Fresh Up Datenschutz
Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz
Im betrieblichen Alltag kommt der Betriebsrat ständig mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit in Berührung, beispielsweise bei der Einführung neuer Software-Systeme oder der Automatisierung von Arbeitsabläufen. Der Betriebsrat hat beim Beschäftigtendatenschutz im Rahmen seiner „allgemeinen Wächterfunktion“ (§ 80 BetrVG) dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche datenschutzrechtliche Anforderungen ordnungsgemäß befolgt werden. Durch zahlreiche neue Herausforderungen und Entwicklungen im Rahmen zunehmender Digitalisierung, aber auch aufgrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen beim Beschäftigtendatenschutz, können bestehende Kenntnisse im Datenschutzrecht schnell veraltet sein. Im Seminar „Fresh Up Datenschutz“ bringen die Teilnehmer ihr Wissen im Datenschutzrecht auf den aktuellen Stand, um ihre Überwachungspflichten und Mitbestimmungsrechte in der betrieblichen Praxis wirksam wahrnehmen zu können.
Aktuelle Gesetzesänderungen und -entwürfe zum Datenschutz
- EU-Richtlinie zur Haftung für Schäden aus dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- EU-US-Data Privacy Framework – Übermittlung von Daten in die USA
- Bußgelder im Rahmen der DSGVO
- EuGH zur Unwirksamkeit deutscher Beschäftigtendatenschutzregelungen
- Eckpunkte des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes
- Grundzüge des Hinweisgeberschutzgesetzes
IT- und Datensicherheit im Unternehmen
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Ordnungsgemäße Umsetzung der Datensicherheit bei Kunden- und Beschäftigtendaten
- Rechenschaftspflicht für das Unternehmen
- Digitalisierung und komplexe IT-Systeme wie Salesforce begreifen
Datenschutz als gemeinsame Unternehmensaufgabe
- Auskunftsanspruch des BR: Wo wird was wie lange gespeichert?
- Zulässigkeit von Speicherungen in Deutschland, Europa und in sog. Drittländern
- Konzernrichtlinie, Compliance und Revision – „faire Art“ der Speicherung von Daten und Löschkonzepte
- Dynamische Datenschutzkonzepte erarbeiten
Notwendigkeit der Anpassung bestehender Betriebsvereinbarungen zu IT-Themen
- Die richtige Strategie: Anpassung oder Kündigung der Betriebsvereinbarung?
- Leitplanken für komplexe IT-Systeme
Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz – Datenschutz und Rechte des Betriebsrats
- KI bei der Personalgewinnung
- KI im laufenden Arbeitsverhältnis
- Verwendung von Datensätzen für KI-Systeme
- Automatisierte Entscheidungen
Arbeitnehmerüberwachung und Beschäftigtendatenschutz – Welche Maßnahmen sind zulässig, welche nicht?
- GPS, Videoüberwachung, Keylogger, Spind- und Taschenkontrollen
- IT-Kontrolle bei Privatnutzungsverbot von Handy, E-Mail, Facebook & Co.
- Homeoffice, Bring Your Own Device (BYOD) und der Datenschutz
- Folgen unerlaubter Überwachung: Beweisverwertungsverbot?
- Rechte der Beschäftigten: Transparenz, rechtlich gültige Einwilligung, Auskunft, Korrektur, Einschränkung, Berichtigung und Löschung
- Wie werden „Black Holes“ wie Microsoft 365 oder Salesforce transparent?
Haftung und Verantwortlichkeit beim Datenschutz
- Verantwortliche Stelle nach DSGVO, BDSG, BetrVG
- Haftung im Arbeitsverhältnis: Betriebsrisiko und Arbeitnehmerhaftung
- Schadensersatzansprüche
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Beschäftigtendatenschutz aktuell halten
- Datensicherheit kontinuierlich umsetzen
- Löschkonzepte entwickeln und überprüfen
- Aktuelle Tipps für Dienst-/Betriebsvereinbarungen
- Verteilung der Verantwortlichkeiten beim Datenschutz
Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG |
Zu den Terminen
mit Kollegenrabatt | ab 1440,- € | |
1. Teilnehmer
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1540,- €
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2. Teilnehmer
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1490,- €
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Weitere Teilnehmer
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1440,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Diese Veranstaltung erfüllt die vollen 24 Unterrichtsstunden, die Sie für die Beantragung der Rezertifizierung für die Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) benötigen. Sie müssen die Veranstaltung spätestens 3 Jahre nach der Zertifizierung zur Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) besucht haben und bei der DEKRA beantragen.
Für die Rezertifizierung der „Fachkraft für Datenschutz (DEKRA)“ können nach Teilnahme an diesem Seminar die vollen benötigten 24 Unterrichtseinheiten anerkannt werden.
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Fachkräfte für Datenschutz (DEKRA)
- IT-Ausschussmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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