#MeToo – Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Arbeits- und strafrechtliche Folgen
Kenntnisse nach Abschluss des Seminars
- Regelungen im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeits- und strafrechtliche Rechtsfolgen sexueller Belästigung
- Handlungsansätze für den Betriebsrat zur Verhinderung sexueller Belästigung
- Rechtsfolgen fälschlicherweise behaupteter sexueller Belästigung
Was gibt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz her?
Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 AGG / Unerwünschte sexuelle Handlung und Aufforderung zu dieser / Sexuell bestimmte körperliche Berührungen / Bemerkungen sexuellen Inhalts / Unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen / Verletzung der Würde der betroffenen Person / Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds / Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Arbeitnehmer
Sexuelle Belästigung: arbeitsrechtliche Konsequenzen
Sexuelle Belästigung als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten / Abmahnung und ordentliche Kündigung / Sexuelle Belästigung als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung / Verdachts- oder Tatkündigung: Zulässigkeit und Voraussetzungen / Beweisgewinnung in der Praxis: Offenbarung durch Betroffene, durch Zeugen und Detektiveinsatz / Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote
Strafrechtliche Folgen sexueller Belästigung
Strafanzeige: So wird sie erstattet / Unterschied: Strafanzeige und Strafantrag / Was erwartet das Opfer im Ermittlungsverfahren bei Polizei und Staatsanwaltschaft bzw. vor Gericht? / Welche Straftatbestände können erfüllt sein? / Welche Strafen erwarten den Täter/die Täterin? / Rechtsfolgen von „Aussage gegen Aussage“
Sonderfall: sexuelle Belästigung als Mobbing
Handlungsoptionen des Betriebsrats
Unterstützung des Opfers im Ermittlungsverfahren / Betriebsvereinbarungen zu Whistleblowing, Dienstkleidung, Compliance und Mobbing: mögliche Regelungen / Update: Beteiligung des BR bei der Kündigung / Täter: BR-Mitglied – Ausschluss aus dem BR / Mediation als Konfliktlösungsmöglichkeit / Umgang mit Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
„Alles Lüge!?“
Was passiert, wenn alles gelogen ist? / Rechtsfolgen für „Täter“ und „Opfer“ / Strafanzeige / Schadenersatz / Arbeitsrechtliche Folgen
Beispiele aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

Seminarfakten
Mo. 15:00 – Fr. 12:30 Uhr | ||
max. Teilnehmer: ca. 18 | ||
§ 37 Abs. 6 BetrVG § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG | ||
mit Kollegenrabatt | ab 1390,- € | |
1. Teilnehmer | 1490,- € | |
2. Teilnehmer | 1440,- € | |
Weitere Teilnehmer | 1390,- € |
Hotelkosten und MwSt.
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STADTHOTEL am Römerturm
Sankt-Apern-Straße 32, 50667 Köln
Das STADTHOTEL am Römerturm ist ein zentral und dennoch ruhig gelegenes Tagungshotel in Köln. Vom Hotel aus erreichen Sie die Innenstadt, den Kölner Dom und das Belgische Viertel bequem zu Fuß. Für die Anreise mit dem Auto steht der hoteleigene Parkplatz zur Verfügung und wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist, hat es vom Hauptbahnhof nicht weit. Das Haus verfügt über 107 Hotelzimmer, darunter auch rollstuhlgerechte. Ihr aas-Seminar findet in einem der 7 Tagungsräume statt. Alle Räume verfügen über Tageslicht und sind mit moderner Tagungstechnik ausgestattet. Für Ihr leibliches Wohl sorgt während der Seminarwoche das Restaurant „Orangerie“ und bei gutem Wetter steht eine Außenterrasse zur Verfügung.