#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeits- und strafrechtliche Folgen

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Kennung
3526/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Erfurt
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
  • Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung

Themenplan

Die Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
  • Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
  • Straftatbestände und Strafen
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“ oder falscher Beschuldigung

Handlungsmöglichkeiten von BR, PR und SBV

  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen 
  • Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten 
  • Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen und Aufbau einer Beratungsstruktur 
  • Externe Hilfe- und Beratungsstellen
  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung bei der Kündigung
  • Initiative zur Versetzung oder (Änderungs-)Kündigung
  • Tatverdacht im Gremium – Ausschluss vom Mandat
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

873 MeToo Sexuelle Belaestigung Pb Seminar
Kennung
3526/2026
Dauer
Montag bis Freitag
Standort
Erfurt
Teilnehmer
Max. ca. 18 Teilnehmer
Beginn
Mo. 24.08.2026
15:00
Ende
Fr. 28.08.2026
12:30

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, die sich zum Beispiel in unerwünschter (non-)verbaler oder physischer Form äußert, ist ein ernstzunehmendes und stetig wachsendes Problem, das vermehrt Handlungsbedarf nach sich zieht. Bei dieser Art von Machtmissbrauch wird das Opfer gedemütigt und als Objekt betrachtet, über das man nach Belieben verfügen kann. Für das Opfer besteht regelmäßig das Problem, sich auszudrücken, Klage zu erheben, Beweise vorzulegen und Zeugen zu finden. Auf dem Seminar „#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ lernen die Teilnehmer, welche arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen sexuelle Belästigung haben kann und welche Optionen man als Interessenvertretung hat, um sexueller Gewalt präventiv entgegenzuwirken. Sie erfahren, wie der Betriebsrat Betroffene bei diesem sensiblen Thema angemessen und wirkungsvoll unterstützen kann.

Kenntnisse nach Abschluss des Seminars

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über folgende Kompetenzen:

  • Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeits- und strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
  • Handlungsansätze für Betriebsrat/Personalrat und SBV zur Verhinderung sexueller Belästigung
  • Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
  • Sexuelle Belästigung als Mobbing, Rechtsprechung

Themenplan

Die Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG
  • Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser
  • Sexuell bestimmte körperliche Berührungen
  • Bemerkungen sexuellen Inhalts
  • Unerwünschtes Zeigen und Anbringen pornografischer Darstellungen
  • Verletzung der Würde der betroffenen Person
  • Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
  • Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer

Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung
  • Abmahnung und ordentliche Kündigung
  • Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen
  • Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
  • Beweisgewinnung: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz
  • Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung

  • Strafanzeige: So wird sie erstattet
  • Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag
  • Was erwartet das Opfer im Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren?
  • Straftatbestände und Strafen
  • Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“ oder falscher Beschuldigung

Handlungsmöglichkeiten von BR, PR und SBV

  • Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen 
  • Gespräche mit Betroffenen und Beteiligten 
  • Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Stellen und Aufbau einer Beratungsstruktur 
  • Externe Hilfe- und Beratungsstellen
  • Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren
  • Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen zu Whistleblowing, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen
  • Update: Beteiligung bei der Kündigung
  • Initiative zur Versetzung oder (Änderungs-)Kündigung
  • Tatverdacht im Gremium – Ausschluss vom Mandat
  • Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit

Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

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§ Anspruchsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG
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