#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeits- und strafrechtliche Folgen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
- Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung
Themenplan
Die Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
- Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
- Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
- Bemerkungen sexuellen Inhalts
- Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
- Verletzung der Würde der betroffenen Person
- Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
- Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
- Abmahnung und ordentliche Kündigung
- Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
- Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
- Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
- Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Strafanzeige: So wird sie erstattet
- Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
- Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
- Straftatbestände und Strafen
- Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“ oder falscher Beschuldigung
Handlungsmöglichkeiten von BR, PR und SBV
- Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
- Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten
- Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen und Aufbau einer Beratungsstruktur
- Externe Hilfe- und Beratungsstellen
- Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
- Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
- Update: Beteiligung bei der Kündigung
- Initiative zur Versetzung oder (Änderungs-)Kündigung
- Tatverdacht im Gremium – Ausschluss vom Mandat
- Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Seminar
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
- Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung
Themenplan
Die Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
- Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
- Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
- Bemerkungen sexuellen Inhalts
- Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
- Verletzung der Würde der betroffenen Person
- Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
- Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
- Abmahnung und ordentliche Kündigung
- Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
- Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
- Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
- Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
- Strafanzeige: So wird sie erstattet
- Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
- Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
- Straftatbestände und Strafen
- Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“ oder falscher Beschuldigung
Handlungsmöglichkeiten von BR, PR und SBV
- Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
- Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten
- Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen und Aufbau einer Beratungsstruktur
- Externe Hilfe- und Beratungsstellen
- Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
- Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
- Update: Beteiligung bei der Kündigung
- Initiative zur Versetzung oder (Änderungs-)Kündigung
- Tatverdacht im Gremium – Ausschluss vom Mandat
- Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit
Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Verfügbarkeit
| mit Kollegenrabatt | ab 1549,- € | |
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1. Teilnehmer
|
1649,- €
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2. Teilnehmer
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1599,- €
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Weitere Teilnehmer
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1549,- €
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| Teilnahmepreis zzgl. Hotelkosten und MwSt. | ||
| Weitere Teilnehmer können im Warenkorb hinzugefügt werden | ||
| Mercure Hotel Erfurt Altstadt | ||
|
Meienbergstraße 26-27, 99084 Erfurt
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Vollpensionspauschale, mit Übernachtung (VP)
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235,61 €
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Tagungspauschale mit Abendessen, ohne Übernachtung (TPAE)
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117,61 €
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Tagungspauschale ohne Abendessen, ohne Übernachtung (TP)
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80,00 €
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pro Person und Nacht zzgl. MwSt.
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§ 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG
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