Hotelpreise pro Person und Nacht zzgl. MwSt |
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Seminarpreise
mit Kollegenrabatt | ab 1140,- € |
1. Teilnehmer | 1190,- € |
2. Teilnehmer | 1140,- € |
weitere Teilnehmer | 1140,- € |
- Die wichtigsten rechtlichen Vorschriften für die Arbeit im Aufsichtsrat und das notwendige Wissen für eine erfolgreiche Amtsausübung
- Die Aufgaben als Mitglied des Aufsichtsrats
- Bedeutung von Satzung, Geschäftsordnung und Protokoll
- Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte des Aufsichtsrats Einschätzung von Haftungsgefahren
Seminarinhalte
Grundlagen der Mitbestimmung / Der Deutsche Corporate Governance Kodex / Zusammensetzung des Aufsichtsrats / Dauer der Mitgliedschaft / Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats
Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Stellvertreters / Funktion von Vorsitzendem und Stellvertreter / Information von Vorsitzendem und Stellvertreter
Zahl und Einberufung der Sitzungen / Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung als Grundlage für die Sitzungen / Sitzungsleitung und Sitzungsteilnehmer / Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen / Sitzungsniederschrift / Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Beschließende und vorbereitende Ausschüsse / Dauerausschüsse und Ad-hoc-Ausschüsse / Ausschussthemen
Recht auf Information gegenüber dem Unternehmer – Durchsetzungsmöglichkeiten / Gegenstand und Art der Überwachung / Bestellung, Überwachung, Beratung und Abberufung der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes / Regelmäßige Berichterstattung / Zusammenhang zwischen Beratung und Überwachung / Prüfung der Rechnungslegung
Was ist vertraulich? / Wem gegenüber gilt die Verschwiegenheitspflicht? / Kommunikation mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat / Tätigkeitsberichte auf der Betriebsversammlung: Das darf mitgeteilt werden / Verschwiegenheitspflicht, Insiderregeln und Transparenzgebot / Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen
Haftungsfragen für Aufsichtsratsmitglieder / D&O-Versicherungen / Keine unangemessen hohe Vorstandsvergütung / Überblick zur aktuellen ausgewählten Rechtsprechung / Überblick über Compliance im Unternehmen
Formulare
Für Aufsichtsratsmitglieder, die zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören, muss der Arbeitgeber die Kosten der Teilnahme tragen. Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft nicht der Betriebsrat, sondern das Aufsichtsratsmitglied selbst.
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