Fresh Up Datenschutz
Aktuelle Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und bei KI-Systemen
Im betrieblichen Alltag begegnet der Betriebs- oder Personalrat ständig datenschutzrechtlichen Fragen – von der Einführung neuer Software bis zur Nutzung von KI-Systemen wie Microsoft Copilot oder Salesforce. Durch die zunehmende Digitalisierung, die neue EU-KI-Verordnung und den geplanten Erlass eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes ändern sich die Anforderungen rasant.
Im Seminar „Fresh Up Datenschutz“ bringen die Teilnehmenden ihr Wissen auf den aktuellen Stand: Sie erfahren, welche neuen Regelungen und Pflichten für Arbeitgeber und Interessenvertretungen gelten, wie Betriebs- und Dienstvereinbarungen anzupassen sind und welche Rechte bei KI, Cloud und Hinweisgebersystemen bestehen. Ziel ist es, Datenschutz wirksam und praxistauglich zu gestalten – mit klarer Mitbestimmung, rechtssicherer Dokumentation und moderner technischer Kompetenz.
Aktuelle Gesetzesänderungen und Entwürfe
- Der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDG) – Inhalte und Folgen für die Praxis
- Freiwillige Einwilligung im Arbeitsverhältnis und Grenzen der Verarbeitung
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei neuen HR- oder KI-Systemen
- Rechtsprechung von EuGH und BAG zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten
- Bußgelder und Verantwortlichkeiten nach DSGVO und BDSG
Datenschutz und Künstliche Intelligenz
- Der EU AI Act (KI-Verordnung) – Anforderungen ab 2026
- Verbot und Zulässigkeit von Hochrisiko-KI im Personalbereich
- Transparenz- und Informationspflichten bei automatisierten Entscheidungen
- DSFA und Prüfpflichten bei KI-gestützten Anwendungen
- Praxisbeispiele: Microsoft 365 Copilot, SAP Joule, Salesforce Einstein
IT- und Datensicherheit im Unternehmen
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
- Transparenz schaffen: „Black Boxes“ wie Cloud- und KI-Systeme kontrollierbar machen
- Zulässigkeit von Speicherungen in Drittländern – neue EU-Transferregelungen
- Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung
Digitalisierung, Homeoffice und hybride Arbeit
- Datenschutz bei mobiler Arbeit, Homeoffice und Bring Your Own Device (BYOD)
- Überwachungstools, Keylogger, GPS, Video – was ist erlaubt?
- Beweisverwertungsverbot bei unzulässiger Überwachung
- Praktische Umsetzung von Lösch- und Berechtigungskonzepten
Hinweisgeberschutz und Datenschutz
- Datenschutzrechtliche Anforderungen an interne Meldesysteme
- Schutz der Hinweisgeberidentität und Zugriffsbeschränkungen
- Aufbewahrungs- und Löschpflichten bei Meldungen
- Mitbestimmungsrechte bei Einführung und Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Anpassung bestehender IT- und Datenschutzvereinbarungen an neue Rechtslage
- Leitplanken für den Umgang mit KI, Cloud und Monitoring-Systemen
- Eckpunkte für moderne Datenschutzvereinbarungen
- Reaktionsmöglichkeiten: Anpassung, Nachverhandlung oder Kündigung bestehender Regelungen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie erfahren, welche neuen Pflichten aus dem Beschäftigtendatenschutzgesetz und der EU-KI-Verordnung entstehen
- Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG zu Datenschutz, KI und Cloud-Systemen
- Sie wissen, wie Datenschutz im Homeoffice, bei hybrider Arbeit und in Hinweisgebersystemen rechtssicher umgesetzt wird
- Sie kennen die Anforderungen für aktuelle und zukünftige Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu Datenschutz und IT-Systemen
Seminar
Im betrieblichen Alltag begegnet der Betriebs- oder Personalrat ständig datenschutzrechtlichen Fragen – von der Einführung neuer Software bis zur Nutzung von KI-Systemen wie Microsoft Copilot oder Salesforce. Durch die zunehmende Digitalisierung, die neue EU-KI-Verordnung und den geplanten Erlass eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes ändern sich die Anforderungen rasant.
Im Seminar „Fresh Up Datenschutz“ bringen die Teilnehmenden ihr Wissen auf den aktuellen Stand: Sie erfahren, welche neuen Regelungen und Pflichten für Arbeitgeber und Interessenvertretungen gelten, wie Betriebs- und Dienstvereinbarungen anzupassen sind und welche Rechte bei KI, Cloud und Hinweisgebersystemen bestehen. Ziel ist es, Datenschutz wirksam und praxistauglich zu gestalten – mit klarer Mitbestimmung, rechtssicherer Dokumentation und moderner technischer Kompetenz.
Aktuelle Gesetzesänderungen und Entwürfe
- Der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz (BeschDG) – Inhalte und Folgen für die Praxis
- Freiwillige Einwilligung im Arbeitsverhältnis und Grenzen der Verarbeitung
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei neuen HR- oder KI-Systemen
- Rechtsprechung von EuGH und BAG zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten
- Bußgelder und Verantwortlichkeiten nach DSGVO und BDSG
Datenschutz und Künstliche Intelligenz
- Der EU AI Act (KI-Verordnung) – Anforderungen ab 2026
- Verbot und Zulässigkeit von Hochrisiko-KI im Personalbereich
- Transparenz- und Informationspflichten bei automatisierten Entscheidungen
- DSFA und Prüfpflichten bei KI-gestützten Anwendungen
- Praxisbeispiele: Microsoft 365 Copilot, SAP Joule, Salesforce Einstein
IT- und Datensicherheit im Unternehmen
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
- Transparenz schaffen: „Black Boxes“ wie Cloud- und KI-Systeme kontrollierbar machen
- Zulässigkeit von Speicherungen in Drittländern – neue EU-Transferregelungen
- Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung
Digitalisierung, Homeoffice und hybride Arbeit
- Datenschutz bei mobiler Arbeit, Homeoffice und Bring Your Own Device (BYOD)
- Überwachungstools, Keylogger, GPS, Video – was ist erlaubt?
- Beweisverwertungsverbot bei unzulässiger Überwachung
- Praktische Umsetzung von Lösch- und Berechtigungskonzepten
Hinweisgeberschutz und Datenschutz
- Datenschutzrechtliche Anforderungen an interne Meldesysteme
- Schutz der Hinweisgeberidentität und Zugriffsbeschränkungen
- Aufbewahrungs- und Löschpflichten bei Meldungen
- Mitbestimmungsrechte bei Einführung und Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
- Anpassung bestehender IT- und Datenschutzvereinbarungen an neue Rechtslage
- Leitplanken für den Umgang mit KI, Cloud und Monitoring-Systemen
- Eckpunkte für moderne Datenschutzvereinbarungen
- Reaktionsmöglichkeiten: Anpassung, Nachverhandlung oder Kündigung bestehender Regelungen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie erfahren, welche neuen Pflichten aus dem Beschäftigtendatenschutzgesetz und der EU-KI-Verordnung entstehen
- Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG zu Datenschutz, KI und Cloud-Systemen
- Sie wissen, wie Datenschutz im Homeoffice, bei hybrider Arbeit und in Hinweisgebersystemen rechtssicher umgesetzt wird
- Sie kennen die Anforderungen für aktuelle und zukünftige Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu Datenschutz und IT-Systemen
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1590,- € | |
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1. Teilnehmer
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1690,- €
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2. Teilnehmer
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1640,- €
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Weitere Teilnehmer
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1590,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Barceló Hamburg | ||
|
Ferdinandstraße 15, 20095 Hamburg
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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231,23 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
|
108,46 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
74,75 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Dieses Seminar ist für die Rezertifizierung des DEKRA-Zertifikats Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) geeignet.
Die Teilnahme erfüllt die erforderlichen 24 Unterrichtsstunden zur Verlängerung des Zertifikats, sofern die Rezertifizierung innerhalb von drei Jahren nach der Erstzertifizierung beantragt wird.
PDF Download
§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
Zu empfehlen für
- Betriebsratsmitglieder
- Fachkräfte für Datenschutz (DEKRA)
- IT-Ausschussmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder
Formulare & Musterschreiben