Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthelfer

Zuhören – Ansprechen – Unterstützen

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Persönliche Erkrankungen nehmen seit Jahren zu – auch im Berufsleben. Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalräte sind häufig die ersten Ansprechpartnerinnen, wenn Kolleginnen unter starker seelischer Belastung stehen. Doch wie spricht man belastete Personen an, wie gelingt ein unterstützendes Gespräch und wie geht man professionell mit Grenzen um? Das Seminar Betriebsrat, Personalrat und SBV als psychische Ersthilfe“ vermittelt wichtiges Praxiswissen zur Rolle psychischer Ersthilfe im Betrieb und zeigt, wie eine sichere und sensible Erstansprache im Ernstfall gelingen kann. 

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Sie können psychische Krisen am Arbeitsplatz besser erkennen und einordnen.
  • Sie wissen, wie sie belastete Kollegen sicher und sensibel ansprechen können.
  • Sie kennen Ihre Rolle als psychische Ersthelfer – einschließlich Ihrer Grenzen.
  • Sie wissen, wie und an wen Sie professionell weitervermitteln können.
  • Sie verstehen rechtliche Rahmenbedingungen wie Schweigepflicht und Datenschutz.

Themenplan

Persönliche Krisen im Betrieb: Grundlagen und Häufigkeit

  • Zahlen, Fakten, Entwicklungen: Psychische Erkrankungen im Arbeitsleben
  • Unterschied zwischen Belastung, Krise und Krankheit
  • Typische Ursachen: Arbeitsdruck, Konflikte, private Belastungen

Rolle und Grenzen psychischer Ersthilfe im Betrieb

  • Was psychische Ersthilfebedeutet– und was nicht
  • Abgrenzung zur medizinischen oder psychotherapeutischen Hilfe
  • Zusammenarbeit mit internen und externen Fachstellen

Warnzeichen persönlicher Krisen erkennen

  • Verhalten und Körpersprache: Frühindikatoren für seelische Not
  • Rückzug, Aggression, Leistungsabfall
  • Sensibilität für Eskalationen und drohende Selbstgefährdung

Erstgespräche sicher führen

  • Die 5 Grundregeln für psychische Erste-Hilfe-Gespräche
  • Gesprächsrahmen schaffen: Vertrauen, Ruhe, Zeit
  • Was sagen – was besser nicht? Sprache, Haltung, Klarheit
  • Vertrauensschutz: Was darf (nicht) dokumentiert oder weitergegeben werden?

Erste Hilfe in akuten psychischen Situationen

  • Gesprächsleitfaden für den Krisenfall
  • Einschätzung: „Nur gestresst“ oder „akut gefährdet“?
  • Verhalten bei Suizidgedanken – rechtliche und ethische Aspekte
  • Grenzen der Hilfe: Übergabe an Fachstellen

Kommunikation und Aufklärung im Betrieb

  • Psychische Gesundheit als Thema im Betriebsrat/SBV/PR
  • Psychische Ersthelfer bekannt machen – ohne Stigmatisierung
  • Führungskräfte sensibilisieren und einbeziehen
  • Aufbauen eines betrieblichen Unterstützungsnetzwerks

Verankerung im Gesundheitsmanagement

  • Integration psychischer Ersthilfe in BGM/BEM
  • Betriebsvereinbarungen und strukturelle Umsetzung
  • Evaluation und Qualitätssicherung
868 Mitbestimmung Beim Arbeitsentgelt Pb

Nächste Termine

12.10. - 16.10.2026
Travemünde / Ostsee

30.11. - 04.12.2026
Warnemünde
Zu den Terminen

Seminarfakten

Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr
max. Teilnehmer: ca. 18
§ 37 Abs. 6 BetrVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG, § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX

mit Kollegenrabatt ab 1590,- €
1. Teilnehmer
1690,- €
2. Teilnehmer
1640,- €
Weitere Teilnehmer
1590,- €
Seminargebühren zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden

Zu empfehlen für

  • Betrtiebsratsmitglieder
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten und ihre Stellvertreter
  • Personalratsmitglieder

Termine 2026

Datum

Ort

Kennung

Oktober

November

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