Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthelfer
Zuhören – Ansprechen – Unterstützen
Persönliche Erkrankungen nehmen seit Jahren zu – auch im Berufsleben. Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte sind häufig die ersten Ansprechpartnerinnen, wenn Kolleginnen unter starker seelischer Belastung stehen. Doch wie spricht man belastete Personen an, wie gelingt ein unterstützendes Gespräch und wie geht man professionell mit Grenzen um? Das Seminar „Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthilfe“ vermittelt wichtiges Praxiswissen zur Rolle psychischer Ersthilfe im Betrieb und zeigt, wie eine sichere und sensible Erstansprache im Ernstfall gelingen kann.
Persönliche Krisen im Betrieb: Grundlagen und Häufigkeit
- Zahlen, Fakten, Entwicklungen: Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben
- Unterschied zwischen Belastung, Krise und Krankheit
- Typische Ursachen: Arbeitsdruck, Konflikte, private Belastungen
Rolle und Grenzen psychischer Ersthilfe im Betrieb
- Was psychische Ersthilfebedeutet– und was nicht
- Abgrenzung zur medizinischen oder psychotherapeutischen Hilfe
- Zusammenarbeit mit internen und externen Fachstellen
Warnzeichen persönlicher Krisen erkennen
- Verhalten und Körpersprache: Frühindikatoren für seelische Not
- Rückzug, Aggression, Leistungsabfall
- Sensibilität für Eskalationen und drohende Selbstgefährdung
Erstgespräche sicher führen
- Die 5 Grundregeln für psychische Erste-Hilfe-Gespräche
- Gesprächsrahmen schaffen: Vertrauen, Ruhe, Zeit
- Was sagen – was besser nicht? Sprache, Haltung, Klarheit
- Vertrauensschutz: Was darf (nicht) dokumentiert oder weitergegeben werden?
Erste Hilfe in akuten psychischen Situationen
- Gesprächsleitfaden für den Krisenfall
- Einschätzung: „Nur gestresst“ oder „akut gefährdet“?
- Verhalten bei Suizidgedanken – rechtliche und ethische Aspekte
- Grenzen der Hilfe: Übergabe an Fachstellen
Kommunikation und Aufklärung im Betrieb
- Psychische Gesundheit als Thema im Betriebsrat/SBV/PR
- Psychische Ersthelfer bekannt machen – ohne Stigmatisierung
- Führungskräfte sensibilisieren und einbeziehen
- Aufbauen eines betrieblichen Unterstützungsnetzwerks
Verankerung im Gesundheitsmanagement
- Integration psychischer Ersthilfe in BGM/BEM
- Betriebsvereinbarungen und strukturelle Umsetzung
- Evaluation und Qualitätssicherung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie können psychische Krisen am Arbeitsplatz besser erkennen und einordnen.
- Sie wissen, wie sie belastete Kollegen sicher und sensibel ansprechen können.
- Sie kennen Ihre Rolle als psychische Ersthelfer – einschließlich Ihrer Grenzen.
- Sie wissen, wie und an wen Sie professionell weitervermitteln können.
- Sie verstehen rechtliche Rahmenbedingungen wie Schweigepflicht und Datenschutz.
- Sie können Grundlagen für eine strukturierte Einführung psychischer Ersthilfe im Betrieb schaffen.
Seminar
Persönliche Erkrankungen nehmen seit Jahren zu – auch im Berufsleben. Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte sind häufig die ersten Ansprechpartnerinnen, wenn Kolleginnen unter starker seelischer Belastung stehen. Doch wie spricht man belastete Personen an, wie gelingt ein unterstützendes Gespräch und wie geht man professionell mit Grenzen um? Das Seminar „Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthilfe“ vermittelt wichtiges Praxiswissen zur Rolle psychischer Ersthilfe im Betrieb und zeigt, wie eine sichere und sensible Erstansprache im Ernstfall gelingen kann.
Persönliche Krisen im Betrieb: Grundlagen und Häufigkeit
- Zahlen, Fakten, Entwicklungen: Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben
- Unterschied zwischen Belastung, Krise und Krankheit
- Typische Ursachen: Arbeitsdruck, Konflikte, private Belastungen
Rolle und Grenzen psychischer Ersthilfe im Betrieb
- Was psychische Ersthilfebedeutet– und was nicht
- Abgrenzung zur medizinischen oder psychotherapeutischen Hilfe
- Zusammenarbeit mit internen und externen Fachstellen
Warnzeichen persönlicher Krisen erkennen
- Verhalten und Körpersprache: Frühindikatoren für seelische Not
- Rückzug, Aggression, Leistungsabfall
- Sensibilität für Eskalationen und drohende Selbstgefährdung
Erstgespräche sicher führen
- Die 5 Grundregeln für psychische Erste-Hilfe-Gespräche
- Gesprächsrahmen schaffen: Vertrauen, Ruhe, Zeit
- Was sagen – was besser nicht? Sprache, Haltung, Klarheit
- Vertrauensschutz: Was darf (nicht) dokumentiert oder weitergegeben werden?
Erste Hilfe in akuten psychischen Situationen
- Gesprächsleitfaden für den Krisenfall
- Einschätzung: „Nur gestresst“ oder „akut gefährdet“?
- Verhalten bei Suizidgedanken – rechtliche und ethische Aspekte
- Grenzen der Hilfe: Übergabe an Fachstellen
Kommunikation und Aufklärung im Betrieb
- Psychische Gesundheit als Thema im Betriebsrat/SBV/PR
- Psychische Ersthelfer bekannt machen – ohne Stigmatisierung
- Führungskräfte sensibilisieren und einbeziehen
- Aufbauen eines betrieblichen Unterstützungsnetzwerks
Verankerung im Gesundheitsmanagement
- Integration psychischer Ersthilfe in BGM/BEM
- Betriebsvereinbarungen und strukturelle Umsetzung
- Evaluation und Qualitätssicherung
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Sie können psychische Krisen am Arbeitsplatz besser erkennen und einordnen.
- Sie wissen, wie sie belastete Kollegen sicher und sensibel ansprechen können.
- Sie kennen Ihre Rolle als psychische Ersthelfer – einschließlich Ihrer Grenzen.
- Sie wissen, wie und an wen Sie professionell weitervermitteln können.
- Sie verstehen rechtliche Rahmenbedingungen wie Schweigepflicht und Datenschutz.
- Sie können Grundlagen für eine strukturierte Einführung psychischer Ersthilfe im Betrieb schaffen.
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1590,- € | |
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1. Teilnehmer
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1690,- €
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2. Teilnehmer
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1640,- €
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Weitere Teilnehmer
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1590,- €
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| Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Strand-Hotel Hübner | ||
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Seestraße 12, 18119 Ostseebad Warnemünde
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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320,17 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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109,76 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
|
93,11 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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PDF Download
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
Zu empfehlen für
- Betrtiebsratsmitglieder
- Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
- Personalratsmitglieder