Suchtprävention – Teil 1
Suchterkrankungen am Arbeitsplatz erkennen und richtig handeln
Nicht jede Sucht – sei es der übermäßige Genuss von Alkohol oder anderen schädlichen Substanzen – ist direkt offensichtlich. Ihre Folgen jedoch wirken sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus und mindern fast immer die Leistungsfähigkeit von Betroffenen. In den oft recht schwierigen Gespräche mit suchtkranken Kollegen gilt es zu erkennen, ob diese einsichtig und gewillt sind, sich professionell helfen zu lassen. Die Weigerung sich einer Therapie zu unterziehen, kann sogar zur Kündigung führen. Ist der Mitarbeiter aber therapiebereit, kommt es darauf an, dass er die Therapie auch erfolgreich beendet. Danach beginnt dann die eigentliche Arbeit für den Betriebsrat. Dann gilt es, den betroffenen Kollegen zu unterstützen und sein Arbeitsumfeld im Auge behalten. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 1“ erfahren, wie in einer Betriebsvereinbarung Regeln für die Vereinbarung eines Fahrplans mit Betroffenen für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden können.
Suchtmittelabhängigkeit
- Definition des Begriffs “Abhängigkeit” (Alkohol, Tabletten und andere Suchtmittel)
- Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln
- Ursachen, Folgen und Verlauf von Suchterkrankungen
- Betriebliche Strukturen und Alkoholabhängigkeit
Umfang und Folgen von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch
- Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter
- Psychische und physische Auswirkungen von Abhängigkeit
- Sucht als Krankheit
- Kosten durch den Arbeitsausfall
Erkennungskriterien der Abhängigkeit für den Betriebsrat
- Alkoholspezifische Merkmale
- Betriebs- und umweltspezifische Merkmale
- Individuelle Merkmale
- Organisationsanalyse – die Betriebspolitik
- Abgrenzung und Verantwortung
- Überblick: Wann spreche ich wen wie an?
Hilfemaßnahmen
- „Konstruktiver Druck“
- Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
- Einrichtung eines Arbeitskreises „Alkohol“
- Betriebliche Möglichkeiten der Prävention
- Überblick: Betriebsvereinbarungen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“ und 5-Stufen-Plan
- Einrichtungsformen und Therapiekonzepte
- Umgang mit Rückfällen
Beteiligung des Betriebsrats
- Beteiligung beim BEM
- Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigungen wegen Alkoholmissbrauchs
- Initiativrecht und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung
- Akzeptanz schaffen: Suchtproblematik zum Thema machen
Rechtliche Aspekte zum Thema Suchtmittelmissbrauch
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Ursachen: Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln
- Verlauf von Suchtkrankheiten
- Ansätze einer entsprechenden Therapie und deren Erfolgsaussichten
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Alkohol- und anderen Suchterkrankungen
- Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat

Nicht jede Sucht – sei es der übermäßige Genuss von Alkohol oder anderen schädlichen Substanzen – ist direkt offensichtlich. Ihre Folgen jedoch wirken sich negativ auf die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus und mindern fast immer die Leistungsfähigkeit von Betroffenen. In den oft recht schwierigen Gespräche mit suchtkranken Kollegen gilt es zu erkennen, ob diese einsichtig und gewillt sind, sich professionell helfen zu lassen. Die Weigerung sich einer Therapie zu unterziehen, kann sogar zur Kündigung führen. Ist der Mitarbeiter aber therapiebereit, kommt es darauf an, dass er die Therapie auch erfolgreich beendet. Danach beginnt dann die eigentliche Arbeit für den Betriebsrat. Dann gilt es, den betroffenen Kollegen zu unterstützen und sein Arbeitsumfeld im Auge behalten. Die Teilnehmer des Seminars „Suchtprävention – Teil 1“ erfahren, wie in einer Betriebsvereinbarung Regeln für die Vereinbarung eines Fahrplans mit Betroffenen für eine Abkehr von der Sucht festgelegt werden können.
Suchtmittelabhängigkeit
- Definition des Begriffs “Abhängigkeit” (Alkohol, Tabletten und andere Suchtmittel)
- Wirkung von Alkohol und anderen Suchtmitteln
- Ursachen, Folgen und Verlauf von Suchterkrankungen
- Betriebliche Strukturen und Alkoholabhängigkeit
Umfang und Folgen von Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch
- Die Auswirkung für die betroffenen Mitarbeiter
- Psychische und physische Auswirkungen von Abhängigkeit
- Sucht als Krankheit
- Kosten durch den Arbeitsausfall
Erkennungskriterien der Abhängigkeit für den Betriebsrat
- Alkoholspezifische Merkmale
- Betriebs- und umweltspezifische Merkmale
- Individuelle Merkmale
- Organisationsanalyse – die Betriebspolitik
- Abgrenzung und Verantwortung
- Überblick: Wann spreche ich wen wie an?
Hilfemaßnahmen
- „Konstruktiver Druck“
- Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und Selbsthilfegruppen
- Einrichtung eines Arbeitskreises „Alkohol“
- Betriebliche Möglichkeiten der Prävention
- Überblick: Betriebsvereinbarungen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“ und 5-Stufen-Plan
- Einrichtungsformen und Therapiekonzepte
- Umgang mit Rückfällen
Beteiligung des Betriebsrats
- Beteiligung beim BEM
- Anhörung und Reaktionsmöglichkeiten bei Kündigungen wegen Alkoholmissbrauchs
- Initiativrecht und Gestaltung einer Betriebsvereinbarung
- Akzeptanz schaffen: Suchtproblematik zum Thema machen
Rechtliche Aspekte zum Thema Suchtmittelmissbrauch
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Ursachen: Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln
- Verlauf von Suchtkrankheiten
- Ansätze einer entsprechenden Therapie und deren Erfolgsaussichten
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Alkohol- und anderen Suchterkrankungen
- Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat
Verfügbarkeit
mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
1. Teilnehmer
|
1649,- €
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2. Teilnehmer
|
1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden |
Cliff Hotel Rügen Resort & Spa | ||
Cliff am Meer 1, 18586 Ostseebad Sellin / Rügen
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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221,02 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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119,40 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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83,47 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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Der Besuch einer Schulungsveranstaltung zum Thema Suchtkrankheiten am Arbeitsplatz ist für den Betriebsrat erforderlich. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden (09.08.1995 – 4 TaBV 38/95). Dabei kommt es nicht darauf an, ob im Betrieb tatsächlich schon Fälle aufgetreten sind, da es bei der Frage von Suchterkrankungen um Sachverhalte geht, die latent in jedem Betrieb vorhanden sind und jederzeit konkret werden können.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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- Betriebsratsmitglieder
- Personalratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
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