Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthelfer

Zuhören – Ansprechen – Unterstützen

Kennung
4936/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Warnemünde
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Persönliche Erkrankungen nehmen seit Jahren zu – auch im Berufsleben. Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte sind häufig die ersten Ansprechpartnerinnen, wenn Kolleginnen unter starker seelischer Belastung stehen. Doch wie spricht man belastete Personen an, wie gelingt ein unterstützendes Gespräch und wie geht man professionell mit Grenzen um? Das Seminar Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthilfe“ vermittelt wichtiges Praxiswissen zur Rolle psychischer Ersthilfe im Betrieb und zeigt, wie eine sichere und sensible Erstansprache im Ernstfall gelingen kann. 

Persönliche Krisen im Betrieb: Grundlagen und Häufigkeit

  • Zahlen, Fakten, Entwicklungen: Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben
  • Unterschied zwischen Belastung, Krise und Krankheit
  • Typische Ursachen: Arbeitsdruck, Konflikte, private Belastungen

Rolle und Grenzen psychischer Ersthilfe im Betrieb

  • Was psychische Ersthilfebedeutet– und was nicht
  • Abgrenzung zur medizinischen oder psychotherapeutischen Hilfe
  • Zusammenarbeit mit internen und externen Fachstellen

Warnzeichen persönlicher Krisen erkennen

  • Verhalten und Körpersprache: Frühindikatoren für seelische Not
  • Rückzug, Aggression, Leistungsabfall
  • Sensibilität für Eskalationen und drohende Selbstgefährdung

Erstgespräche sicher führen

  • Die 5 Grundregeln für psychische Erste-Hilfe-Gespräche
  • Gesprächsrahmen schaffen: Vertrauen, Ruhe, Zeit
  • Was sagen – was besser nicht? Sprache, Haltung, Klarheit
  • Vertrauensschutz: Was darf (nicht) dokumentiert oder weitergegeben werden?

Erste Hilfe in akuten psychischen Situationen

  • Gesprächsleitfaden für den Krisenfall
  • Einschätzung: „Nur gestresst“ oder „akut gefährdet“?
  • Verhalten bei Suizidgedanken – rechtliche und ethische Aspekte
  • Grenzen der Hilfe: Übergabe an Fachstellen

Kommunikation und Aufklärung im Betrieb

  • Psychische Gesundheit als Thema im Betriebsrat/SBV/PR
  • Psychische Ersthelfer bekannt machen – ohne Stigmatisierung
  • Führungskräfte sensibilisieren und einbeziehen
  • Aufbauen eines betrieblichen Unterstützungsnetzwerks

Verankerung im Gesundheitsmanagement

  • Integration psychischer Ersthilfe in BGM/BEM
  • Betriebsvereinbarungen und strukturelle Umsetzung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sie können psychische Krisen am Arbeitsplatz besser erkennen und einordnen.
  • Sie wissen, wie sie belastete Kollegen sicher und sensibel ansprechen können.
  • Sie kennen Ihre Rolle als psychische Ersthelfer – einschließlich Ihrer Grenzen.
  • Sie wissen, wie und an wen Sie professionell weitervermitteln können.
  • Sie verstehen rechtliche Rahmenbedingungen wie Schweigepflicht und Datenschutz.
  • Sie können Grundlagen für eine strukturierte Einführung psychischer Ersthilfe im Betrieb schaffen.
868 Mitbestimmung Beim Arbeitsentgelt Pb Seminar
Kennung
4936/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Ostseebad Warnemünde
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 30.11.2026
15:00
Ende
Fr. 04.12.2026
12:30

Persönliche Erkrankungen nehmen seit Jahren zu – auch im Berufsleben. Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte sind häufig die ersten Ansprechpartnerinnen, wenn Kolleginnen unter starker seelischer Belastung stehen. Doch wie spricht man belastete Personen an, wie gelingt ein unterstützendes Gespräch und wie geht man professionell mit Grenzen um? Das Seminar Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthilfe“ vermittelt wichtiges Praxiswissen zur Rolle psychischer Ersthilfe im Betrieb und zeigt, wie eine sichere und sensible Erstansprache im Ernstfall gelingen kann. 

Persönliche Krisen im Betrieb: Grundlagen und Häufigkeit

  • Zahlen, Fakten, Entwicklungen: Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben
  • Unterschied zwischen Belastung, Krise und Krankheit
  • Typische Ursachen: Arbeitsdruck, Konflikte, private Belastungen

Rolle und Grenzen psychischer Ersthilfe im Betrieb

  • Was psychische Ersthilfebedeutet– und was nicht
  • Abgrenzung zur medizinischen oder psychotherapeutischen Hilfe
  • Zusammenarbeit mit internen und externen Fachstellen

Warnzeichen persönlicher Krisen erkennen

  • Verhalten und Körpersprache: Frühindikatoren für seelische Not
  • Rückzug, Aggression, Leistungsabfall
  • Sensibilität für Eskalationen und drohende Selbstgefährdung

Erstgespräche sicher führen

  • Die 5 Grundregeln für psychische Erste-Hilfe-Gespräche
  • Gesprächsrahmen schaffen: Vertrauen, Ruhe, Zeit
  • Was sagen – was besser nicht? Sprache, Haltung, Klarheit
  • Vertrauensschutz: Was darf (nicht) dokumentiert oder weitergegeben werden?

Erste Hilfe in akuten psychischen Situationen

  • Gesprächsleitfaden für den Krisenfall
  • Einschätzung: „Nur gestresst“ oder „akut gefährdet“?
  • Verhalten bei Suizidgedanken – rechtliche und ethische Aspekte
  • Grenzen der Hilfe: Übergabe an Fachstellen

Kommunikation und Aufklärung im Betrieb

  • Psychische Gesundheit als Thema im Betriebsrat/SBV/PR
  • Psychische Ersthelfer bekannt machen – ohne Stigmatisierung
  • Führungskräfte sensibilisieren und einbeziehen
  • Aufbauen eines betrieblichen Unterstützungsnetzwerks

Verankerung im Gesundheitsmanagement

  • Integration psychischer Ersthilfe in BGM/BEM
  • Betriebsvereinbarungen und strukturelle Umsetzung
  • Evaluation und Qualitätssicherung

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

  • Sie können psychische Krisen am Arbeitsplatz besser erkennen und einordnen.
  • Sie wissen, wie sie belastete Kollegen sicher und sensibel ansprechen können.
  • Sie kennen Ihre Rolle als psychische Ersthelfer – einschließlich Ihrer Grenzen.
  • Sie wissen, wie und an wen Sie professionell weitervermitteln können.
  • Sie verstehen rechtliche Rahmenbedingungen wie Schweigepflicht und Datenschutz.
  • Sie können Grundlagen für eine strukturierte Einführung psychischer Ersthilfe im Betrieb schaffen.
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mit Kollegenrabatt ab 1590,- €
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Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
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Strand-Hotel Hübner
Seestraße 12, 18119 Ostseebad Warnemünde
Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
320,17 €
Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
109,76 €
Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
93,11 €
pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

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  • Betrtiebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

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